Hallo zusammen,
angenommen ein Paar trennt sich nach 5 1/2 Jahren Ehe.
Ein Jahr nach der Hochzeit bekamen die beiden ein Kind.
Ein Ehepartner ging arbeiten, der andere blieb zu Hause und kümmerte sich um die Erziehung und Betreuung.
Nach der Trennung blieb das Kind beim arbeitenden Ehepartner.
Nach meinen Recherchen obliegt unter oben genannten Voraussetzungen es dem erwerbslosen Ehepartner erst nach einem Jahr der Trennung sich um eigenes Arbeitseinkommen zu bemühen.
Innerhalb dieses Jahres steht dem arbeitslosen Ehepartner Trennungsunterhalt zu. Danach ebenfalls, sofern ausreichende Erwerbsbemühungen nachgewiesen werden.
Kommt es zur Scheidung steht auch dann noch Ehegattenunterhalt zu, wenn der Arbeitslose aufgrund von Ehe-bedingten Gründen keinen Job findet (z.B. zu lange aus dem Beruf, eheliche Schulden).
Sollten meine Recherchen korrekt sein, die Fragen:
Gelten diese Regeln geschlechtsneutral oder gelten diese Regeln nur bei klassischen Rollenverteilungen?
Also muss eine Ehefrau im ersten Trennungsjahr keine Arbeit suchen, der Ehemann aber schon?
Was ist wenn der arbeitslose Ehepartner noch vor der Scheidung erwerbsunfähig wird oder schwerbehindert?
Gruß
Bori