Guten Morgen.
Man liest im www wahnsinnig viel über den Trennungsunterhalt, aber überall steht was anderes. Was ist denn nun richtig?
Grundsätzlich scheint es ja so zu sein, daß vom Nettoeinkommen des U-Pflichtigen 5% als Pauschale für Steuern, Versicherungen, Sozialgeschichten usw. abgezogen werden.
Von der verbleibenden Summe gehen 10% runter, wenn der U-Pflichtige erwerbstätig ist (Erwerbstätigen-Bonus). Davon wird dann noch die Summe nach Düsseldorfer Tabelle für den Kindsunterhalt abgezogen. Das Ganze wird dann durch zwei geteilt. Soweit klar, aber wie geht es dann weiter?
Der U-Pflichtige könnte z.B. Schulden haben, die aus Zeiten VOR der Ehe stammen. Fliessen diese als Verbindlichkeiten in die Kalkulation mit ein, oder ist das dann vom sog. Selbstbehalt des U-Pflichtigen abzuziehen?
Was ist mit dem Kinder- und Erziehungsgeld des U-Berechtigten? Wird auch damit kalkuliert, oder bleibt das von der Unterhaltsrechnung unberührt?
Fragen über Fragen. Vielen Dank schon mal für die Hilfe.