Hallo TÜVler und Bastler,
wir wollen gerne einen 4 Jahre alten Renault Traffic mit LKW-Zulassung kaufen. Der hat eine Trennwand mit Fenster zwischen der Fahrerkabine und dem Lastraum. Weiß jemand von Euch, ob man diese Trennwand entfernen kann? Zum einen rein technisch gesehen, also ist das Auto dann noch sicher, oder braucht man die Trennwand für die Statik oder so? Und zum anderen, was ist dann mit dem TÜV? Muss der das absegnen?
Sollte das mit der Trennwand klappen, stellt sich die nächste Frage: Hat jemand Erfahrung damit, in den Kastenwagen eine weitere Sitzbank einzubauen und dafür die TÜV-Zulassung zu bekommen?
Danke für Eure Tipps im Voraus!
Gruß
Sui
Hallo!
Die Trennwand ist statisch sicherlich vernachlässigbar, jedoch isses gut möglich, dass durch die zusätzliche Sitzbank die LKW-Zulassung hinfällig wird.
Das Beste wirds sein, wenn du das mit dem TÜVer besprichst, der das dann eintragen soll. Der kann dir dann auch gewiss sagen, ob durch die Sitzbbank die (steuerlich sicherlich günstigere) Zulassung als LKW weiterhin möglich is oder nich.
Gruss
Mutschy
Hallo Mutschy,
Die Trennwand ist statisch sicherlich vernachlässigbar, jedoch
isses gut möglich, dass durch die zusätzliche Sitzbank die
LKW-Zulassung hinfällig wird.
Ja, mit der zusätzlichen Sitzbank wirds wohl nix mehr mit der LKW-Zulassung. Aber das wäre nicht allzuschlimm, wenn auch teurer, logo.
Das Beste wirds sein, wenn du das mit dem TÜVer besprichst,
der das dann eintragen soll.
Das ist eine prima Idee! Danke. Werd mir gleich mal die Nummer vom TÜV besorgen und telefonisch vorfühlen.
Falls noch jemand was weiß, oder so was schon mal hat eintragen lassen, ich freue mich über weitere Infos, gerne auch per PM.
Gruß
Sui
Hallo,
Das Beste wirds sein, wenn du das mit dem TÜVer besprichst,
der das dann eintragen soll. Der kann dir dann auch gewiss
sagen, ob durch die Sitzbbank die (steuerlich sicherlich
günstigere) Zulassung als LKW weiterhin möglich is oder nich.
Würde ich auch so machen. Ist ja nicht nur die Sitzbank sondern auch die Gurte die eingebaut werden müssen. Wie sieht es aus mit seitlichen Türen? (Nicht nur zum Einsteigen, auch wegen Fluchtweg nach Unfall)
Ich bin der Meinung, dass bei einem LKW mindestens 50% der inneren Länge als Ladefläche vorhanden sein muss. Bei den serienmäßigen Doppelkabinern (z.B. VW-Bus mit Kasten) ist das der Fall, hier wird das wohl nicht passen.
Was die laufenden Kosten betrifft: Steuer ist die eine Sache, Versicherung die andere. Nur mal so als Idee.
Beste Grüße
Guido