Trennungsunterhalt bei gemeinsamer Veranlagung

Hallo,
kann ein Ehemann, der an seine dauernd getrennt lebene Ehefrau während des Trennungsjahres Trennungsunterhalt zahlt, diese Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen, obwohl die Eheleute mit der Steuerklassenkombination III/V zusammen veranlagen?
Vielen Dank!

nein! Dann würde das ja jedes Paar machen!
E.

nein! Dann würde das ja jedes Paar machen!
E.

soweit ich weiß, können dauernd getrennt lebende doch gar keine zusammenveranlagung wählen oder?

soweit ich weiß, können dauernd getrennt lebende doch gar
keine zusammenveranlagung wählen oder?

Doch - wenn sie einen Tag im Jahr eben nicht getrennt lebend waren.

soweit ich weiß, können dauernd getrennt lebende doch gar
keine zusammenveranlagung wählen oder?

Doch - wenn sie einen Tag im Jahr eben nicht getrennt lebend
waren.

was ja aber dann nicht dauernd getrennt wäre :wink:

Hallo,

im Trennungsjahr findet logischweise beides statt.

Die Faustregel ist ganz einfach:
Etweder Zusammenveranlagung oder Trennungsunterhalt absetzen in einem Veranlagungszeitraum.
Beides geht nicht.

Gruß
Lawrence

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Alles klar, vielen Dank für die Bestätigung meiner Vermutung.