Hallo Zusammen, das ist meine erste Frage bei www und ich hoffe, ich mache alles halbwegs richtig.
Mein Mann und ich werden uns nach 15 Jahren Ehe demnächst trennen, weil mein Mann sich in seiner Arbeitslosigkeit suhlt, im Selbstmitleid versinkt, und seit 2 Jahren keine Anstrengung unternimmt, Arbeit zu finden.
Im letzen Quartal hat er sich selbstständig gemacht und ca 500,-€ bei zwei Aufträgen verdient. Ansonsten hat er kein Einkommen. Ich verdiene 2500€ netto in Lohnsteuerklasse III.
Wir haben zwei Kinder (10 und 5 Jahre alt) die beide Ganztageseinrichtungen besuchen und nach der Trennung auf unseren gemeinsamen Wunsch bei mir wohnen bleiben.
Jetzt frage ich mich: Muss ich meinem Mann, wenn er ausgezogen sein wird, Unterhalt bezahlen? Auch wenn er m.E. keinen Job findet, weil er keinen sucht; auch wenn er seit zwei Jahren kaum mehr zur Familie beiträgt, als eine Kuhle ins Sofa zu sitzen?
Muss mein Mann mir Unterhalt für die Kinder bezahlen? Er hat ja gar kein Einkommen. Springt dann das Jugendamt für seinen Unterhalt ein?
Vielen Dank im Voraus
Nina
Hallo,
Im letzen Quartal hat er sich selbstständig gemacht und ca
500,-€ bei zwei Aufträgen verdient.
Dieses Einkommen von ihm, wird bei seinem Anspruch auf Ehegattenunterhalt angerechnet. Für Kindesunterhalt bleibt hiervon nichts übrig, da der Selbstbehalt höher ist.
Ich verdiene 2500€ netto in Lohnsteuerklasse III.
Ausrechnen was netto bei Steuerklasse I bzw. II mit Kinder rauskommt.
Wir haben zwei Kinder (10 und 5 Jahre alt) die beide
Ganztageseinrichtungen besuchen und nach der Trennung auf
unseren gemeinsamen Wunsch bei mir wohnen bleiben.
Für die Kinder vom Jugendamt den Unterhaltsvorschuss beantragen. Den bekommt man längstens bis zum 12. Geburtstag eines Kindes.
Jetzt frage ich mich: Muss ich meinem Mann, wenn er ausgezogen
sein wird, Unterhalt bezahlen? Auch wenn er m.E. keinen Job
findet, weil er keinen sucht; auch wenn er seit zwei Jahren
kaum mehr zur Familie beiträgt, als eine Kuhle ins Sofa zu
sitzen?
Unterhaltspflicht bei Getrenntleben und Scheidung haben nicht nur die Männer. Auch die Frauen müssen aus ehelicher Solidarität heraus Unterhalt an die Männer bezahlen.
Ob es in diesem Fall so kommen wird, hängt von Faktoren auf dem Arbeitsmarkt usw. ab.
Muss mein Mann mir Unterhalt für die Kinder bezahlen? Er hat
ja gar kein Einkommen. Springt dann das Jugendamt für seinen
Unterhalt ein?
Er muss zwar Unterhalt bezahlen ist aber evtl. nach § 1603 BGB nicht fähig zu bezahlen. Für einige Zeit kommt der Staat (die Unterhaltsvorschusskasse) für die Kinder auf.
Wenn das aber ausläuft zahlst Du vorrangig an die Kinder und Dein Exmann bekommt dafür weniger Unterhalt.
Gruuß
Vielen Dank für die ausführliche Antwort,
damit sind meine Fragen schon zum größten Teil beantwortet.
Kann mir evtl. jemand sagen, wieviel ich von meinem Verdienst ich für mich und die Kinder behalten darf?
Ich habe gehört, für mich bleiben 1100,-€ und für die Kinder jeweils das 1 1/2-fache der Düsseldorfer Tabelle und der Rest sei von der 3/7tel Regelung aufzuteilen. Stimmt das; zumindestens so ungefähr?
Würde bei mir dann bedeuten wenn ich den Zahlbetrag bei Berücksichtigung des Kindergeldes nehme: 2500-(273*1,5)-(327*1,5)= 1600 dann 1600-1100=500 500/7=71 71*2=142€ Unterhalt an meinen Mann?
Oder wurde mir de von der Dame im Sozialbürgerhaus Unfug erzählt?
Ganz lieben Gank und Gruss
Nina
HAllo Nina,Ich denke das du weil du so viel verdienst das du dein (noch Mann)Unterhalt geben muß wenn er es beantragt und nicht mehr arbeiten will. Den Unterhalt bekommst du aber vom Jugendabent für die Kinder bis zum 12.Lebensjahr ( bin ich der meinung)Lg.Mark.
Hallo,
zu dem Ehegattenunterhalt möchte ich mich nicht äußern, ist nicht mein Gebiet.
Kindesunterhalt kann der Vater bei dem Einkommen wohl
nicht zahlen.
Das Jugendamt würde mit Unterhaltsvorschussleistungen
/Unterhaltsausfallleistungen einsteigen, wenn die KInder noch nicht das 12.Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Voraussetzungen - im Netz unter Unterhaltsvorschussgeseetz–
Mit Gruß