§ Treppenhausreingung

Liebe/-r Experte/-in,

in welchen § ist die Treppenhausreinigung geregelt. schön wäre auch ein link wo der $ genau beschrieben ist.

Gruß

nina

Hallo Nina!
Tut mir leid, bin kein Rechtsexperte.
Hoffe, es kann dir jemand aus dieser Abteilung helfen.
Mfg
Yongos

Sorry, ich bin Experte für Einbauküchen und dem ganzen Thema rundherum. Mit Treppenhausreinigung hat das nichts zu tun. Ich versuch mal was. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Dann gibt es definitiv eine Hausordnung, die über den Verwalter zu bekommen ist oder Beschlüsse der WEG über Fremdvergabe. In beiden Fällen ist die Hausverwaltung Ansprechpartner. An diese Regelung muss sich dann die Gemeinschaft halten. Inwiefern Nachlässigkeiten geahndet werden können entzieht sich meiner Kenntnis.
Grüsse aus dem Schwabenland. Bei uns wird die Kehrwoche groß geschrieben. Da hält jeder sein Reich sauber :smile:
Frank

Guten Morgen Nina, ich habe im BGB, also bürgerlichen Gesetzbuch geschaut, siehe der Link:
http://dejure.org/cgi-bin/suche?domains=dejure.org&q…

im BGB sind 4 Seiten dazu, alles zusammengefasst, auch mit Rechtssprechungen was das Thema Treppenhausreinigung betrifft.

Der Paragraph ist auch der 311 siehe auch der Link
aus dem BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/311.html

Wenn es eine Fremdfirma, sprich ne Hausmeisterfirma ist, die die Treppen reinigt, dann kann auch der Paragraph 535 im BGB dazu zum Einsatz kommen.
siehe auch Mietverein Hamburg
http://www.mieterverein-hamburg.de/mietnebenkosten.html

vom Fianztip der Link:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/betriebskos…

und zum Schluss das deutsche Mietrecht siehe der Link;
http://www.deutschesmietrecht.de/
ich wünsch dir einen schönen Tag und viel Erfolg bei allem
lg Christina

Ich würde mal hier nachschauen:

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/treppenhausreinig…

Hallo, den Link habe ich nicht aber das ist wohl eine umlegbare Leistung an den Mieter!

M.f.G.

Hallo,
es tut mir leid aber ich kannn dir da leider nicht weiterhelfen.
mit freundlichen Grüßen
Michael

sorry, aber da kann ich überhaupt nicht weiterhelfen

mfG

Hallo,

schaue hier nach:
http://www.mwgmd.de/fileadmin/media/mieterservice/do…

auf Seite 10: § 2 Aufstellung der Betriebskosten
auf Seite 11: Absatz 9.
Treppenhausreinigungskosten sind umlagefähige Kosten.

MfG Schäfer

Hallo Nina,
bei dieser Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

M.f.G.
Hans

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider wird die Frage nicht genau beantwortet. Daher die Frage etwas anders formuliert. in welchen § steht das der mieter die treppenhausreinigung übernehmen muss. es ist bekannt das die treppenhausreinigung eine mietvertragliche angelegenheit ist un dieses teilweise auch durch die hausordnung geregelt wird. da hier im haus bereits der 3. verwalter das objekt übernommen hat bestehen dementsprechend unterschiedliche mietverträge. mieter die hier schon seit 20 jahren wohnen haben andre verträge als die neuzugänge. ad hier jeder andrer meinung bezüglich der treppenhausreinihgung wäre es schön wenn es hierzu eine rechtsgrundlage gibt. der verwalter sitz nach telefonischer auskunft auf einer zeitbombe da dieser die klausel der treppenhausreingung in den neuen verträgen nicht festgehalten hat. der ärger im haus ist vorprogrammiert und nicht das wort mobbing in den mund zunehmen. hier wird mit den neuen mietern rumgepöbelt und respektlos umegangen da diese das treppenhaus nicht reinigen müssen.
grüße
nina

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider wird die Frage nicht genau beantwortet. Daher die Frage etwas anders formuliert. in welchen § steht das der mieter die treppenhausreinigung übernehmen muss. es ist bekannt das die treppenhausreinigung eine mietvertragliche angelegenheit ist un dieses teilweise auch durch die hausordnung geregelt wird. da hier im haus bereits der 3. verwalter das objekt übernommen hat bestehen dementsprechend unterschiedliche mietverträge. mieter die hier schon seit 20 jahren wohnen haben andre verträge als die neuzugänge. ad hier jeder andrer meinung bezüglich der treppenhausreinihgung wäre es schön wenn es hierzu eine rechtsgrundlage gibt. der verwalter sitz nach telefonischer auskunft auf einer zeitbombe da dieser die klausel der treppenhausreingung in den neuen verträgen nicht festgehalten hat. der ärger im haus ist vorprogrammiert und nicht das wort mobbing in den mund zunehmen. hier wird mit den neuen mietern rumgepöbelt und respektlos umegangen da diese das treppenhaus nicht reinigen müssen.
grüße
nina.

sofern es in ihrem mietvertrag steht, bzw. in den neuen Mietverträgen steht meistens drin „alle umlagefähigen Kosten laut Heiz- und Betriebskostenverordnung“. Sollte dies in ihrem Mietvertrag nicht so drin stehen und kein Kreuzchen oder sonstigen angehakt sein, müssen Sie die Treppenhausreinigung natürlich nicht bezahlen. Wenn es in ihrem Mietvertrag dirn steht, müssen Sie aufpassen dass die kosten der Reinigung durch alle umgelegt wird und nicht nur auf die, dies im Mietvertrag drin haben.
den Gesetzestext haben sie ja und mehr gibt es hierzu nicht.

Hallo Nina, eine Gegenfrage, hat eurer Vermieter nicht wie bei den anderen in eurem Mietvertrag festgehalten, dass ihr das Treppenhaus reinigen müsst?
Ich hab dazu falls er es hat noch diesen Link von einer Rechtsschutzversicherung gefunden:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/FAQ/h…
Mietrecht deutsches siehe hier
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinig…

Also wenn er es nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten hat, dass ihr die Treppen reinigen müsst, ist das das Pech des Vermieters, denn nur was im Mietvertrag steht, danach muss gehandelt werden nach meiner Meinung und da kann er sogar vor Gericht gehen, denn ihr habt ja einen Mietvertrag wo nichts drin steht wegen Treppenhausreinigung. Doch bei so einem Vermieter würde ich lieber heute als gestern ausziehen, wenn er auch noch anfängt, euch zu schikanieren, denn das ist unmenschlich, sucht wenn möglich nach einer neuen Wohnung, denn man sollte sich wohl fühlen auch im Wohnbereich, das ist wichtig.
einen schönen Tag dir
lg Christina

Treppenhausreinigung
Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet die von allen Mietern genutzten Teile des Mietshauses (Treppenhaus, Keller, Höfe) zu reinigen, solange dies im Mietvertrag nicht vereinbart wurde und diese Pflicht auch nicht in der Hausordnung aufgeführt wird, die dem Mietvertrag meist beigelegt ist.

Ist in einem Mietvertrag lediglich aufgeführt, dass beispielsweise das Treppenhaus durch die Mieter zu reinigen ist, jedoch nicht darüber aufgeklärt wird, wie oft dies notwendig ist gilt, dass die Reinigung nur einmal pro Woche genügt. Wenn ein erhöhter Reinigungsbedarf beispielsweise durch Handwerker entsteht, so ist die Reinigung zweimal wöchentlich vorzunehmen. Die Reinigungsmittel und –geräte sind grundsätzlich vom Mieter zu stellen. Ist es nicht anders vereinbart, so muss jeder Mieter die gemeinschaftlichen Flächen reinigen, die vom Stockwerk unter der Mietwohnung ausgehend zu seinem Mietobjekt führen. Ist das Haus jedoch durch Verschulden eines Betriebs im Gebäude verunreinigt, gelten diese Regelungen nicht. Das Fensterputzen im Treppenhaus ist weiterhin nur zwei Mal pro Jahr notwendig. (Amtsgericht Regensburg, Az: 11 C 3715/03)

Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass im Krankheitsfall oder bei kurzer Abwesenheit des Mieters keine Vertretung zur Verrichtung der Reinigung der Gemeinschaftsflächen notwendig ist. Anders ist dies, wenn der Mieter für einen längeren Zeitraum von mindestens zwei Wochen abwesend ist. (Amtsgericht Dortmund WM 88,54)

Die Tageszeit der Reinigung bleibt dem Mieter überlassen, solange er die Ruhezeiten einhält.(Amtsgericht Reichenbach WM 94, 322)

Das Amtsgericht Hamburg-Altona urteilte, dass einem Mieter vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung wegen Hausfriedensbruch durch das Unterlassen der Treppenhausreinigung, der Hundehaltung und der Lärmbelästigung, eine Abmahnung zugestellt werden müsse. Mit Hilfe der Abmahnung soll der Vermieter erst einmal zu Erkennen geben, wie ernst es ihm mit einer Kündigung wegen Hausfriedensbruch sei.

Auf eine Abmahnung durch deren Inhalt der Mieter mit einer Unterlassungsklage rechnen könnte, begründet dabei keine fristlose Kündigung. (Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil 26. April 2002, Az: 318a C 327/01)

hallo Nina
also in welchen Paragraphen das steht weiß ich nicht,aber auf jeden Fall sollte es im Mietvertrag stehen.
Sollte es dort nicht stehen,gibt es sicher eine Hausordung in der alles geregelt ist.
Dazu gehört die Treppenreinigung und auch das Schneeschippen im Winter.
Gruß Reinhardt

Hallo Nina,

ich glaube hier sind eher die Juristen gefragt.
Ich kann Dir hierzu keine korrekten Auskünfte geben.

Gruß
teparo

Liebe/-r Experte/-in,

in welchen § ist die Treppenhausreinigung geregelt. schön wäre
auch ein link wo der $ genau beschriebn ist.

Gruß

nina

… die Treppenhausreinigung dürfte durch den Mietvertrag geregelt sein.Sollte man mal durchlesen. Eventuell gibt es diesbezüglich einen Putzplan vom Vermieter, an welchen man sich halten sollte. Falls der Vermieter das Treppenhaus durch Fremdpersonen reinigen läßt, wird er das sicherlich als Betriebskosten abrechnen.
Wenn die Mieter selbst reinigen, dann ist das für alle Beteiligten günstiger.

in welchen § ist die Treppenhausreinigung geregelt. schön wäre
auch ein link wo der $ genau beschrieben ist.

Gruß

nina

Ich weiß nicht, wie Du auf mich kommst. Davon verstehe ich nichts.