Treppenhausreinigung

Hallo,
habe mal ein paar Fragen zur Treppenhausreinigung.

Wir wohnen mit unserer Vermieterin in einem Haus. Des weiteren wohnt bei uns auf der Etage noch der eine Sohn der Vermieterin, welcher auswärts studiert und selten da ist. Auf halber Etage wohnt der andere Sohn, im Erdgeschoss neben der Vermieterin ein weiterer Mieter, welcher selten da ist.

Im Mietvertrag steht keine Klausel zur Treppenhausreinigung. Die Vermieterin möchte, dass im Wechsel wöchentlich sie und wir den gesamten Flur putzen.

Meine Frage jetzt dazu: sind wir verpflichtet, auch das Erdegschoss zu putzen oder nur unsere Etage? Desweiteren stellt sich uns die Frage, ob wir wirklich in diesem Turnus putzen müssen oder ob die anderen Mietparteien auch berücksichtigt werden müssen, d.h. das Putzen des gesamten Flurs dann auf fünf Parteien aufgeteilt werden müsste?

Moin,
normalerweise sollte sich das Treppenhausreinigen auf alle beteiligten Mietparteien aufteilen oder besser Mitwohnparteien. Hier wären es also 5.
Damit man nicht den gesamten Flur putzen muss, ist es häufig so, dass die Parteien derselben Etage sich abwechseln für den Teil, der von unteren zu ihrem Geschoss führt.
Die Art der Aufteilung muss nicht festgelegt sein, da sollte man sich einigen. Wie diese aussieht, muss mit jedem Mieter abgesprochen sein.
Kommt es zu keiner Einigung kann der Vermieter auch die Reinigung durchführen lassen und über die Nebenkosten abrechnen.

Das ist meine Meinung dazu.

Nachdem im Mietvertrag keine Vereinbarung hinsichtlich der reinigung des Treppenhauses besteht (es sei denn, eine solche findet sich im Kleingedruckten der hausordnung), besteht keinerlei Verpflichtung zur Reinigung irgendeines Teils des Treppenhauses.

Da aber die Vermieterin mit Familie im Haus wohnt, sollte man im Sinne des häuslichen Friedens mit ihr darüber verhandeln. Unter Hinweis darauf, daß keinerlei rechtliche Verpflichtung dazu besteht, kann man anbieten, die Reinigung aufzuteilen, jedoch nur in dem Umfang, wie es der eigenen Wohnung entsprechen würde.

Hallo,

wenn im Mietvertrag oder der Hausordnung keine Regelung zur Flurreinigung getroffen wurde, dann müssen Sie garnicht putzen. Möchte die Vermieterin, dass geputzt wird, dann müssen sich alle! Mietparteien daran beteiligen. Ob diese anwesend sind oder nicht. bei 5 Mietparteien wären Sie aller 5 Wochen dran und müßten dann alle Etagern putzen. Wenn Sie nur Ihre Etage putzen sollen, dann muß die Reinigung mit dem anderen Mieter erfolgen und Sie sind aller 2 Wochen dran.
Die Mieterin kann auch eine Firma beauftragen und muß dann aber die Kosten auf alle 5 Mietparteien umlegen.

MfG P. Kunze

MoinMoin!
Sie schreiben:
>Im Mietvertrag steht keine Klausel zur Treppenhausreinigung

Grundsätzlich müssen alle Mietparteien berücksichtigt werden. Wenn eine Mietpartei nicht anwesend ist, dann muss diese Mietpartei jemand beauftragen, der für sie putzt ggf gegen Bezahlung. Nicht da wohnen bzw nicht anwesend sein, berechtigt nicht auch die Kehrwoche nicht machen. Kehrwoche ist ein Besandteil derHausordnung und müsste beim Mietvertrag sein. Grundsätzlich kann der Vermieter auch jemand beauftragen der gegen Bezahlung die gesamte Kehrwoche macht, diese Kosten sind dann auf alle Mietparteien umzulegen.
Gesetzlich ist es so. Grundsätlich ist Kehrwoche im Wechsel unter allen Mietparteien zu machen. Wenn eine Mietpartei dem nicht nachkommen kann, dann muss diese Mietpartei jemanden beauftragen,der dies für sie macht.

Hallo,
ich kann dir leider keine sichere Antwort geben. Vom Gefühl her würde ich allerdings sagen, dass das nicht rechtens ist. Wenn sie für die anderen Mietparteien das Putzen übernimmt, dann muss sie dies auch 4 mal und du einmal tun. Dass du verpflichtet bist für die anderen Mietparteien mit zu putzen kann eigentlich nicht sein.
Rede doch einfach mal mit deiner Vermieterin.

hallo, grundsätzlich müssen alle mietparteien mit der gleichen aufgabe anteilsmäßig belastet werden. ist das nicht der fall, könnten sie wenn sie es machen theoretisch dafür lohn von der vermieterin fordern. ich gehe davon aus, dass die vermieterin einfach die regeln nicht kennt. in jedem fall würde ich mit ihr sprechen und ihr die situation darlegen, bevor ich von rechten und pflichten und fordern spreche.

Hallo,

habe mal ein paar Fragen zur Treppenhausreinigung.

Wir wohnen mit unserer Vermieterin in einem Haus. Des weiteren
wohnt bei uns auf der Etage noch der eine Sohn der
Vermieterin, welcher auswärts studiert und selten da ist. Auf
halber Etage wohnt der andere Sohn, im Erdgeschoss neben der
Vermieterin ein weiterer Mieter, welcher selten da ist.

Im Mietvertrag steht keine Klausel zur Treppenhausreinigung.
Die Vermieterin möchte, dass im Wechsel wöchentlich sie und
wir den gesamten Flur putzen.

Meine Frage jetzt dazu: sind wir verpflichtet, auch das
Erdegschoss zu putzen oder nur unsere Etage? Desweiteren
stellt sich uns die Frage, ob wir wirklich in diesem Turnus
putzen müssen oder ob die anderen Mietparteien auch
berücksichtigt werden müssen, d.h. das Putzen des gesamten
Flurs dann auf fünf Parteien aufgeteilt werden müsste?

Hallo,
das, was in Eurem Mietvertrag drin steht, das gilt auch. Es muss genau aufgeführt sein, welcher Flur, Etage, Keller usw. zu putzen ist und in welchem Turnus. Steht nichts genaues geschrieben, müsst Ihr auch nur das machen, was drin steht und könnt Euch darauf berufen.

Mfg

Hallo hm,

i.d.R. putzt jede Partei ihren Treppenabschnitt selbst und die allgemein benutzten Flächen dann im wöchentlichen Wechsel.
Bei 5 Parteien wären Sie also alle 5 Wochen mit der Reinigung der allgemeinen Flächen dran (incl. Hof, Gehsteig - bei Schneefall Räumdienst), ob die anderen Mieter jetzt da sind oder nicht - sie benutzen ja schließlich die Wohnung, also haben die auch die Pflicht, wie Sie zur „Hausordnung“.

Beste Grüße
hardy

Bezüglich Treppenhausreinigung gilt genau das was im Mietvertrag steht. Wenn die Hausordnung zum Bestandteil des Mietvertrages gemacht worden ist, dann auch das was in der Hausordnung steht, die dem Mietvertrag beigefügt war.

Steht da nichts, so muss der Mieter auch nichts machen.

Hallo,

Wenn es in deinem Mietvertrag nicht extra aufgeführt ist das du putzen musst, wärst du nicht verplichtet das zu machen.
Aber des Fiedens im Haus vor allem mit der Vermieterin rate ich dir eventuell alle 14 Tage das gesamte Treppenhaus gegen weniger Miete zu putzen .
Der Betrag ca.20-30€ im Monat soll dann von den anderen (Kinder und der andere Mieter) bezahlt werden.
Denn auch eigene Kinder und Mieter die selten da sind ,wären dann
verpflichtet das Treppenhaus zu putzen.
Der Staub fällt ja immer an!
Sollte die Vermieterin und die anderen damit nicht einverstanden sein, dann kannst du ja zu der Vermieterin sagen das du überhaupt nicht verpflichtet wärst.
Daraufhin kannst du ja den Vorschlag machen ,die Vermieterin sollte eine Putzfrau für diese Arbeit einstellen und der Lohn müsste dann durch 5 geteilt werden. Das kommt nämlich viel teuerer als wenn Sie dir bis zu 30.-€ monatlich nachlässt.
Keine Angst da ziehen sie nämlich alle zurück!

Zeigen Sie sich mit nichts einverstanden dann mach ihnen das klar,wenn du putzt dann sind Sie alle zum putzen verpflichtet , egal ob man 3 Tage oder das ganze Monat im Haus lebt. Denn du und auch die Vermieterin ihr seid nicht die Trottel für das ganze Haus.Die eigenen Kinder sollten auch mal zu spüren bekommen das man selbst etwas tun muss oder dafür bezahlen muss.Der Sohn als Student muss es ja wissen wenn er in einer WG. wohnt das mann da auch mithelfen muss und wenn er eine Wohnung hat dann muss er in diesem Haus bestimmt dafür bezahlen.

Viele Grüße
monika61

Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Udo

Hallo,

dazu gibt es keine Regeln, es gilt im zweifel immer der Mietvertrag.
Am besten mal mit den Vermietern sprechen, sonst gibt es eh nur Streit.

Gruß

Peter

Hallo,
habe mal ein paar Fragen zur Treppenhausreinigung.

Wir wohnen mit unserer Vermieterin in einem Haus. Des weiteren
wohnt bei uns auf der Etage noch der eine Sohn der
Vermieterin, welcher auswärts studiert und selten da ist. Auf
halber Etage wohnt der andere Sohn, im Erdgeschoss neben der
Vermieterin ein weiterer Mieter, welcher selten da ist.

Im Mietvertrag steht keine Klausel zur Treppenhausreinigung.

dann braucht ihr auch nicht putzen,denke ich

Die Vermieterin möchte, dass im Wechsel wöchentlich sie und
wir den gesamten Flur putzen.

Meine Frage jetzt dazu: sind wir verpflichtet, auch das
Erdegschoss zu putzen oder nur unsere Etage? Desweiteren
stellt sich uns die Frage, ob wir wirklich in diesem Turnus
putzen müssen oder ob die anderen Mietparteien auch
berücksichtigt werden müssen, d.h. das Putzen des gesamten
Flurs dann auf fünf Parteien aufgeteilt werden müsste?

Wenn der Reinigungsmodus so im Mietvertrag vereinbart ist, dann gilt das auch!

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Vielen Dank!

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