Hi,
zu den Mieterpflichten gehört auch die Treppenreinigung.
Frage: Ist ein Dachboden (den man z.B. für das Wäschetrocknen
nutzen könnte) dann
zwangsläufig so zu reinigen „als ob man vom Boden essen
könnte“ (geht nicht wegen
Birkensamen, die regelmäßig eindringen)?
redet heutzutage irgendjemand noch mit seinem Vermieter?
Im Mietvertrag oder in einem zusätzlichen Reinigungsplan sollte festgelegt sein, was und wie zu reinigen ist. z.B. Dachboden kehren (manche im Haus kehren,mit dem Besen, andere saugen mit dem Staubsauger…aber es festgelegt, dass in dem Beispiel der Dachboden nur gekehrt werden muss und somit herrscht Klarheit.
Gibt es Informationen über Umfang und „Güte“ des Reinigens?
Man suche mit dem Suchwort „Mietrechtslexikon“…
Gruß von Tara