Treppen- und Dachbodenreinigung

Hallo,

zu den Mieterpflichten gehört auch die Treppenreinigung.
Frage: Ist ein Dachboden (den man z.B. für das Wäschetrocknen nutzen könnte) dann
zwangsläufig so zu reinigen „als ob man vom Boden essen könnte“ (geht nicht wegen
Birkensamen, die regelmäßig eindringen)?
Gibt es Informationen über Umfang und „Güte“ des Reinigens?

Herzlichen Dank für Info

ThommyTLM

Hallo,

muss mich schon über solche Fragen wundern.
Willst Du Reinigungs-Tipps haben - dann bist Du im Brett Mietrecht falsch!

Ein kleiner Hinweis: man sollte den Dachboden genau so reinigen wie das Treppenhaus.

Ob nun Menschen in dem Haus wohnen, die im Treppenhaus vom Boden essen kann ich nicht beurteilen.

Gruß Merger

…ist halt eben schwierig mit der deutschen Sprache…

Ich schließe die Diskussion wieder, u.a. weil ich solche Antworten
nicht gebrauchen kann…

Gruß
ThommyTLM

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…ist halt eben schwierig mit der deutschen Sprache…

nein

Ich schließe die Diskussion wieder, u.a. weil ich solche
Antworten
nicht gebrauchen kann…

dann ein Tipp für die Zukunft: fasse deine Fragen präziser, dass jeder weiß worauf es dir ankommt.

Evt. schreibst Du auch gleich die Antwort dazu, die Du erwartest.

Gruß
ThommyTLM

Gruß Merger

2 Like

Hi,

zu den Mieterpflichten gehört auch die Treppenreinigung.
Frage: Ist ein Dachboden (den man z.B. für das Wäschetrocknen
nutzen könnte) dann
zwangsläufig so zu reinigen „als ob man vom Boden essen
könnte“ (geht nicht wegen
Birkensamen, die regelmäßig eindringen)?

redet heutzutage irgendjemand noch mit seinem Vermieter?

Im Mietvertrag oder in einem zusätzlichen Reinigungsplan sollte festgelegt sein, was und wie zu reinigen ist. z.B. Dachboden kehren (manche im Haus kehren,mit dem Besen, andere saugen mit dem Staubsauger…aber es festgelegt, dass in dem Beispiel der Dachboden nur gekehrt werden muss und somit herrscht Klarheit.

Gibt es Informationen über Umfang und „Güte“ des Reinigens?

Man suche mit dem Suchwort „Mietrechtslexikon“…

Gruß von Tara