Kann ich selbst ausgeführte Treppenhaus und Gehwegreinigung auf meine Mieter umlegen ?
Oder geht das nur wenn ich eine Frendfirma die Arbeiten ausführen lasse ?
Laut Mietverträgen ist anteilig die Reinigung angedacht.
Hallo Franziska,
ich mir nicht ganz sicher - aber ich dachte die Vermieter können den Stundenlohn verlangen, den sie auch einer Reinigungskraft zahlen würden. Um sicher zugehen kannst Du jedoch einfach mal bei Haus und Grund anrufen, die müssten das eigentlich wissen.
VG
Henriette
Kann ich selbst ausgeführte Treppenhaus und Gehwegreinigung
auf meine Mieter umlegen ?
Oder geht das nur wenn ich eine Frendfirma die Arbeiten
ausführen lasse ?
Laut Mietverträgen ist anteilig die Reinigung angedacht.
Danke Henriette, so denke ich das eigentlich auch. Haus und Grund gibt ja nur Auskünfte wenn man Mitglied ist ;-(
LG
Franziska
Was meinst du mit anteilig die Reinigung angedacht?
Jeder Mieter muss als Bsp. 1 x wöchentlich das Treppenhaus putzen?
Dann weiss ich nicht, warum du das machst oder eine Fremdfirma das machen sollte.
Steht im MV drin, dass du dort eine Reinigungskraft für das Treppenhaus hast, muss das expizit in der Aufstellung deiner Betriebskostenaufstellung stehen, die du bei MV-Abschluss mit den Mietern geregelt hast.
Steht dort nicht drin, dass die Reinigung Treppenhaus oder so ähnlich als BK-Anteil gezahlt werden soll, wird es schwer, diese einzurichten, wenn eigentlich alle putzen.
Denn dazu brauchst du die Zustimmung aller Mieter, wenn du im Nachhinein die Betriebskosten abändern möchtest.
Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.
Grüße
Holger
Kann ich selbst ausgeführte Treppenhaus und Gehwegreinigung
auf meine Mieter umlegen ?
Oder geht das nur wenn ich eine Frendfirma die Arbeiten
ausführen lasse ?
Laut Mietverträgen ist anteilig die Reinigung angedacht.
Hallo!!
Normal nicht, kommt aber auf den Mietvertrag an.
Viel Ärger!!!