In meinem Haus gibt es eine bestehende Treppe mit 9 Stufen die auf der linken Seite ein Wand hat und zu rechten Offen ist. Laut Bauvorschrift muss ab 3 Treppen ein Geländer angebracht sein. Da ich schon eine Vielzahl an Fotos von Treppen gesehen habe die kein Geländer besitzen, lautet meine Frage wie genau die Gesetzgebung hier ist und welchen Spielraum es hier gibt.
Anmerkung: Bezieht sich auf Österreichisches Baurecht