Lebe von meinem Mann getrennt. Wir haben einen Sohn (6Jahre) Wir haben einen Trennungsvertrag geschlossen.In dem unter anderem ein gemeinsamer Unterhalt für mich und meinen Sohn festgelegt wurde der befristet ist bis mein Sohn das 5. Schuljahr vollendet hat. Ist der Trennungsvertrag komplett aufgehoben wenn wir uns scheiden lassen?
Hallo,
das kommt darauf an, ob es ein notariell beurkundeter Vertrag ist. Und selbst dieser ist gerichtlich anfechtbar. Am Besten ist es, wenn du dich bei einem Anwalt für Familienrecht informierst. Das kannst du auch über eine Telefonhotline machen. Die Nummer findest du im Internet. Wenn du konkrete Fragen stellst und dir ein zeitliches Limit setzt, dann ist das alle mal günstiger, als direkt zu einem Anwalt zu gehen.
Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße, Speedy
Hallo,
eigendlich nicht, aber wenn die scheidung eingereicht ist, und ein anwalt evtl. anderer meinung ist, und meint…auf kompletten unterhalt verzichtet man nicht…wer weiss…
lisa
Hallo Baerbel,
ein Trennungsvertrag ist vergleichbar mit einem Ehevertrag. Er gilt auch weiterhin wenn der Scheidungsfall eintritt. Der Trennungsvertrag ist sozusagen eine sofortige Festlegung der verteilung des Vermögens und der Ansprüche um nicht bis zum Tag der Scheidung warten zu müssen.
Hallo,
bevor ich dazu etwas sagen kann muss ich wissen, ob der Trennungsvertrag notariell oder privat geschlossen wurde.
Schönen Gruß
Bernd
Du erreichst mich per e-mail: [email protected]
Hallo Baerbel,
ich bin kein Anwalt. Vielleicht hilft es trotzdem.
Ich denke, der Richter wird entscheiden, was für den
Sohn besser ist.
Wenn der Vertrag bspw. bis zum 5. Jahr besser für das
Kind ist (Stichwort: Düsseldorfer Tabelle), wird er ihn wohl nicht kippen.
Der Vertrag passt ja zur Trennungssituation.
LG
Thommy_TLM
Liebe Bärbel,deine Anfrage ist sicher bei einem Anwalt für Familienrecht besser aufgehoben. Da es eine Rechtsfrage ist, dürfen Sozialpädagogen nicht beraten.
Aber wenn es um Umgang und Trennung an sich geht, schreibe micht noch einmal an
liebe Grüße
Anke
Hallo, ich weiß nicht genau, was Sie vereinbart haben und ob Sie rechtlich dazu beraten wurden. Aber ich meine, der Vertrag müsste auch im Falle einer Scheidung gültig sein. Alles Gute.
hallo Bärbel,
auch wenn ich den Vertrag nicht vorliegen habe. Trennung ist auch gegeben, wenn Ihr geschieden seid. Und der Unterhalt für den Sohn geht sicherlich über das 5te Schuljahr hinaus. Nur der Ehegatten (Dein) Unterhalt ist dann sicherlich vorbei.
Ich vermute den Vertrag habt ihr für den Fall einer Trennung gemacht. Also sollte er für die Scheidung (auch eine Trennung) ebenfalls gelten. Falls es da Probleme gibt, bitte sich auf die salvatorische Klausel berufen, da auch ein Vertrag eine Absicht festschreiben soll, welche dann auch im Falle von „nicht jede Eventualität beschreiben“ entsprechend umgesetzt werden soll.
Gruß
EJWW
Kindesunterhalt ist nicht vertraglich zu begrenzen,zum Anwalt gehen.
viel Glück
Lebe von meinem Mann getrennt. Wir haben einen Sohn (6Jahre)
Wir haben einen Trennungsvertrag geschlossen.In dem unter
anderem ein gemeinsamer Unterhalt für mich und meinen Sohn
festgelegt wurde der befristet ist bis mein Sohn das 5.
Schuljahr vollendet hat. Ist der Trennungsvertrag komplett
aufgehoben wenn wir uns scheiden lassen