Trennungsunterhalt trotz elternzeit

Situation: Getrennt lebendes Ehe-Paar (nicht geschieden). Die Frau klagt auf Unterhalt, welcher noch nicht „durch“ ist! Es wurde von beiden Seiten auch noch keine Scheidung eingereicht.

Der Mann erwartet im September mit seiner neuen Partnerin ein Kind und teilte seiner „Noch-Frau“ mit das er ab Mitte September für, erstmal, ein Jahr in Elternzeit gehen wird.

Wie sehen dann die Unterhaltsansprüche für seine getrennt lebende Frau aus?? Würden diese dann wegfallen?

Lg

Auch ein nettes Hallo,

immer nett, wie man hier höflich begrüßt wird:wink:

um konkreteres zu sagen, sollte man schon mehr Informationen haben.

Ist die "Noch"Ehefrau berufstätig?
Falls ja, dürfte der Trennungsunterhalt aufgrund der Perspektive des Ehemannes sehr unwahrscheinlich werden.

Falls diese kein Einkommen hat, gibt es allerhöchstens Trennungsunterhalt, wobei, wenn keine Kinder aus der Ehe vorhanden sind, die Ehefrau für den eigenen Lebensunterhalt selber sorgen muss.

Natürlich ist der "Noch"Ehemann für das Kind unterhaltspflichtig wobei davon ausgegangen werden muss, dass der Kindesunterhalt vorrangig bezahlt werden muss; da er in Elternzeit geht, wird er seinen „Unterhalt“ für das Kind durch Betreuung und Verpflegung erbringen.

Schönen TAg noch.

Entschuldigung für ein nicht vorhandenes Hallo, welches selbstverständlich auf diesem Wege nachgereicht wird.

Hallo alle zusammen!!!

Die Ehefrau ist Teilzeit berufstätig und alleinerziehend. Sie bekommt „Aufstockung“ durchs Job-Center. Der Vater zahlt Kindesunterhalt und anteiligen Unterhalt (vom Job-Center errechnet) an seine Noch-Frau.
Laut Anwalt steht der Frau aber mehr Unterhalt zu, welcher auch schon beantragt wurde…
Aus der Ehe gehen 2 Kinder hervor. Ein Kind lebt beim Vater das andere Kind bei der Mutter.

Wünsche allen noch einen schönen Abend und eine schöne verbleibende
Woche Lg

Hallo,

wenn eines der gemeinsamen Kinder bei der Mutter, das andere beim Vater lebt, kann ich mir kaum vorstellen, daß der Kindesunterhalt mehr als 50 € monatlich ausmacht.
Bei aufgeteilten Kindern heben sich die gegenseitigen Ansprüche in der Regel auf.
Sollte der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen können und das Kind das bei der Mutter lebt, ist noch keine 12 Jahre alt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragt werden.

Eine Neuberechnung des Unterhalts müsste durch das Job-Center erfolgen.

Ob da überhaupt noch was rauskommt, wage ich zu bezweifeln.

grüße
miamei

Entschuldigung für ein nicht vorhandenes Hallo, welches
selbstverständlich auf diesem Wege nachgereicht wird.

Hallo alle zusammen!!!

Die Ehefrau ist Teilzeit berufstätig und alleinerziehend. Sie
bekommt „Aufstockung“ durchs Job-Center. Der Vater zahlt
Kindesunterhalt und anteiligen Unterhalt (vom Job-Center
errechnet) an seine Noch-Frau.

Laut Anwalt steht der Frau aber mehr Unterhalt zu, welcher
auch schon beantragt wurde…

Aus der Ehe gehen 2 Kinder hervor. Ein Kind lebt beim Vater
das andere Kind bei der Mutter.

Wie schon von der Vorschreiberin mitgeteilt, düften sich dann die Unterhaltsansprüche für die Kinder gegenseitig aufheben, es sei denn, dass die Altersunterschiede der Kinder größer sind und für das ältere Kind dann ein höherer Anspruch bestehen würde.

Dadurch, dass der "Noch"Ehemann wiederum Kindesvater wird, ist er für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig und da steht in der Rechtssprechung, dass dann Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt gehen muss, d.h., der "Noch"Ehemann muß für das zukünftige Kind bezahlen und wenn damit sein Einkommen an das Existenzminimum gerät, fällt der Trennungsunterhalt weg.
Wenn dann noch die Elternteilzeit dazu kommt, wird der Ehemann vermutlich für diese Zeit weniger Unterhalt bezahlen können, da er vermutlich nicht mehr das volle Einkommen zur Verfügung hat.

Schönen Tag noch.