Trennungsunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
ein ehepaar lebt seit januar 2011 getrennt. die scheidung wurde anfang april 2012 von der ehefrau eingereicht. (es sind keine kinder vorhanden.) der ehemann bekommt daraufhin im mai 2012 ein schreiben von ihrem rechtsanwalt, mit der aufforderung, seine letzten 12 gehaltsabrechnungen, sowie die letzten einkommensteuer- unterlagen zur anwaltskanzlei zu senden. die ehefrau verlangt nun unterhalt für die gesamte trennungszeit. kann sie unterhalt auch rückwirkend fordern, also für das gesamte jahr 2011 und bis zur aussprache der scheidung? oder nur ab der antragsstellung?
vielen dank im voraus und schöne grüße
ottilie

Hallo schicksals-user
ich schlage mich zur zeit mit den gleichen problemen
wie du herum.
es tut mir sehr leid das ich dir,im moment nicht helfen
kann.
halte mich bitte auf den laufenden.

danke eckard

hallo eckard, warst du denn schon beim anwalt?

Hallo Ottilie,
Du benötigsteine juristische Auskunft, ich bin Psychologin.
Gruß Petra

Hallo
nein noch nicht.
sag mal bist du die ehefrau?

tschüß eckard