Hallo!
Mich würde interessieren:
wenn ein Ehepaar schon seit Jahren nicht mehr miteinander lebt (wegen Job/weil es nicht unter einem Dach geht/wasauchimmer) und sich scheiden lassen will, und beide sind einstimmig, dass sie die Zeit, die Sie getrennt gelebt haben, als ein Trennungsjahr angeben wollen (so, dass die Scheidung schneller geht) - ändert sich dann auch rückwirkend die Steuerklasse? Oder besteht die gleiche Steuerklasse ein Jahr nach der Scheidung?
Gruß
Katka
Hallo,
wenn beide Partner am gleichen Wohnort (Anschrift) gemeldet sind ändert sich die Steuerklasse erst mal nicht.
Sobald ein Partner an einen anderen Wohnsitz gemeldet ist (z.B. nach wohnlicher Trennung), wird die Steuerklasse automatisch (von der jeweiligen Behörde) zum 01. des Folgejahres geändert. Ob die Partner dabei offiziell geschieden sind oder nicht ist irrelevant, da davon auszugehen ist, dass getrennt lebende Partner auch in keine eheähnlichen Gemeinschaft mehr leben.
Hinweis: Das Trennungsjahr (was es in der Form nicht mehr gibt) kann auch innerhalb einer Wohnung erfolgen. Es muss hierbei lediglich glaubhaft gemacht werden, dass man in keiner eheähnlichen Gemeinschaft mehr gelebt hat. Zeugen hierfür sind sinnvoll.
Gruss
Hallo,
danke für die Antwort.
Das Ehepaar ist seit 2 Jahren in 2 verschiedenen Wohnungen angemeldet - jeder arbeitet in einer anderen Stadt. Die Steuerklasse der beiden Eheleute ist die gleiche - III, da eine Ehegemeinschaft besteht, oder eher angestrebt wird.
Die Frage ist hier, wenn man sich in diesem Fall schnell scheiden lassen möchte, könnte man dann probieren, dieses „getrenntes Leben“ als ein Trennungsjahr(e) zu erfassen (vorausgesetzt, dass beide Parteien einstimmig sind)? Oder hat das dann auch steuerliche Konsequenzen?
Katka
Servus,
Zusammenveranlagung kommt bis zu dem Jahr in Frage, in dem die auf Dauer angelegte Trennung stattgefunden hat.
Danach kein Ehegattensplitting mehr, bzw. Zusammenveranlagung mit dem neuen Gatten.
Wer wo gemeldet ist, spielt dabei keine Rolle.
Lohnsteuerklassen spielen keine Rolle für die Festsetzung der Einkommensteuer.
Eheleute dürfen nicht beide LSt-Klasse III haben, sie bekommen sie auch normalerweise nicht (hatte bloß einmal einen Fall von Herrn Wang und Frau Zang aus Zirndorf, die mit 2* Klasse III ins Rennen geschickt worden waren…).
Schöne Grüße
MM