Trennungsunterhalt

Hallo!

Folgendes Problem:

eine Frau hat sich von ihrem Mann getrennt und lebt aktuell mit ihren 2 Kindern und den Lebensgefährten zusammen. Die Frau ist in Vollzeit berufstätig. Die Kinder erhalten von dem getrennt lebenden Ehemann keine Unterhaltsleistungen. Der getrennt lebende Ehemann bezieht seit geramer Zeit SGB II (Hartz 4)-Leistngen. Das Jobcenter zwingt die getrennt lebende Ehefrau zum Zahlen der Ternnungsunterhaltes an den arbeitslosen Ehemann (obwohl er keinen Unterhalt an die Kinder zahlt). Ist das rechtens so?

Wenn jemand schon mit solchen Problemen konfrontiert wurde, freue ich mich über Zuschriften.

Vielen Dank im Voraus.

E…a1

Auch hallo

Ist das rechtens so?

Da sind vermutlich noch einige andere Faktoren beteiligt, aber tendenziell ja. Vgl. mit http://www.anwalt.de/rechtstipps/regelungsbedarf-bei… & http://www.anwalt.de/rechtstipps/verwirkung-des-unte…

mfg M.L.

Hallo,

die Pflicht der Ehefrau an den Ehemann Trennungsunterhalt zu bezahlen hat erst mal nichts damit zu tun, dass er keinen Kindesunterhalt bezahlt (so lange er kein Einkommen hat). Es geht hier nicht um moralische Befindlichkeiten, nach dem Motto er zahlt nix und ich zahle dann auch nicht.

Wenn er Kindesunterhalt bezahlt, kann das u. U. den Trennungsunterhalt erhöhen. Angenommen er hat ein Nettoeinkommen von 1.200 Euro (erwirtschaftet durch Arbeit). Er zahlt Kindesunterhalt von 250 Euro und ihm bleiben daher 950 Euro Selbstbehalt.

Sie hat ein (angenommenes) Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Somit muss sie nicht aufstocken in Bezug auf 1.200 Euro, sondern auf 950 Euro.

Die Zahlung von Kindesunterhalt ist einkommensreduzierend.

Gruß
Ingrid