Trennungsjahr und neuer Partner

Zwei Personen sind seid rund sechs jahren verheiratet und haben eine 5 jährige Tochter hnd einen 2 jährigen sohn.
Die Frau verlässt den Mann und hat „zufällig“ bereits am selben Tag eine neue Beziehung. 
Hat dies irgendwelche rechtlichen Auswirkungen?
Gibt es eine art „schonfrist“ die man beachten sollte/muss?

Hallo!

Zufällig? Alles klar, klingt wie hintergangen, ohne dass es einer gemerkt hat. Sollte es so sein, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass man das Trennungsjahr nicht abwarten muss. Das Trennungsjahr ist ja dafür gedacht, dass sich evtl. alles wieder einrenkt und so eine Scheidung auch zum Wohle des Kindes abgewendet wird. Doch wenn das Vertrauensverhältnis derart gestört ist, dass eine Versöhnung unwahrscheinlich ist, dann kann das Scheidungsgericht auf ein Trennungsjahr auch verzichten.

Oder was meinst Du mit Schonfrist? Deiner noch Ehefrau steht es frei, mit wem sie nach Dir weiter macht, sowie sie sich von Dir räumlich trennt. Egal, ob ihr noch laut Gesetz verheiratet seid.

Nico

Moin,

Sollte es so sein, dann besteht durchaus
die Möglichkeit, dass man das Trennungsjahr nicht abwarten
muss.

interessant. Hast Du da irgendwelche §§ dazu?!

Gandalf

Um eine Härtefallscheidung durchzuführen müssen schon dem Gesetz nach wirklich gute Gründe vorliegen, wie körperliche Gewalt zum Beispiel. Das ein Partner während der Ehe fremdgegangen ist reicht i.d.R. nicht aus.

Zufällig? Alles klar, klingt wie hintergangen, ohne dass es
einer gemerkt hat. Sollte es so sein, dann besteht durchaus
die Möglichkeit, dass man das Trennungsjahr nicht abwarten
muss. Das Trennungsjahr ist ja dafür gedacht, dass sich evtl.
alles wieder einrenkt und so eine Scheidung auch zum Wohle des
Kindes abgewendet wird.

Das Trennungsjahr hat auch mit der Möglichkeit zu tun, dass die Frau schwanger ist.

Oder was meinst Du mit Schonfrist? Deiner noch Ehefrau steht
es frei, mit wem sie nach Dir weiter macht, sowie sie sich von
Dir räumlich trennt. Egal, ob ihr noch laut Gesetz verheiratet
seid.

Hat der UP von sich selbst gesprochen? Wohl kaum. Das wäre ja gegen die Forumsregeln.

s.

Ok danke.
Würde so ein Fall denn auch in irgendeiner Art Einfluss auf Unterhaltszahlungen haben können?
Der Mann wäre ja durchaus gewillt die ehe wieder „einzurenken“.
Was die Frau ja offensichtlich nicht will.
Was ist mit den Kindern?
Kann so ein Verhalten im Sinne der Kinder problematisch sein?
Es lag nie häusliche Gewalt vor noch haben die Eltern sich häufig gestritten.
mfg

Hat dies irgendwelche rechtlichen Auswirkungen?

Nein.

Wobei sich die Frage stellt, was Du eigentlich fragen wolltest.

Gibt es eine art „schonfrist“ die man beachten sollte/muss?

Wofür?

Ok danke.
Würde so ein Fall denn auch in irgendeiner Art Einfluss auf
Unterhaltszahlungen haben können?

Auf die Unterhaltszahlungen, zumindestens für die Kind, wird dies keinen Einfluss haben

Der Mann wäre ja durchaus gewillt die ehe wieder
„einzurenken“.
Was die Frau ja offensichtlich nicht will.
Was ist mit den Kindern?

Was soll mit den Kindern sein? Wenn man sich nicht einigen kann, bei wem die Kinder leben, sollte das Jugendamt ins Boot geholt werden. Was untereinander ausgemacht wird, liegt an den Beteiligten. Aber man sollte sich immer vor Augen halten, dass es um die Kinder und deren Wohl geht, und nicht um die Eltern, die oft ihren persönlichen Kleinkrieg über die Kinder ausführen.

Kann so ein Verhalten im Sinne der Kinder problematisch sein?
Es lag nie häusliche Gewalt vor noch haben die Eltern sich
häufig gestritten.
mfg

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Hallo,

besonders grobe Verstöße gegen das besondere Vertrauen der Ehegatten untereinander können im Einzelfall mal negative Auswirkungen auf einen Unterhaltsanspruch haben. Dazu reicht aber die geschilderte Situation nicht aus.

Mir ist ein ganz massiver Fall aus der hiesigen Presse von vor einigen Jahren bekannt, in dem die Ehefrau den Gatten während einer gefestigten außerehelichen Beziehung wie eine Weihnachtsgans ausgenommen hat, ihm gegenüber immer wieder ihre Treue beteuert und bzgl. jeden Verdachts und jeder Auffälligkeit in Bezug auf die Untreue gelogen hatte, was das Zeug hielt, Beweise manipuliert hat, … und dann auch noch Unterhalt in erheblicher Größenordnung forderte. Der wurde dann aufgrund der Verfehlungen AFAIR auf Sozialhilfeniveau gekürzt, oder sogar ganz gestrichen, was dann auch durch die Instanzen Bestand hatte.

Gruß vom Wiz