Eine Bekannte lebt seit 6 Monaten von Ihrem „noch“ Ehemann getrennt.
Dieser zahlt Unterhalt für die beiden Kinder und auch an seine von Ihm getrennt lebende Frau.
Für die Berechnung des Trennungsunterhaltes hat der Anwalt des Mannes der getrennt lebenden ein fiktives Einkommen angerechnet.
Dieses Einkommen erwirtschaftet die getrennt lebende Ehefrau nicht ( es sind real nur 50 % von dem fikiv angerechneten Einkommen ).
Der Rechtsanwalt der getrennt lebenden Ehefrau sagt das dieses nicht richtig ist und das man der getrennt lebenden Ehefrau das reale Gehalt anrechnen kann und kein fiktives Einkommen zur Berechnung nimmt.
die frage, ob zu dem bereinigten nettoeinkommen der frau noch ein fiktives einkommen hinzugerechnet wird, spielt eine rolle für das maß des unterhalts und für die frage der bedürftigkeit.
grds. hat auch der unterhaltsberechtigte seine arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen, anderenfalls verstößt er gegen eine obliegenheit und ein fiktives einkommen ist ihm anzurechnen.
man weiß hier überhuapt nichts über ausbildung der frau, ihr potenzial, ihre rolle in der ehe oder ihre frühere und jetzige tätigkeit, ihr einkommen damals und heute oder die dauer der ehe etc.etc.etc.
im übrigen beginnt eine erwerbsobliegenheit bereits im 1.trennungsjahr bei kurzer ehedauer. bei vorheriger kindeserziehung müsste man prüfen, ob eine vollzeitige tätigkeit zumutbar ist.
aber da man keine angaben hat, ist das alles nur theorie…