Er haftet natürlich,wenn er sich nicht kümmert,also die Kellerbeleuchtung oder Treppenhausbeleuchtung von vorneherein mickrig ist.
Zu seinen Pflichten gehört es auch die Sachen auf Funktion kontrollieren zu lassen,selbst oder durch Hausmeister/Handwerker.
In regelmässigen Abständen,die allerdings nicht klar genannt werden.
Ist sonst alles technisch OK,man geht nachts die Treppe hinunter und es fällt überraschend das komplette Treppenlicht aus(Kurzschluss,nur 1 Stromkreis),das kann er nicht vorhersehen(wenn die regelmässigen Prüfungen keinen Anhalt boten,es ist technisch etwas nicht OK).
Dann würde er auch nicht haften,wenn man vor Schreck stürzt etwa.
Er haftet ja nicht verschuldensunabhängig,wenn er seinen Wartungspflichten nachgekommen ist,es auch belegen kann,dann hat er alles vertretbare getan. Mehr muss er gewöhnlich nicht leisten.
Es können nicht alle Lebensrisiken abgedeckt werden.
Dagegen kann man sich ja schließlich selbst absichern.
In bestimmten Gebäuden wird wegen eines höheren Risikos mehr verlangt,etwa eine Notbeleuchtung,die unterbrechnungsfrei einsetzt.
Dort wäre dann der Wartungsaufwand höher und ein doppelter Ausfall eher eine Pflichtverletzung des Betreibers/Vermieters.