Trennwand zwischen Terassen der Reihenhäusern

Als wir das Reihenhaus gekauft haben, existieren zwischen den Reihenhäusern Trennwände genau in der Mitte zwischen den Terrasen. Die damaligen Besitzern liessen die Kosten aufteilen.

Jetzt wollen Neu-Besitzer Trennwände erneuern, ihren vom Haupteingang rechts stehender Trennwand als Ihr Eigentum beanspruchen und nach Ihrem Geschmack einrichten.

Ist diese Beanspruchung rechtlich korrekt?

Danke für Jeden Ratschlag!

& Grüsse

Hallo,
grundsätzlich können Eigentümer auf ihrer Seite des Reihenhauses machen, wass sie wollen.
Dazu gehört auch das Ändern/Neuerrichten der Trennwand, WENN sie VOLLSTÄNDIG auf deren Grundstück
steht.
Ist sie Mittig zw. zwei Grundstücken (also beide Nachbarn gehörig) dann ist die Zustimmung des anderen Nachbarn fällig.
Bei beiderseitigen Kostenaufteilung (50/50) gehört jedem Nachbarn die Seite, welche seinem Grundstück zugewand ist. Entsprechend kann er sie auch gestalten.
Natürlich unter der Primisse, dass die andere Seite keinen Schaden daran nimmt (durchgehende Bohrlöcher, etc.). Ein selbstständiges Abreissen der bisherigen Trennwand ist nicht statthaft, da sie beiden Parteien gehört!

Oh, sorry, da kann ich keine genaue Auskunft geben.
Gehe mal davon aus, dass die Trennwand dann versetzt wird und die Kosten komplett auf neue Besitzer gehen, dann wäre das evtl. in Ordnung (kann ich aber nicht genau sagen). Wenn aber über Jahre hinweg die Trennwand in der Mitte war, dann zählt hier evtl. Gewohnheitsrecht??? Ansonsten Grundbucheintragung kontrollieren, wo Trennwand/Grenze stehen muss bzw. ist.
Tut mir leid, aber richtige Auskunft kann ich hier nicht geben.

Hallo, dazu kann ich gar nichts sagen. Es gibt aber ein Nachbarrecht, darin sind solche Sachen geklärt. Gibt es auch in Buchhandlungen zu kaufen, ist nur ein schmales Heftchen.
Gruß Ingeborg

Hallo,
diese Trennwand gehört zu beiden Hausteilen -->

  1. die beiden Besutzer müssen sich einig sein, OB ÜBERHAUPT ERNEUERN.
  2. wenn ja, ÜBER DIE ART (GESCHMACK) EINIG WERDEN.
  3. KOSTEN TEILEN

Kleiner Tipp von mir:
Ich würde mir „den Geschmack“ der Nachbarn mal anhören.
Vielleicht gefällt es Ihnen ja auch. Dann würde ich stillschweigend zustimmen und die anderen auch bezahlen lassen.

Wenn das aber gar nicht ihr Geschmack ist, bleibt nur mit den Nachbarn reden oder klagen.

Viel Glück
Uli

Deine Antwort ist hilfreich! Danke !

Danke

Danke

Hallo, dazu kann ich gar nichts sagen. Es gibt aber ein
Nachbarrecht, darin sind solche Sachen geklärt. Gibt es auch
in Buchhandlungen zu kaufen, ist nur ein schmales Heftchen.
Gruß Ingeborg

Deine Antwort ist hilfreich! Danke !.

Ich kann dier da nicht weiter helfen.
Karl-Heinz

Hallo,

Als wir das Reihenhaus gekauft haben, existieren zwischen den
Reihenhäusern Trennwände genau in der Mitte zwischen den
Terrasen. Die damaligen Besitzern liessen die Kosten
aufteilen.

Keine Ahnung. Ich denke aber, dass die Infos etwas zu mager sind.

Bernd

Sorry
daß ich nicht helfen kann mein Gebiet ist Sozialrecht
Lg
Hedi

Hallo HQT, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo, kann Dir Deine Frage nicht beantworten.
Viele Grüße - Rat

Hallo,

ob hier die Bestimmungen der Grenzbebauung zutreffen, weiß ich leider nicht. Die alte Trennwand hat auf jeden Fall Bestandschutz, da ihre Errichtung einvernehmlich vorgenommen worden ist.

Grüße

Hallo,

leider erst etwas verspätet…

Grundsätzlich sollten Trennwände, Zäune „dem gehören“, auf dessen Grunstück sie stehen (beim Zaun dort, wo die Pfosten sind…).
Bei uns ist es übrigens auch die „rechte Seite“…
Wenn die Vorbesitzer sich die Kosten geteilt haben, gehört eigentlich jedem die Hälfte (fraglich: die Hälfte „jeder Wand“ oder eine komplett??).

Das mit dem „nach eigenen Geschmack einrichten“ ist eher problematisch…da wird einerseits das Baurecht zu berücksichtigen sein (Abstandsfläche, Höhe etc.) und auch das private Recht der Nachbarn (z.B. ein krasses Neongelb, bei dem einem schwindlich wird, ist eher fraglich).

Im Zweifelsfall wäre hier der § 1004 BGB (Störung des Eigentums durch den Nachbarn) einschlägig.

lg

Danke

hqt

Hi aber da muss ich leider sagen, dass ich da keine Aussage zu treffen kann. Denke diese Fälle werden in der Regel von Fall zu Fall entschieden.