Hallo,
Angenommen folgender fiktiver Fall:
ein 7 Parteien Mietshaus , je 2 Miet-Parteien im EG – 2.OG.
Im 3. OG eine große Dachgeschosswohnung.
Auf dem „Zwischenlevel“ also der Absatz zwischen dem 2.OG und der DG Wohnung hat die Familie der DG Wohnung eine Sitzbank platziert (zum Wechseln der Schuhe) einen großen Schuhschrank bunt bemalt der bist zur Decke reicht, einen großen bunten Regenschirmständer sowie eine Blumenbank. Also ziemlich alles zugestellt, allerdings sollte es keine anderen Mieter stören, da außer diese Familie keiner der anderen Mieter dort je vorbei laufen müsste …
Die anderen Mieter beschweren sich trotzdem, da es nicht schön aussieht und die Mieter sowie Besucher des 2.OGs das „Chaos“ 8 Stufen weiter oben täglich sehen („müssen)“.
Im Raum steht nun, ob es geräumt werden muss, oder so stehen bleiben darf. Denn es behindert ja sonst keinen der anderen Mieter (Stichwort Brandschutzweg).
Es sieht eben nur nicht „schön“ aus (im Sinne der Bewohner des 2.OG)
Wie ist die Rechtslage? Muss die Familie des DG die Fläche räume?
Der Vermieter macht nichts, wozu er gesetzlich nicht verpflichtet ist.
Danke und LG Jasmin
Hallo Jasmin
Stichwort Brandschutzweg
Das Treppenhaus in einem mehrstöckigen Gebäude ist zumeist der erste bauliche Rettungsweg. Dieser ist immer frei von Brandlasten zu halten.
Die in Deinem fiktiven Fall beschriebenen Gegenstände stellen eine erhebliche Brandlast dar. Im Brandfall könnte dies insbesondere für die Bewohner der Dachgeschosswohnung zur tödlichen Falle werden (Stichwort: Verrauchung). Außerdem schränken die Sachen die Breite des Rettungsweges ein. Dies könnte die Bewohner am Verlassen ihrer Wohnung, bzw. Rettungskräfte auf dem Weg in die Wohnung behindern. (Man darf die Flucht aus einer Wohnung nicht mit dem „normalen“ herunter steigen einer Treppe vergleichen: Im „Fluchtfall“ braucht man mehr Platz)
Der Vermieter macht nichts, wozu er gesetzlich nicht
verpflichtet ist.
Der Vermieter ist für den Zustand der Fluchtwege zuständig (Stichwort „Eigentum verpflichtet“). Weiteres regeln die jeweiligen Baugesetze. Aber die sind Ländersache.
Hoffe ich konnte Dir helfen!
Charlie80
Ergänzung:
dieses Möbel mit Inventar ist über die Hausratversicherung nicht abgedeckt.
Evt. könnte es auch Probleme bei einem Brand durch die Brandversicherung geben.
Gruß Merger
Hallo Jasmin
Stichwort Brandschutzweg
Das Treppenhaus in einem mehrstöckigen Gebäude ist zumeist der
erste bauliche Rettungsweg. Dieser ist immer frei von
Brandlasten zu halten.
Hallo und Danke!
Ich verstehe es generell. Es darf andere nicht gefärden…
Aber auch, wenn dieser Weg NUR von dieser einen Familie gegangen wird und die es so belassen wollen?
Der Vermieter möchte keinen Ärger mit den Mietern und sagt so lange die es so lassen wollen, belässt er es so … er will sie nicht zwingen.
Mich interessiert nur die rein rechtliche Sachlage. Ich persönlich denke nicht, man sollte die Familie dazu zwingen, aber was ich denke zählt eh´ nicht …
Wäre der Vermieter dazu gezwungen, auch wenn die Familie der DG Wohnung dagegen ist? Warum sollte der Vermieter einen Streit mit Mietern riskieren, wegen soetwas (?)
Der Vermieter macht nichts, wozu er gesetzlich nicht
verpflichtet ist.
Der Vermieter ist für den Zustand der Fluchtwege zuständig
(Stichwort „Eigentum verpflichtet“). Weiteres regeln die
jeweiligen Baugesetze. Aber die sind Ländersache.
Hoffe ich konnte Dir helfen!
Ja danke. hast du!
LG Jasmin
Ich verstehe es generell. Es darf andere nicht gefärden…
Aber auch, wenn dieser Weg NUR von dieser einen Familie
gegangen wird und die es so belassen wollen?
Ja, auch dann: Sollte das Zeug in Brand geraten gefährdet es auch die Wohnungen unter dem Dachgeschoss. Wenn der Treppenraum über dem Brandherd mit Rauch gefüllt ist, breitet er sich nach unten hin aus. Außerdem und dass ist noch wichtiger, die Familie blockiert sich den Rettungsweg.
Der Vermieter möchte keinen Ärger mit den Mietern und sagt so
lange die es so lassen wollen, belässt er es so … er will
sie nicht zwingen.
Mich interessiert nur die rein rechtliche Sachlage. Ich
persönlich denke nicht, man sollte die Familie dazu zwingen,
aber was ich denke zählt eh´ nicht …
Wäre der Vermieter dazu gezwungen, auch wenn die Familie der
DG Wohnung dagegen ist? Warum sollte der Vermieter einen
Streit mit Mietern riskieren, wegen soetwas (?)
Ja, das ist er. Alleine schon aus Eigeninteresse. Wenn jemand dadurch zu schaden kommt, weil der Treppenraum zugestellt ist, wird auch gegen ihn ermittelt. Das könnte bis zur fahrlässigen Tötung gehen. Mit dem Argument „Ich wollte ja keinen Stress mit den Mietern“ hätte er vor Gericht ganz schlechte Karten.
Viel wichtiger aber, die Familie gefährdet sich selbst. Aber bei 900 Brandtoten pro Jahr in Deutschland kommt es auf eine Familie mehr oder weniger auch nicht an…
Gute Nacht!
Charlie80
Dazuhin gibts in so mancher Landes Brandschutzverordnung ganz happige Bussgeld für Ordnungwidrikeiten…
Servus, Jasmin,
abgesehen von dem natürlich wichtigsten Punkt, daß der Fluchtweg zugestellt ist, dürfte die anderen Mieter noch etwas anderes stören:
Die DG-Familie hat es sich im Treppenhaus recht gemütlich gemacht und ihre Wohnfläche kostenlos erweitert. Und das nicht nur vor der eigenen Wohnungstür, sondern noch ein Level darunter.
Wenn das nun jeder so machen würde, wäre das Treppenhaus wirklich bald dicht.
Die anderen Parteien werden halt - zu Recht - nicht einsehen wollen, warum die DG-Mieter ihre Schuhe und Regenschirme nicht genauso in der Wohnung lagern können wie sie, insbesondere wenn sie für die genutzte Fläche im Treppenhaus keine Miete bezahlen.
Gruß Manu