treppengeländer

Hallo liebe wissenden

ich wüsste ferne das folgende:

ist der eigentümer eines privathauses verpflichtet, ein vorgesehenes treppengeländer an seine innentreppe anzubringen?

danke und lieben gruß
dacia

Hallo liebe wissenden

ich wüsste ferne das folgende:

ist der eigentümer eines privathauses verpflichtet, ein
vorgesehenes treppengeländer an seine innentreppe anzubringen?

Offen ist hier, ob es sich bei diesem Privathaus um ein selbsgenutztes Haus (z.B. EFH) oder fremdgenutztes Haus (z.B. MFH, oder EFH + vermietete ELW) handelt?

Die Schutzvorschrift gilt dann für Fremdbewohner. Der Eigentümer selbst kann wohnen wie er will, sogar ohne Treppe.

ist der eigentümer eines privathauses verpflichtet, ein
vorgesehenes treppengeländer an seine innentreppe anzubringen?

Ich würde sagen, ja. Unsere Bauaufsicht hat Nachbarn eine Ordnungstrafe (oder so ähnlich) angedroht, wenn sie bei ihrem selbstgenutzten Neubau nicht innerhalb einer Frist ein Geländer anbringen.

Hallo

Der Eigentümer selbst kann wohnen wie er will, sogar ohne Treppe.

Das sieht unser Bauordnungs- und Planungsrecht aber anders.
Gruß
Dea

Der Eigentümer selbst kann wohnen wie er will, sogar ohne Treppe.

Das sieht unser Bauordnungs- und Planungsrecht aber anders.

Hallo Dea,
nur das Bauordnungsrecht. Im BauGB oder in der BauNVO wirst du nichts zu Treppen finden.
Grüße
Ulf

Hallo

nur das Bauordnungsrecht. Im BauGB oder in der BauNVO wirst du
nichts zu Treppen finden.

Aber im Bebauungsplan, und der ergibts sich nun einmal aus dem BauGB (§ 10) und ist Teil des Bauplanungsrechts.

Je nach dem, wie konkret dieser ist, bei Vorhabenbezogenen Plänen ist jeder Nagel in der Wand geregelt, beinhaltet er selbstvertsändlich auch Treppen und deren Geländer. Zudem werden häufig auch aus dem bauordnungsrecht inkorporierte Brandschutzregelungen in den Bebauungsplan mit aufgenommen und die sind deutlich konkreter als ein Treppengeländer.
Gruß
Dea

Der Eigentümer selbst kann wohnen wie er will, sogar ohne Treppe.

Das sieht unser Bauordnungs- und Planungsrecht aber anders.

hi,

genau, § 34 Abs. 6 S. 1 Bauordnung Berlin sagt zBsp. „Treppen müssen einen festen
und griffsicheren Handlauf haben.“

der showbee

nur das Bauordnungsrecht. Im BauGB oder in der BauNVO wirst du
nichts zu Treppen finden.

Aber im Bebauungsplan, und der ergibts sich nun einmal aus dem
BauGB (§ 10) und ist Teil des Bauplanungsrechts.

Hallo Dea,
der Bebauungsplan hat seine Rechtsgrundlage im Bauplanungsrecht. Er enthält allerdings bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen.
Grüße
Ulf

Handelt es sich den um einen Neubau?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nur das Bauordnungsrecht. Im BauGB oder in der BauNVO wirst du
nichts zu Treppen finden.

Aber im Bebauungsplan, und der ergibts sich nun einmal aus dem
BauGB (§ 10) und ist Teil des Bauplanungsrechts.

Hallo Dea,
der Bebauungsplan hat seine Rechtsgrundlage im
Bauplanungsrecht. Er enthält allerdings bauplanungsrechtliche
und bauordnungsrechtliche Festsetzungen.

Ja…und? Deshalb meinte ich ja, dass unser Bauordnung- und Planungsrecht dies so sieht…
Dea

Grüße
Ulf

Handelt es sich den um einen Neubau?

Welche Relevanz hätte das?

Handelt es sich den um einen Neubau?

Welche Relevanz hätte das?

Gar keine! Auch die Frage ob bauordnungsrechtlich ein förmliches
Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist/war ist irrelevant, nur die Frage
wann/wie die Bauordnungsbehörde das Geländer prüfen kann und wie sie gegen Mängel
einschreitet ist anders (Baugenehmigung=präventiv, Ohne=repressiv).

nur die Frage
wann/wie die Bauordnungsbehörde das Geländer prüfen kann und
wie sie gegen Mängel
einschreitet ist anders (Baugenehmigung=präventiv,
Ohne=repressiv).

Hmm, das musst Du mir erklären. Die Bauordnungsbehörde kann egal ob Neu- oder Altbau jederzeit eine bauordnungsrechtliche Prüfung anordnen und das Vorgehen gegen Mängel ist idR. das selbe: Anordnung der Behebung und letztlich Nutzungsuntersagung.
Dea

Die Bauordnungsbehörde kann
egal ob Neu- oder Altbau jederzeit eine bauordnungsrechtliche
Prüfung anordnen

Hi,

ja natürlich, wenn der Bau einmal steht! Ich meinte ja nur, bei noch in Planung
befindlichen Bauten kann jedoch nur dann präventiv eingeschritten werden, wenn
eine Baugenehmigung erforderlich ist. Sozusagen, wenn das Amt den Mangel schon
aus dem Plan ersieht.

Mfg vom

showbee

darf der Eigentümer nun im selbst genutzten 10 Jahre alten Haus sich dem Treppengeländer verweigern? Kann ich das vielleicht auch online nachlesen? Gibt es Unterschiede nach Bundesland (hier Hamburg)?

Nochmals lieben Dank für die muntere Diskussion
Dacia

Das kann niemand sagen außer der örtlichen Baubehörde. Also einfach anrufen und anfragen.
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das kann niemand sagen außer der örtlichen Baubehörde. Also
einfach anrufen und anfragen.
Gruß
Dea

Dann wars ja gut, mal das Thema Alt-/Neubau angesprochen zu haben.

Welche Baubehörde juckt sich daran, ob ein Eigentümer in seinem Altbau, den er selbst bewohnt, eine Treppe hat oder die Leiter nach oben nimmt?

Die Frage gilt bereits als beantwortet.