Hallo aus Hamburg,
du musst dir jetzt ganz schnell eine vernünftige Lösung ausdenken, auch wenn es ein unangenehmer Gedanke sein sollte.
Nach dem Verhalten deines (Noch-)Ehemanns zu urteilen, will dieser jetzt seine finanziellen Vorteile nutzen und bedient sich deiner Unerfahrenheit und -sorry- Naivität.
Du solltest ganz schnell einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und ihm die Situation schildern. Der Anwalt soll deinem Mann mitteilen, dass du überhaupt nicht daran denkst auszuziehen, sondern mit den Kindern in der gewohnten Umgebung bleiben wirst.
Außerdem forderst du über den Rechtsanwalt deinen Mann dazu auf, er möge seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, damit eine Unterhaltsberechnung vorgenommen werden kann.
Vorläufig forderst du einen angemessenen Betrag an Trennungsunterhalt sowie den lt. Düsseldorfer Tabelle zustehenden Kindesunterhalt.
Über das Schicksal des Hauses würde ich mir im Moment noch keine Gedanken machen, auch wenn es am Ende unter den Hammer kommen könnte. So ist das eben bei einer Scheidung.
Scheidung! Das ist das entscheidende Wort. Ohne Antrag auf Ehescheidung wirst du vor deinem Mann keine Ruhe finden, damit wirst du dich abfinden müssen. Egal wie lange ihr verheiratet gewesen sein mögt, es geht nicht anders, denn du brauchst verlässliche Verhältnisse, einen gerichtlich festgeschriebenen Unterhalt zum Leben und für die Kinder.
Spätestens wenn ihm der Scheidungsantrag ins Haus flattert, wird er begreifen, dass er nicht so große Töne spucken sollte.
Sei mutig und sichere dich und die Kinder jetzt ab, sonst wirst du deine Zaghaftigkeit später bereuen.
Später, wenn die Scheidung rechtskräftig ist und du regelmäßig die Unterhaltszahlungen von ihm bekommst, kannst du neue Pläne machen und immer noch eine neue, vielleicht kleinere Wohnung suchen.
Wenn dann vom Verkaufserlös für beide Parteien genug übrig bleibt, ermöglicht dir das einen neuen Start in ein eigenes Leben ohne den Pascha!
Sorge bitte dafür, dass die Kinder an deiner Seite bleiben und gut versorgt sind, sonst gibt es noch zusätzlich einen „Kampf ums Kind“. Bis zum Abschluss der Ausbildung/Studium ist dein Mann zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet, wenn die Kinder bei dir wohnen.
Die vorläufige Berechnung über die finanziellen Auswirkungen der Scheidung wird dein Anwalt mit dir machen. Vor den Anwaltskosten musst du dich nicht fürchten, da du evtl. PKH/Prozesskostenhilfe beantragen kannst.
Kopf hoch und viel Glück!
Bei weiteren Fragen melde dich wieder bei mir.
Steve-HH