Wie wirkt sich das Trennungsjahr auf unsere gemeinsamen Versicherungen ausß
Wie wirkt sich das Trennungsjahr auf unsere gemeinsamen
Versicherungen ausß
Hallo !
Privathaftpflicht : Wenn getrennt lebend, braucht jeder seine eigene Versicherung
Hausrat: Kann von dem Versicherungsnehmer in eine neue Wohnung mitgenommen werden.
Unfall: Wenn vorhanden, bitte mit genaueren Angaben anfragen
Renten-/Lebensversicherung: ggf das Bezugsrecht ändern lassen.
Das war es so im allgemeinen. Falls spezielle Fragen sind, bitte genauer angeben.
Viele Grüße
Manuela
hallo Manuela, danke für deine Antwort, aber was ich weiss, gilt die Pirvathaftpflicht sogar für beide bis zur Scheidung. Und guter Hinweis wegen dem Bezugsrecht, das muss man unbedingt beachten.
Wie wirkt sich das Trennungsjahr auf unsere gemeinsamen
Versicherungen ausß
Ja, hallo rob64, In erster Linie folgt die Frage, welche Versicherungen?
Ich versuche eine kurze Übersicht darzustellen.
Fangen wir an mit Lebens-oder Rentenversicherungen.
Entscheidend hierbei ist, wer ist der Versicherungsnehmer,also wem gehört der Vertrag?
Dann gibt es in der Regel in diesen Verträgen eine Bezugsberechtigung im Todesfall. Sind Sie der Versicherungsnehmer, schauen Sie bitte, wer die bezugsberechtigte Person ist. diese Person können Sie mit einer schriftlichen Willenserklärung bei der Versicherung ändern. Das selbe Prozedere gilt bei einer existierenden Unfall, oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dann ist da noch die Sparte der Sachversicherungen, wie Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz oder KFZ Versicherungen, ebenso, bei einer Wohngebäudeversicherung. Sollten Sie eine dieser Versicherungen besitzen, lassen Sie bitte die oder den Partner aus diesem Vertrag herausnehmen.An diesem Punkt entscheidet sich dann, ob Sie nun Single sind oder nicht. Sind Sie Single, dann kann der Vertrag in diesen umgestellt werden und wird dann wieder etwas preiswerter.
Wichtig ist auch generell zu überprüfen, ob Sie im öffentlichen Dienst sind oder nicht und ob die Verträge nach diesen Kriterien richtig eingestuft wurden.Im Haus lebende KInder wären bei Minderjährigkeit mitversichert, würde ich aber je Versicherer mal anfragen.
Auch Kinder, die bereits aus dem Haus sind, aber in der ersten Ausbildung sind, können in dem Vertrag der Eltern weiterhin mitversichert bleiben, bis die Ausbildung beendet ist.
Nun denke ich, dass Ihre Fragen erschöpfend beantwortet sind und wünsche Ihnen alles Gute.
Wie wirkt sich das Trennungsjahr auf unsere gemeinsamen
Versicherungen ausß
Hallo rob64,
welche gemeinsamen Versicherungen habt ihr denn? Erst dann kann ich näher drauf eingehen. Viele Grüße
Susanne Kohout
Guten Tag! Claudia Maria Lauer hat ja schon einige hilfreiche Sachen zu Ihrer Frage geschrieben.
Wichtig ist auch zu wissen, ob das Trennungsjahr in zwei verschiedenen Wohnungen gelebt wird. Sollten Sie unter einem Dach wohnen, ist bei der Haftpflichtversicherung kein dringender Handlungsbedarf, ausser, wenn Sie nicht gewillt mehr sind, Beiträge für die künftige Ex zu entrichten. Ähnliches gilt für Hausrat- und Gebäudeversicherung.
In Personenversicherungen (Lebens-/Kranken-/Unfallversicherungen) ist, sofern enthalten, das Bezugsrecht zu überdenken bzw. Mitversicherung der künftigen Ex, sofern Sie Versicherungsnehmer sind.
Sollten Versicherungen nach Beginn der Ehe geschlossen worden sein und einen Rückkaufswert haben, so gilt dieser Rückkaufswert ggf. als Zugewinn in der Ehe. Gleiches gilt für Vertragsguthaben, z.B. bei kapitalbildenden Lebensversicherungen.
Am besten ist, Sie lassen sich durch Ihren Versicherungsvertreter zu den einzelnen vorhandenen Verträgen beraten.
Alles Gute