Trennungsjahr und Versöhnungsversuch

Hallo,

hier mal eine etwas härtere Nuss zum knacken:

Letztes Jahr im Mai haben sich Ehemann XY und Frau XX für eine Trennung entschieden. Mitte August ist XY ausgezogen. Bis dahin wurden, außer der nächtlichen Ruhe im gemeinsamen Bett, Dinge wie zB. Essen, Kochen , einkaufen teilweise gemeinsam verrichtet.
Nachdem XY ausgezogen war wurde im September einen Versöhnugsversuch gestartet. Es wurde mehrmals die Woche ausgegangen: Kino, Essen, Freunde besuchen, Kochen, Schlafen in der einen oder anderen Wohnung…und natürlich auch der Beischlaf. Halt ein richtiger Versöhnungsversuch, der auch offensichtlich von Freunden, Bekannten und Familie so verstanden wurde.
Mitte Januar kam dann die richtige Trennung-also nach mehr ca 4 Monaten.
Anfang Juli kommt ein Schreiben vom Anwalt von XY, dass die Scheidung bei Gericht eingereicht wurde.

Frage:

  1. Ab wann zählt das Trennungsjahr? Ab August mit dem Auszug von XY, da ja vorher noch zB. gemeinsam gegessen etc wurde? Oder doch bereits Mai?
  2. Hat der Versöhnugsversuch zur Unterbrechung des Trennungsjahres geführt? (XY und XX haben ja nciht 7 Tage die Woche Zeit miteinander verbracht und nur teilweise beieinander genächtigt)
  3. Ist der Antrag der Scheidung bei Gericht rechtens, wenn dieser vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgt ist? (Anwalt von XY mein wohl, dass man drei Monate vorher schon den Antrag einreichen kann)

Ein wenig viel ist es geworden aber ich hoffe Ihr könnt mir trotzdem helfen!
Vielen lieben Dank!

Ja, Mahlzeit,

das Trennungsjahr hat einen Grund: nämlich zu prüfen, ob eine Trennung tatsächlich gewollt ist. Gelegentliche Treffen, Miteinanderumgehen, Versöhnungsversuche, dazu gehört auch der Beischlaf, sind nach dem Sinn des Trennungsjahres geradezu gewollt. Siehe dazu § 1567 Absatz 2 BGB.
Ausschlaggebend für die Scheidung ist insoweit nur das Getrenntleben, Das ist in § 1567 Absatz 1 BGB definiert.

Grüße aus dem Wald