Hallo,
ich habe mehrere Fragen.
Ein Kumpel von mir, hat sich von seiner Frau getrennt. Mitten in der Trennung (es gab damals schon eine vierjährige Tochter), stellten beide fest, das die Ehefrau schwanger ist.
Nach einigen Versöhnungsversuchen, wurde die Trennung von beiden beschlossen.
Mein Kollege lernte eine neue Freundin kennen und zog bei ihr ein. Die neue Freundin wurde ebenfalls Schwanger von ihm. Alles innerhalb eine Jahres.
Die Ehefrau (noch sind sie Verheiratet) lebt noch im gemeinsamen Haus…möchte dort aber raus. Nun hat seine Frau darauf bestanden, das er von Lohnsteuerklasse 3 zu Klasse 1 wechselt, da sie (verständlicherweise) die Scheidung möchte. Sein Nettogehalt ist nun um knapp 300 € reduziert. Er kann den Trennungsunterhalt für seine Frau nur noch knapp oder gar nicht mehr bedienen. Er zahlt als Teil das Trennungsunterhaltes die Raten für das gemeinsame Haus (der ist auch weiterhin gesichert), bloss die zusätzliche Teilrate nicht mehr. Er macht zusätzliche Schichten, von denen er nichts hat, ausser sie als Zahlung an seine Frau abzuführen-
Er ist völlig verzweifelt und weiss nimmer weiter. Nun wenden wir uns an euch und hoffen ihr könnt etwas Licht in den Fragendschungel bringen.
- Kann er, wenn es gar nicht anders geht, die Unterhaltszahlungen an seine Frau stoppen? (selbstbehalt liegt bei 1100 Euro)
-Kann er, trotz Verheiratet sein, die Steuerklasse mit seiner neuen Freundin teilen? (er 3 sie 5)
-Wird das Baby mit seiner Freundin (es ist schon geboren) auf seine Selbstbehalt angerechnet? Die Freundin hat schon Post vom Amt bekommen, das er dem Baby Unterhaltspflichtig sei. Was aber nichtig ist, da beide glücklich zusammmenleben.
-Kann er den Sohn (aus einer früheren Beziehung) seiner Freundin, mit 0,5 auf seine Lohnsteuerkarte nehmen?
-Wie lange ist er seiner (noch) Frau Unterhaltspflichtig? Im Februar ist das Trennungsjahr vorüber.
Seine (noch) Frau möchte jetzt auch noch die Scheidung, trotz Haus…
Er möchte sich keinesfalls vor den Unterhaltszahlungen drücken…
Wir sind für jede Hilfe dankbar