Trennungskind+Flugkosten

Hallo, mein Lebensgefährte hat eine 8-jährige Tochter in Berlin, die jede Ferien für mehrere Wochen zu uns mit einer Begleitperson geflogen kommt. Nun meine Frage: Meiner Meinung nach hat sich die Kindsmutter an der Hälfte der Flugkosten zu beteiligen, sehe ich das richtig? Die Kindsmutter lebt nun schon seit 6 Jahren von Hartz 4 und macht keine Anstalten arbeiten zu gehen. Mein Lebensgefährte geht schon immer einer geregelten Arbeit nach und überweist auch immer den Kindesunterhalt. Wir sehen nicht ein, dass immer wir die Flugkosten von mittlerweile 200 Euro übernehmen, da es kein Grund gab, so weit weg zu ziehen. Wir wohnen in der Stuttgarter Umgebung!

Vielen Dank im voraus.
mantikor83

Hallo, leider kann ich dir zu rechtlichen Situation keine Antwort geben.

Nach meinem Empfinden geht es hier aber um mehr als nur die Flugkosten, oder?

Eventuell steckt der Wunsch von Euch/Dir dahinter, daß die Mutter endlich arbeiten geht, damit Ihr weniger Unterhalt zahlen müsst.
Ich kann das sehr gut nachvollziehen, auch ich bin eine Stiefmutter. Aber hier geht es nicht nur um unseren Geldbeutel.
Deshalb meine Überlegung:
1.Selbst wenn das Gesetz es vorsieht, daß die Mutter zahlen muss dann wird sie eventuell das Kind beieinflussen so daß es den Vater nicht mehr besuchen will.
2. Sie hat vermutlich das Sorgerecht, somit kann sie mit dem Kind leben wo sie will. Würde sie in der Nähe wohnen,so könnte der Vater sein Besuchsrecht (mind.) alle 14 Tage ausüben; was würde ihn das dann kosten?

  1. Wenn Euch die Kosten wirklich so drücken, versucht die Flugkosten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (glaube Anlage U wie Unterhaltskosten) abzusetzten…vielleicht klappt es, oder besser: Fragt einen Steuerberater.

  2. Liebe Stiefmutti, ich fühle mit dir, aber ich gebe dir noch einen wertvollen Tipp: lass den Vater das selbst regeln! Wir sind die Gefährten, nicht die Mütter, auch wenn das die Männer gerne so sehen.

Ich wünsche Euch für all Eure Entscheidungen, daß ihr das Wohl des Kindes immer an erster Stelle setzt und mit dem Auge des Kindes seht.

Gerne bin ich mit meinen Erfahrungen auf menschlicher Ebene für Euch weiterhin Austausch und/oder Ansprechpartner.

Herzliche Grüße

Hallo Romina, vielen Dank für deine ausführliche Antwort und guten Tipps!Mein Lebensgefährte und ich regeln solche Sachen immer gemeinsam und da er, weil er viel arbeitet nicht soviel Zeit hat, versuche ich dies alles schom im voraus zu klären, so dass er gegenüber dem Jugendamt richtig argumentieren kann. Und ich danke dafür, dass ich mit dir in Verbindung bleiben darf, denn als Stiefmutter hat man nicht immer so eine leichte Position, wie du sicherlich nur zu gut weisst!

LG
mantikor83

Hallo,

wenn die Tochter schon öfters geflogen ist, sollte sie mit acht Jahren in der Lage sein, ohne Begleitperson zu fliegen. Für wenig Geld bieten einige Fluggesellschaft einen Service für alleinfliegende minderjährige Kinder an.

Wenn die Mutter Hartz IV hat, wird sie nicht in der Lage sein, sich an den Flugkosten zu beteiligen. Da sie das Kind betreut, wird sie kein Familienrichter anhalten, sich eine Arbeit zu suchen. Das könnte das Jobcenter machen, wenn sie denn Arbeit für sie haben. Lehnt sie ab, wird ihr das Hartz-IV reduziert oder gestrichen.

Der Vater hätte SOFORT gerichtlich gegen einen mutwilligen fernen Umzug der TOCHTER gerichtlich vorgehen müssen.

Ob es jetzt noch möglich ist, hier finanziell etwas zu erreichen, bezweifle ich. Es kommt dabei vor allen Dingen darauf an, wieviel ihm nach Kindesunterhalt und Flugkosten noch von seinem Einkommen übrig bleibt.

Kommt er unter die Selbstbehaltsgrenze kann (in seltenen Fällen) u. U. der Unterhalt gekürzt werden.

Gruß

Hallo Ingrid Schuhmacher, vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich anscheinend falsch ausgedrückt, die Tochter meines Freundes kommt unter Beaufsichtigung der Stewardess geflogen!Damals ist die Mutter innerhalb einer Woche einfach nach Berlin gezogen und wir konnten somit nichts mehr machen!Mein Lebensgefährte verdient nicht gerade üppig und leider hat er auch noch Privatinsolvenz. Das muss doch auch berücksichtigt werden?

LG
Ilona Getto

Hallo,

bei der Privatinsolvenz sollte der Treuhänder die Kosten berücksichtigen. Auch der Treuhänder muss die persönlichen Bindungen und das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater akzeptieren.

Der Treuhänder sollte also, bevor er den Betrag festlegt der vom Einkommen für die Gläubiger abgezweigt wird, die Kosten für Unterhalt und Flug berücksichtigen.

Gruß