Ich bin Ende April/Anfang Mai umgezogen.
Leider hat die Umzugsfirma die Treppenhauswände beschädigt. Sie hatten zwar schon kleinere Beschädigungen, aber jetzt kamen deutliche größere hinzu.
Der Vermieter hat inzwischen das Treppenhaus von einem Fachbetrieb streichen lassen.
Da ich als Mieterin ja für solche Schäden verantwortlich bin, wollte ich das nun meiner Haftpflichtversicherung einreichen.
(Der Umzugsunternehmer hat zugesagt, den Schaden zu begleichen, weigert sich nun aber. Ich habe die Rechnung inzwischen beglichen, da ich mit den Vermieter nicht darauf sitzen lassen wollte und ja für ihn auch die Verantwortliche bin).
Kann ich die Malerrechnung bei der Haftpflichtversicherung einreichen? Klar, ihr kennt meinen Vertrag nicht, aber wäre das so üblich?
Würde die Haftpflichtversicherung dann an den Umzugsunternehmer wenden, um das Geld zurückzufordern?
Ich glaube nicht daran, dass es Sinn hat, einen Anwalt einzuschalten: Da kommt meist ein Vergleich bei heraus, bei dem beide Seiten auf Kosten sitzenbleiben, vor allem denen für die Anwälte.
Vielleicht habt ihr aber auch noch andere Ideen. Es handelt sich immerhin um eine Summe von 1135€.
Vielen Dank für eure Tipps!
Gruß, Diva
P.S.: Es gab keine Kaution, und selbst wenn es davon bezahlt worden wäre, wäre ich ja auf dem Schaden sitzengeblieben.
wie ich das auch schon schmerzlich erleben durfte: Beweisführung…
Aber es schadet nichts, den Fall Deiner Haftpflichtversicherung zu melden MIT dem Hinweis: ich war es nicht, es waren die Möbelschubser XY. Sehr von Vorteil, wenn man da auch noch den/die Namen der Schaffer kennt.
Meine HPV war seinerzeit so … „nett“ und hat einen förmlichen Brief an die verfasst und dann kam es tatsächlich zum Gefecht Vermieter/Umzugsfirma. Vermieter hatte damals gewonnen…
Hallo,
das ist leider eine typische Situation beim Umzug. Grundsätzlich haftet eigentlich das Umzugsunternehmen für Schäden, die während des Transports oder beim Tragen entstehen – genau dafür haben seriöse Firmen auch eine Transport- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Deine private Haftpflicht springt in vielen Fällen nicht ein, da der Schaden durch einen beauftragten Dienstleister entstanden ist.
Am besten: direkt schriftlich (per Einschreiben) das Umzugsunternehmen mit Fristsetzung zur Kostenübernahme auffordern. Sollte das nichts bringen, kannst du dich auch an die Schlichtungsstelle für Güterkraftverkehr wenden.
Ich selbst habe gute Erfahrungen mit einem Umzugsunternehmen in Hamburg […]* gemacht. Dort wird transparent gearbeitet, und Schäden sind über die Versicherung abgedeckt – so vermeidet man genau solche Probleme.
Eigentlich sind zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung alle Unternehmen verpflichtet, die gewerblich Güter von A nach B transportieren - nicht nur die seriösen.
Wenn Du mit in vielen Fällennie meinst, stimmt die Aussage.