Trennungsvertrag

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand hier einen Rat geben. Ich habe mich von meinem Mann getrennt, wir wurden aber nicht geschieden, sondern haben die Sache mit einem Trennungsvertrag geregelt. Hier der Passus, um den es geht:

„Wir vereinbaren, dass für die Berechnung des Versorgungsausgleichs als Ehezeit die Zeit vom 1. Juli 1974 bis 30. September 2001 gelten soll. Für den Ehemann und die Ehefrau bestehen Rentenkonten bei der BfA. Nach einer Auskunft vom 6. Oktober 2000 ergäben sich für den Ehemann eine Anwartschaft in Höhe von 1.231,30 DM, für die Ehefrau eine solche von 414,34 DM (Auskunft vom 17. Oktober 2000).
Sobald der Ehemann Altersrente bezieht, steht der Ehefrau davon die Hälfte des für die Ehezeit zu errechnenden Anteils zu.
Gleiches gilt bei der Ehefrau. Von ihrem auf die Ehezeit fallenden Anteil steht dem Ehemann ebenfalls die Hälfte zu.“

Was passiert nun, wenn mein Mann sich von mir scheiden lässt, nach Ablauf von 3 Jahren ist das ja ohne meine Zustimmung möglich. Bekomme ich dann erst, wenn ich ins Rentenalter komme, meinen Anteil? Oder muss mir mein (Ex-)Mann dann den o.g. Anteil trotzdem zahlen, obwohl er ihn von der BfA ja nicht ausgezahlt bekommen würde im Falle der Scheidung? Was bedeutet „steht zu“ also im Klartext?

Danke

Heike

Hallo.

Als Geschiedener kenne ich es so:

Was passiert nun, wenn mein Mann sich von mir scheiden lässt,
nach Ablauf von 3 Jahren ist das ja ohne meine Zustimmung
möglich. Bekomme ich dann erst, wenn ich ins Rentenalter
komme, meinen Anteil?

Die Scheidung hebt einen Trennungsvertrag mindestens in diesem Punkt auf. Die Übertragung der Rentenanwartschaft selbst ist gesetzlich geregelt und kann nicht durch Verträge ausgehebelt werden. Seid Ihr Euch über einen Ausgleich einig, weil Ihr die gesetzliche Regelung ungerecht findet (oder warum auch immer), muss der Passus neu gefaßt werden, sodass er die gesetzliche Regelung nach der Scheidung als Ausgangssituation einbezieht.

.