Hallo,
Kann mir jemand sagen ob und wie ein Barvermögen des Unterhaltsempfängers (getrennte Konten) angerechnet wird bei der Berechnung von Trennungsunterhalt?
Wird der Trennungsunterhalt monatlich angeglichen, wenn z.B. das Einkommen des Empfängers nicht konstant ist?
Werden eheliche Schulden auf den Unterhalt anteilig angerechnet?
Gruß
M.
Für die Berechnung des Trennungsunterhaltes gibt es mehrere Berechnungsmethoden. Die Auswahl der Berechnungsmethode hängt davon ab, wer von den Ehegatten eigenes Einkommen hat, ob dieses Einkommen auch schon vor der Trennung erzielt wurde und ob nur Arbeitseinkünfte oder auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Aktienbesitz oder selbständiger Tätigkeit etc. vorliegen.
Die Unterhaltsberechnung ist häufig so komplex, dass sie nur von einem familienrechtlichen Spezialisten durchgeführt werden sollte.
Um in diesem fiktiven Fall Auskunft zu erteilen, müsste man wissen, ob Beide berufstätig sind und wie die Einkünfte verteilt werden.
Hinsichtlich der Schulden sollte mitgeteilt werden, ob die Schulden vor oder während der Ehe entstanden sind und wer die Schulden verursachte bzw. ob da Beide verantwortlich sind.
lG
Hallo,
Oje, das scheint sehr kompliziert zu sein.
Da gibt es sicher auch keine Antworten hier auf meinen Fall.
So weit ich weiss ist da einer bislang Alleinverdiener. Der Andere hat Barvermögen auf dem Konto, das allerdings aus einem gemeinsamen Baukredit stammt und auch entsprechend verplant ist.
Bei einer Trennung wird ja auch der bis dahin nicht arbeitende sich arbeit suchen. Was wenn diese Einkünfte schwankend sind?
Schulden gemeinsam vorehelich, Eigentum nur der bis zur Trennung nicht arbeitende.
Gruß
M.