Hallo Schlappy,
Muss sich der Mieter nun Sorgen wegen der Trennwand machen? Die würde er ja wieder ausbauen - NACH dem Umzug eben.
dabei wird es wohl darauf ankommen was mit „Sorgen machen“ (welche Sorgen?) gemeint ist.
Wenn damit die Frage nach der rechtlichen Seite des Aufbau und Rückbau der Trennwand gemeint ist kann ich zwar keine sichere Auskunft geben, aber wenn der Rückbau ordnungsgemäß (Rückstandslos) erfolgt dürfte das wohl keine rechtlichen Probleme geben.
Wenn mit der Frage allerdings die Sorge um die Vermietung der neuen Wohnung gemeint ist, sehe ich da keine rechtliche Frage. Soweit ich den Beitrag verstanden habe, hat der Vermieter die neue Vermietung der anderen Wohnung noch nicht definitiv zugesagt, sondern macht die Zusage von der Besichtigung der alten Wohnung abhängig.
Da der Vermieter nicht verpflichtet ist mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag für die neue Wohnung einzugehen, kann er sehr wohl selber entscheiden ob er dem Mieter die andere Wohnung vermietet. Wenn es dem Vermieter stört dass in der alten Wohnung eine Trennwand aufgebaut wurde, könnte er sich auch dazu entscheiden keinen neuen Mietvertrag mit dem Mieter einzugehen.
In diesem Fall könnte es also durchaus Grund zur Sorge geben dass der Vermieter es eventuell ablehnt dem Mieter die andere Wohnung zu vermieten. Das ist dann einzig und alleine eine Entscheidung die der Vermieter treffen kann wie er möchte, da gibt es keine rechtliche Handhabe für den Mieter.
Gruß
N.N