Hallo,
folgender Fall:
Ein Paar will sich trennen. Sie haben vor nur 6 Monaten geheiratet und sind vor einem Monat auseinander gezogen, um Abstand zu gewinnen. Jetzt haben sie sich für eine Trennung entschieden. Er besitzt Finanzanlagen von 50.000 € allerdings zur Zeit kein geregeltes Einkommen und studiert im Rahmen eines Zweitstudiums. Sie zahlt einen Studienkredit zurück, ist tief im Dispo hat allerdings ein Einkommen von 5500€ brutto im Monat.
Er denkt darüber nach Trennungsunterhalt von ihr zu fordern.
Hat er Anspruch darauf, falls ja in welcher Größenordnung voraussichtlich (lohnt es sich auch unter Berücksichtigung von Gebühren und Kosten)? Wie sollte er bei der Beantragung Schritt für Schritt vorgehen?
Hallo,
ich denke, dass hier nicht 100%ig auf den Fall geantwortet werden kann.
Sicher ist eine familienrechtliche Beratung sinnvoll.
Aufgrund der doch kurzen Ehezeit müsste geprüft werden, inwieweit er überhaupt einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hat bzw. haben sollte.
Er hat u.a. 50.000 € „auf der hohen Kante“ und zudem Einkommen, wenn auch unregelmäßig.
Bei der Unterhaltsberechnung werden zumde ALLE Einkünfte gegenübergestellt.
Ferner kann er Vollzeit arbeiten gehen und sich seinen Lebensunterhalt selber sichern, da u.a. ja wohl keine zu betreuenden Kinder vorhanden sind.
Zu fragen wäre auch die Überziehung des Kontos: Während der Ehe für gemeinschaftliche Ausgaben oder verfügt sie nur allein über dieses Konto?
Das sind mit Sicherheit nur ein paar Ansatzpunkte und lassen sich am besten bei einer familienrechtlichen Beratung klären.
Hallo,
der Unterhalt ist nach § 1579 BGB Abs. 1 wegen zu kurzer Dauer verwirkt. http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/verwirkung_von…
Selbst wenn das nicht der Fall wäre, müsste er erst sein eigenes Einkommen und sein Vermögen einsetzen. § 1602 BGB sagt hierzu nämlich, dass nur derjenige unterhaltsberechtigt ist, der nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Mit 50.000 auf der hohen Kante kann man sich selber unterhalten.
Gruß
Ingrid