Trennungsunterhalt

Hallo,

ich brauche auch mal Eure Hilfe.
Mein Mann ist aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ich lebe jetzt mit unseren Kindern hier(14+17J.)Er verlangt, daß ich ausziehe damit das Haus verkauft werden kann und er die Hälfte der Summe bekommt.
Ich bekomme nur eine kleine Rente.
Wie sieht das aus mit Trennungsunterhalt?
Kann ich bedingt durch die Kinder im Haus bleiben?

guten abend, kirsten.
ich kann ihnen da leider nicht weiterhelfen, denn bei eingetragenen lebenspartnerschaften sieht es etwas anders aus.
viel erfolg.
tristam

frag einen Juristen
Hallo,

ich brauche auch mal Eure Hilfe.
Mein Mann ist aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ich
lebe jetzt mit unseren Kindern hier(14+17J.)Er verlangt, daß
ich ausziehe damit das Haus verkauft werden kann und er die
Hälfte der Summe bekommt.
Ich bekomme nur eine kleine Rente.
Wie sieht das aus mit Trennungsunterhalt?
Kann ich bedingt durch die Kinder im Haus bleiben?

Hallo Kirsten,
selbstverständlich steht dir Unterhalt zu und auch den Kindern.
Ich rate dir folgendes: Geh zum Amtsgericht und erkundige dich nach einer Rechtsberatung. Bei den Amtsgerichten sind Leute angesiedelt, die das in der Regel kostenlos machen - natürlich mit dem Ziel, einen Rechtsstreit zu vermeien. Aber das macht nichts, du lässt dich beraten und bekommst hoffentlich genügend Informationen, dass du deinem Gatten einen Einschreibebrief mit deinen Unterhaltsforderungen schicken kannst. Frage: Wem gehört das Haus? Wenn es dein Mann in die Ehe eingebracht hat und ihr Zugewinngemeinschaft habt, gehört es ihm. Also wirst du in diesem Fall ihm gleichzeitig mitteilen, dass du sehr gerne ausziehen wirst, aber vorher natürlich eine vergleichbare Wohnung oder ähnliches brauchst und bittest ihn um Hilfe. Das sieht später immer ganz gut aus. Wenn dein Mann keinen Unterhalt leisten will, beantragst du beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe und nimmst dir einen Rechtsanwalt.
Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben und stehe dir gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd

Hei,
der Trennungsunterhalt bemisst sich nach dem Einkommen des Mannes bis auf den Selbstbehalt. Und Ihrer Rente. Hinzu kommen noch Unterhalt der Kinder. Wichtig ist auch, ob Sie ihren Beruf wegen Kindererziehung aufgegeben haben. Der Behalt des Hauses kann unter Partnern geklärt werden, je nachdem ob noch Schulden bestehen. Einfacher wäre ein Verkauf sicherlich. Ihre Daten sind zu ungenau um Summen nennen zu können. In jedem Fall einen Anwalt konsultieren, aber umhören wer gut ist. Bei geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit der Gerichtskostenhilfe, diese füllt ein guter Anwalt für sie aus.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen, alles Gute, C.Z.

Hallo aus Hamburg,

du musst dir jetzt ganz schnell eine vernünftige Lösung ausdenken, auch wenn es ein unangenehmer Gedanke sein sollte.

Nach dem Verhalten deines (Noch-)Ehemanns zu urteilen, will dieser jetzt seine finanziellen Vorteile nutzen und bedient sich deiner Unerfahrenheit und -sorry- Naivität.

Du solltest ganz schnell einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und ihm die Situation schildern. Der Anwalt soll deinem Mann mitteilen, dass du überhaupt nicht daran denkst auszuziehen, sondern mit den Kindern in der gewohnten Umgebung bleiben wirst.

Außerdem forderst du über den Rechtsanwalt deinen Mann dazu auf, er möge seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, damit eine Unterhaltsberechnung vorgenommen werden kann.

Vorläufig forderst du einen angemessenen Betrag an Trennungsunterhalt sowie den lt. Düsseldorfer Tabelle zustehenden Kindesunterhalt.

Über das Schicksal des Hauses würde ich mir im Moment noch keine Gedanken machen, auch wenn es am Ende unter den Hammer kommen könnte. So ist das eben bei einer Scheidung.

Scheidung! Das ist das entscheidende Wort. Ohne Antrag auf Ehescheidung wirst du vor deinem Mann keine Ruhe finden, damit wirst du dich abfinden müssen. Egal wie lange ihr verheiratet gewesen sein mögt, es geht nicht anders, denn du brauchst verlässliche Verhältnisse, einen gerichtlich festgeschriebenen Unterhalt zum Leben und für die Kinder.

Spätestens wenn ihm der Scheidungsantrag ins Haus flattert, wird er begreifen, dass er nicht so große Töne spucken sollte.

Sei mutig und sichere dich und die Kinder jetzt ab, sonst wirst du deine Zaghaftigkeit später bereuen.

Später, wenn die Scheidung rechtskräftig ist und du regelmäßig die Unterhaltszahlungen von ihm bekommst, kannst du neue Pläne machen und immer noch eine neue, vielleicht kleinere Wohnung suchen.

Wenn dann vom Verkaufserlös für beide Parteien genug übrig bleibt, ermöglicht dir das einen neuen Start in ein eigenes Leben ohne den Pascha!

Sorge bitte dafür, dass die Kinder an deiner Seite bleiben und gut versorgt sind, sonst gibt es noch zusätzlich einen „Kampf ums Kind“. Bis zum Abschluss der Ausbildung/Studium ist dein Mann zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet, wenn die Kinder bei dir wohnen.

Die vorläufige Berechnung über die finanziellen Auswirkungen der Scheidung wird dein Anwalt mit dir machen. Vor den Anwaltskosten musst du dich nicht fürchten, da du evtl. PKH/Prozesskostenhilfe beantragen kannst.

Kopf hoch und viel Glück!

Bei weiteren Fragen melde dich wieder bei mir.

Steve-HH

Hallo,

Trennungsunterhalt gibt es nicht mehr nur noch Kindesunterhalt und ja, das Haus wird verkauft wenn der EX-Partner nicht ausbezahlt werden kann und auch sonst keine Einigung möglich ist.

Zum Thema Rente findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt, damit der mit den weniger erworbenen Rentenanteilen einen Ausgleich davon erhällt, das der Ex-Partner die Möglichkeit hatte, mehr Rentenanteile zu erwerben.

fg longwolf

Hallihallo!

Ich denke, du solltest dich dringend an einen guten Anwalt wenden. Rechtliche Fragen bin ich zum Einen nicht befugt zu beantworten, zum Anderen gibt es so viele individuelle Dinge zu beachten, dass das nur ein Fachmann alles erkennen kann.
Sollte das finanziell ein Problem für dich darstellen, kannst du Rechtskostenbeihilfe beantragen, dann werden die Kosten i.d.R. übernommen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg und auch Kraft für Deinen Rosenkrieg. Tut mir leid, dass ich dir nicht weiterhelfen kann.

Grüße
Ira

Hallo,

ich brauche auch mal Eure Hilfe.
Mein Mann ist aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ich
lebe jetzt mit unseren Kindern hier(14+17J.)Er verlangt, daß
ich ausziehe damit das Haus verkauft werden kann und er die
Hälfte der Summe bekommt.
Ich bekomme nur eine kleine Rente.
Wie sieht das aus mit Trennungsunterhalt?

er muss für die kinder für für dich unterhalt zahlen

Kann ich bedingt durch die Kinder im Haus bleiben?

geh besser zum anwalt und lass dich beraten

alles gute

lisa

Hallo zah-kirsten,
leider bin ich als Rechtspsychologin nicht in der Lage dir hier Auskunft zu geben.
Gruß Petra

Hallo,
Ja ist ja nich so schön aber Trennungen sind meistens so !!!
Wie das mit dem Haus ist weiss ich nicht so genau!!!
Rauswerfen kann er Dich nicht ist doch Euer Haus !!!
Unterhalt muss Er auf jeden Fall für die Kinder zahlen,sind ja noch minderjährig!!!
Da kannst Du in der Düsseldorfer Tabelle nachsehen ist dort mit Einkommen von Deinen Mann aufgeliestet.
Für Dich Unterhalt wird er nicht zahlen müssen aber da gibt es auch ausnahmen !!!
Würde mich mal Beraten lassen meistens lohnt sich ein Beratungsgespräch beim Anwalt !!!
Viel Glück und ne menge Kraft !!
LG Sandy

Meine Antwort ist sehr spät. Bitte entschuldige. Aber vielleicht ist sie doch noch hilfreich.

Aus eigenen Erfahrungen:
Ich würde unbedingt zu ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familienrecht raten. Hierfür kannst du „Beratungshilfe für Trennung/Scheidung“ beim Gericht beantragen. Vordrucke hierfür gibt es beim Anwalt, beim Gericht oder auch im Internet. Ist der Beratungshilfeschein vom Gericht ausgestellt, dann diesen mit zum Anwalt nehmen. Ansonsten kostet der Beratungstermin bis zu 190,00 Euro + MwSt. Bei Beratungshilfe übernimmt das Gericht die Kosten.

Trennungsunterhalt steht dir auf jeden Fall zu. Auch Unterhalt für die Kinder. Ausziehen aus dem Haus musst du nicht (sofort). Aufgrund der Kinder kann man dich nicht zwingen. Aber, das kann mit auf deinen Trennungsunterhalt angerechnet werden, wenn der Mann alleine für die Raten/Tilgung des Hauses aufkommt.

Auf den Unterhalt für die Kinder hat dieses keinen Einfluss. Beim Anwalt wird ein Verfahren für Kindesunterhalt vor Gericht gebracht. Das kanne einige Zeit dauern. Ich würde vorher schon zum Jugendamt gehen. Dieses setzte sich dann mit dem Vater in Verbindung und zahlt - solange kein Unterhalt feststeht - wenigstens schon mal Unterhaltsvorschuss. Diesen muss dann der Vater später dem Jugendamt zurückzahlen.

Er kann dich nicht einfach vor die Tür setzen, nur weil das Haus verkauft werden soll. Interessenten können auch in einem bewohnten Haus eine Hausbesichtigung machen.

Hallo
Denke, dass Sie bereits eine Antwort erhalten haben. Aber grundsätzlich steht Ihnen Unterhalt zu. Eine anwaltliche Beratung sollten Sie aber trotzdem aufsuchen.

Frohe Weihnachten