Trennungsjahr und scheidung

Guten Tag
stimmt das ,das die eheleute nach dem Trennungsjahr ohne Anwahlt sich scheiden lassen wenn 2 kinder und die beide seite einverstanden sind? Bitte kurze Antwohrten

dankeschön

Miron

Kurze Antwort? Nein. Kurz genug?

Längere Ausführung: In einem Scheidungsverfahren benötigt immer(!) mind. eine Seite einen Anwalt. Dieser Anwalt ist - entgegen landläufiger Meinungen - KEIN gemeinsamer Anwalt. Ein Anwalt kann immer nur eine Partei vertreten. Und da in einem Scheidungsverfahren zwei gegensätzliche Parteien gegeneinander klagen, kann der Anwalt nicht für beide das Mandat haben. Allerdings kann er sich so verhalten - wenn sein Mandant das möchte - daß auch die Interessen und Absprachen des anderen Partners gewahrt werden.

LG
ausnahmefall

Hallo Miron,

wenn alles geklärt ist in Bezug auf Eigentum, dann können sich beide Partner einen Anwalt nehme und von diesem vor Gericht vertreten lassen. Es besteht Anwaltspflicht (wenn ich richtig informiert bin). Die Kosten hierfür liegen bei ca. 2000 Euro für eine Ehe ohne Kinder und Ohne Streitereien um Kinder und Co.

Wenn es hier noch Streitereien geben sollt, kann es Sinn machen vorher den Anwalt um Mediation zu bitten und dann die Lösung bei Gericht vorzutragen. So spart man viel Geld vor Gericht und für einen weiteren Anwalt.

Gruß,
Alexandra

Hallo Ausnahmefall,

wenn Paar sich einig ist darf ein einziger Anwalt beide vertreten - schon häufig hier im Bekanntenkreis vorgekommen.

Gruß,
Alexandra

Hallo Alexandra,

das ist Quatsch!!!

Landläufig sprechen die Menschen davon, dass sie einen gemeinsamen Anwalt hatten.

Das ist aber nicht so. Juristisch hatte einer der beiden Eheleute den Anwalt. Der andere - nicht anwaltlich vertretene - Ehepartner hatte dann ohne Anwalt kein Recht bei Gericht einen Antrag zu stellen.

Bei nur einem Anwalt ist es nicht selten vorgekommen, dass der nicht vertretene Partner nachher bei Gericht überrumpelt wurde. Er kann z. B. wenn plötzlich Unterhalt verlangt wird, nicht mal einen Gegenantrag auf Abweisung stellen - außer er rennt auf den Flur und schnappt sich den nächsten Anwalt und beauftragt ihn, dass er die Vertretung übernimmt.

Für die paar Worte: „mein Mandant beantragt, den Antrag abzuweisen“, kassiert dann dieser Anwalt genausoviel als wenn er die ganze Zeit dafür gearbeitet hat.

In einem Scheidungsverfahren muss ein Anwalt einen Antrag auf Scheidung stellen. Sind sich beide Ehepartner einig und haben sie noch ein gewisses gegenseitiges Vertrauen, akzeptiert der andere Ehepartner (ohne Anwalt) den Scheidungsantrag und somit geht die Scheidung mit einem (oft gemeinsam genannten) Anwalt über die Bühne.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

Die Kosten hierfür liegen bei ca. 2000 Euro
für eine Ehe ohne Kinder und Ohne Streitereien um Kinder und
Co.

zu dem „gemeinsamen Anwalt“, den es nicht gibt, wurde ja schon was richtiges gesagt. Nun noch zu den Kosten: Diese hängen vom Streitwert ab, den der Richter festlegt. Es geht durchaus noch günstiger, beim Mindeststreitwert kommt man bei etwas über 1000 EUR raus, inkl. alles, rein für die Scheidung samt Versorgungsausgleich, ohne Unterhaltsregelung (bspw. bei gegenseitigem Verzicht) und ohne Aufteilung des gemeinsamen Eigentums durch das Gericht (bspw. durch Einigung oder weil nix da ist).

Möchte man auch noch auf den Versorgungsausgleich verzichten, wird’s aber wieder teurer, weil dazu ein Notar nötig ist.

Scheiden (der reine Vorgang vor dem Richter) geht übrigens noch schneller als heiraten, bei mir hat es genau sechs Minuten gedauert :wink:

Gruß,

Malte

Hallo Malte,

naja, wenn man alles aus der Masse raus nimmt ists halt günstig - aber wenn man sich einig ist, dürfte das ja auch der Fall sein - ansonsten wäre es blöd nur einen Anwalt zu nehmen.

Schade eigentlich, dass man bei der Scheidung keine Ansprache gehalten bekommt und auch keine Siegeshymne aus der Konserve :o) Dann wären mindestens 15 Minuten drin für das Geld.

Gruß,
Alexandra