Trennungsunterhalt

Ein Paar mit zwei Kindern (4+6) trennt sich, er zieht aus, sie bleibt in dem Haus (Elternhaus = vorgezogenen Erbschaftsfolge o.ä(alleiniger Grundbucheintrag))
er geht mit dem Barvermögen und räumt seine persönlichen Sachen raus und teilt den Hausrat auf(Handtücher,Töpfe…). Nun ist er der Meinung, das sie eigentllich nichts zu erwarten hat, da sie ja mit den Kids im Haus bleibt.
Unterhalt nur für die Kinder, sie arbeitet geringfügig.
Wie geht es jetzt weiter??
Er bekommt Krankengeld, dann ist sowieso kein Unterhalt mehr drin, im Gegenteil besteht dann sogar ein Mangelbedarf in Bezug auf die Kinder!
Was kann man tun um wenigstens das zu bekommen, was einem zusteht.
Ist es richtig, das kein Zugriff auf das Barvermögen für sie besteht?
Schön, das ein Mann einen Selbstbehalt hat, aber eine Frau u 2 Kinder(noch dazu mit eigenem Haus) von 800,- überleben müssen!
WAS kann man tun???
Gruß aus auswegloser Situation und Danke für Ratschläge

also eine Erbschaft fällt nicht ins gemeinsame Vermögen. Das gehört dem Erben alleine und zählt nicht zum Zugewinn. Unterhalt muss in jedem Fall für die Kinder gezahlt werden, sonst gibt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss, den der Vater zurück zahlen muss. Beim Unterhalt für den Ex Partner sieht das schlecht aus, wenn kein Geld dafür vorhanden ist.
Gruß
aus Wesel

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das Barvermögen muss geteilt werden, wenn kein Ehevertrag gemacht wurde, also Zugewinn!

Hi,
Hört sich verworren an…
Was für eine Vereibarung hatten sie? Zugewinngemainschaft? Dann steht ihr die Hälte des Geldes zu, das während der Ehe gespart wurde. Mit 800 Euro liegt sie mit 2 Kindern unter der Grenze des Grundbedarfes. Also sollte sie sich mit der ArGe in Verbindung setzen, sprich Hartz IV. Beim Jugendamt kann sie auch noch mal anklopfen, wenn der Vater kein Einkommen hat, kann sie Unterhaltsvorschuss beatragen. Den gibt es für 72 Monate oder bis ein Kind 12 Jahre alt ist.
Eines der beiden Ämter, oder beide, werden sich für das Barvermögen interessieren. Im Trennungsjahr muss er ihr aber auch noch was zahlen, soweit ich weiss. Es sei denn, sie verdient mehr als er, dann ist es umgekehrt. Mein Wissensstand ist von Anfang 2009, was sich geändert hat, weiß ich nicht.
Ich wünsche allen alles Gute.

Gruß,
Andi

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Sorry, aber wenn sein Rest unter dem Selbstbehalt liegt, bleibt nichts für Dich über.
Wenn der Unterhalt für die Kinder nicht kommt, bleibt der Unterrhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Gruß Frank

Hallo,
das Barvermögen gehört zum Zugewinn, sofern er es nicht mit in die Ehe gebracht hat, muss also geteilt werden. Im steht Geld aus dem Haus zu wenn in der Ehezeit Umbauten gemacht wurden.
Für die Kinder gibt es event. Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, auch wenn der Vater einen Teil vom Unterhalt bezahlt. Auf jeden Fall beim Amt erkundigen.
Der Mutter bleibt nur ein ALG 2 Antrag, wo das Haus als Vermögen mit angegeben werden muss. Aber nicht gleich in Panik verfallen. Es wird vielleicht gar nicht so sehr berücksichtigt, wenn es nicht riesengroß ist. Schuldzinsen können durch Wohngeld getilgt werden.
Auf jeden Fall bei Jugendamt, Arbeitsamt oder ARGE und Wohngeldstelle (Stadtverwaltung) erkundigen.
Nicht den Kopf hängen lassen habe gleichen Fall erlebt.

M.f.G
Mom61

Da wir von der Ex-Frau meines Mannes sooooooooooooooooo über die Leisten gezogen sind und wir fast unser Haus bzw. unsere Existenz verloren haben, fällt es mir sehr schwer, einer Frau hilfreiche Tipps zu geben.

Ich bitte da um Verständnis.

LG
zeus029

Kann ich gut verstehen…:frowning:
Konnte ich ja nicht wissen,trotzdem Danke :smile:

Vielen Dank für die aufmunternden Worte… klar wird man überleben.
Im Moment kommt es einem einfach ungerecht vor!
Der Zugewinn errechnet sich ja schließlich erst zum Scheidungstermin! :frowning:

Danke dir!

Sorry, aber wenn sein Rest unter dem Selbstbehalt liegt,
bleibt nichts für Dich über.
Wenn der Unterhalt für die Kinder nicht kommt, bleibt der
Unterrhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Gruß Frank

Ja, schon klar, danke trotzdem!

das Barvermögen muss geteilt werden, wenn kein Ehevertrag
gemacht wurde, also Zugewinn!

Ja, aber erst zum Scheidungstermin, was passiert alles in der Zwischenzeit.
Er geht los und macht sich eine nette Zeit und darf bei Null anfangen!
Sie bleibt im Boot und darf nur noch doof aus der Wäsche gucken!
Sorry, aber manchmal kommt einem alles seltsam vor!
Vielen Dank für deinen Beitrag!

ja, so habe ich es auch erlebt. Ich selber habe nie Unterhalt erhalten. Er schuldet mir noch 80.000,- Euro. Habe sogar einen Titel gegen ihn, sodass ich eine Pfändung laufen lassen konnte. Einen Monat später ist er ins Insolvenzverfahren gegangen. Seitdem bekomme ich wieder keinen Cent und werde wohl auch nichts sehén. Das sind unsere Gesetzte!!!???
Er geht schwarz arbeiten, hat mehrere Sparverträge und könnte jeden Monat mindestens 500 Euro zahlen, aber da heißt es… es fehlt das öffentliche Interesse. Wenn der Staat Geld bekommt, dann wäre das was ganz anderes, aber so geht es doch nur um eine Frau und zwei Kinder… Es ist sowas von ungerecht. Ich habe bis jetzt 7 Jahre um mein Geld gekämpf und mache es noch immer, denn es ist sehr schwer zu sehen das einem keiner helfen kann, nicht mal ein Anwalt. Die nehmen nur ihre Gebühren, sind am Anfang spitze, versprechen einen das einem das Geld zusteht und auch bekommt. Hinterher haben sie dann aber nie was gesagt, nur man kann es versuchen. Auch wenn einem was zusteht, ob man es bekommt ist eine ganz andere Sache. Und wie der Richter urteilt… das weiß man vorher nie. Ich habe zwar Recht bekommen, aber mein Geld sehe ich trotzdem nicht.
Gruß

Kein Problem. Vielleicht sollte ich als Nickname „Pleite durch Ex-Frau“ nehmen *grins*.
Trotzdem wünsche ich Ihnen viel Glück.

zeus029

Na klasse,Recht und Gerechtigkeit liegen weit auseinander!
Außerdem ist man sehr entäuscht von einem Menschen, den man jahrelang kannte und plötzlich völlig fremd ist!
Ich hoffe deine Kinder sind wenigstens mit der Situation einigermaßen klar gekommen!
Alles Gute weiterhin

der große ja, denn er wollte keinerlei Umgang mit ihm haben, der kleinere hat sehr unter der Situation gelitten. Das Sorgerecht bekam ich sofort alleine, allerdings durfte der Jünste damals alle 14 Tage das Wochenende bei ihm verbringen. Ist alles vor Gericht gewesen. DIe Richterin hatte meinem Ex zwar gesagt… Herr XXX wenn ich einmal was hören sollte werden sie auch den jüngsten Sohn nicht mehr sehen. Ich brauche ihnen nur ins GEsicht sehen und sehe, das sie Alkoholiker sind. Leider wurde die Richterin krank (Krebs) und wir bekamen einen Richter. Mein Ex hat den damals 10 jährigen erzählt… er würde sterben, weil er die 10 euro alle drei Monate beim Arzt nicht zahlen kann, weil ich ihn so ausnehmen würde… er würde vorbei kommen und mich umbringen… er hatte für den kleinen immer Weihnachten ein Sparfach für ihn gehabt und bei jedem besuch den der kleine bei ihn macht (der große hat nie was bekommen)bekam er 5 Euro in sein Sparfach. Wie der Junge sich einen Bergcar kaufen wollte war allerdings kein Geld da… er hat ihm erzählt, ich hätte dieses gepfändet (zu der zeit hatte ich nicht mal ein Urteil) … zwei mal musste ich die Polizei rufen, weil er auf den Weg zu mir war und seine Drohung wahr machen wollte… es war eine so harte Zeit die ich wenn dann nur ihm gnnen würde. Der Junge war fast nicht zu steuern, erst nachdem er von sich aus keinen Kontakt mehr von einem Tag auf den anderen Tag mit seinem Vater haben wollte und er langsam anfing Kontakt mit meinem jetzigem Mann aufnahm wurde es langsam besser. Wir haben zwar viel Ärger wegen seinen Blödsinn den er so anstellt, aber das Leben wird leichter. Beide Kinder haben keinen Kontakt mehr. Du solltest aber schnell zum Anwalt und das Geld sperren lassen von deinem EX, denn wenn er nachher sagt da ist nichts mehr von da, guckst du dumm. Der Anwalt weiß was er machen muss. Das wird eingefroren bis zur Verhandlung, damit er nicht sagen kann, ich habe alles ausgegeben. Denke immer daran, du lernst die Menschen erst kennen wenn du von ihnen weg bist. Ich habe das auch nicht geglaubt und habe ganz bittere Erfahrungen machen müssen:frowning:!

Gerne. Denke bitte dran:
Ihr habt Gründe gehabt euch zu Lieben und euch zu respektieren und Kinder zu zeugen. Sollte nach der vergangenen Liebe noch Respekt da sein oder wieder aufgebaut werden können, gibt es keine Verlierer, sondern 4 Menschen, die einen Teil des Lebens zusammen verbracht haben (2 davon Kids, die sicherheit brauchen). Eure Wege haben sich dann auch, trotz Anerkennung für etwas besonderes, getrennt. Das heißt nicht immer „wer zahlt wem was“!!! Es sollte heißen „wie minimieren wir für jeden von uns GEMEINSAM den Schaden und was zahlt Papa Staat“
gute Nacht

Andi

Hallo,

so weit ich weiss könnte Frau zustehen:

  • Kindesunterhalt, wenn der Vater nicht in der Lage ist zu zahlen, dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
  • ggf. Ehegattenunterhalt, fällt aber vermutlich auch weg, wenn der Vater schon für seine Kinder nicht aufkommen kann.
    Geringfügige Beschäftigung heisst 400 Euro??
    Dann würde ich erstmal den Lastenzuschuss (Wohngeld) beantragen und einen Zuschuss zu den Kindergartengebühren.
    Wie hoch war denn das Barvermögen und war das von beiden angespart??
    Wird schwierig das nachzuweisen, wem das tatsächlich gehört hat!

In der Tat ist es so, dass der andere (Ex-)Partner einen Selbstbehalt hat. Soll der unter der Brücke schlafen und Gras essen???
Zudem muss das ja nicht immer der Mann sein. Schließlich könnten theoretisch auch die Kinder beim Mann leben!

Vielleicht habe ich ein wenig helfen können!

Gruss

Hallo,

aufgrund des Alters der Kinder, ist der Mann nicht verpflichtet für die Frau Unterhalt zu zahlen, dieser entfällt.
Je nach Gehaltsklasse, werden die Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle eingestuft.

Viele Grüße
Y.Dosse