Treppenhausreinigung dringend

Hallo, Fall:
brief vom 24.11. im postkasten sehr geehrte mieter ab dem 01.12. wird die reinigung der treppenhäuser von der Fa. … übernommen, die anfallenden kosten von 0,26 € pro m² werden in der betriebskostenrechnung abgerechnet. ??? was genaus sagt das aus… alle parteien haben regelmäßig gepuzt keine hat sich beschwert es gab keine vorankündigung. in der hausornung steht nur die mieter müssen putzen außer der vermieter hat was anderes gesagt.
bitte hilfe

Es besteht ja kein Vertrag darüber und in deinem Mietvertrag ist es sicherlich auch nicht enthalten, da würde ich mal frisch und frei behaupten, dass du das mal einfach nicht zahlst und falls sie dir das auf die Rechnung packen, überweist du entsprechend weniger.

Hallo,

ich finde die Aussage:

Es besteht ja kein Vertrag darüber und in deinem Mietvertrag
ist es sicherlich auch nicht enthalten

etwas gewagt. Ich kenne Mietverträge, in denen die „Hausordnung“ (oder auch „Nutzungsbedingungen“) Vertragsbestandteil ist, und in der ist dann auch die Putzfrage enthalten.
Wenn es natürlich rechtlich nicht möglich wäre, eine Hausordnung als Vertragsbestandteil zu betrachten, hättest Du recht, da bin ich aber uninformiert.

Viele Grüsse
d.

Ja, war gewagt, aber ich hab mal einen alten werweißwas-Beitrag rausgepult, in dem steht Folgendes, was sicherlich hilfreicher ist:

Hausordnung

Die Hausordnung soll das einträchtige Zusammenleben der Mietparteien in einem Hause gewährleisten. In der Hausordnung sind vor allem die Hausreinigung und die Benutzung der gemeinsam zur Verfügung stehenden Einrichtungen (Waschküche, Trockenboden, Speicher, Garten) geregelt. Die Hausordnung enthält aber auch Bestimmungen zum Schutz der Mieter vor gegenseitigen Belästigungen (Hausmusik, Teppichklopfen nur zu bestimmten Zeiten). Stärkere Einschränkungen als in der Hausordnung vorgesehen muss der Mieter aber nicht hinnehmen (OLG München WM 92, 238).
Meistens ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages. Ist sie es nicht, so kann der Vermieter einseitig eine Hausordnung aufstellen. Die in einer solchen einseitig erlassenen Hausordnung getroffenen Anordnungen sind jedoch nur insoweit zulässig, als sie zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause und für ein gedeihliches Zusammenleben der Mietparteien erforderlich sind (Regelung der Benutzungszeiten für Waschküche - AG Friedberg WM 80,85- und Speicher, Einteilung der Treppenhausreinigung, Festsetzung von Ruhestunden). Anordnungen, die den Mieter in der Benutzung seiner Wohnung beschränken oder ihm sonstige Verpflichtungen auferlegen (z. B. Verbot von Besuch nach 22.00 Uhr), sind unzulässig (LG Darmstadt WM 71,135).

Ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages, so kann sie von keiner Vertragspartei einseitig abgeändert werden

(LG Düsseldorf ZMR 58, 10; LG Duisburg ZMR 57, 343; LG Bonn NJW 58, 146; AG Köln WM 80, 255; AG Hamburg WM 72, 89; AG Siegen WM 71, 40; AG Hattingen WM 56, 104). Wegen der regional unterschiedlichen Lebensgewohnheiten gibt es keine einheitliche Hausordnung für das gesamte Bundesgebiet.
In die Hausordnung werden im allgemeinen vor allem folgende Punkte aufgenommen:
Reinigungsverpflichtungen der Mieter; Turnus der Reinigungsverpflichteten; Reinigungsarbeiten bei Sonderfällen: Anlieferung von Kohlen, Kartoffeln; Reinigungszeiten; Benutzung von Gemeinschaftsräumen: Waschküche, Speicher; Unterstellung von Fahrrädern, Kinderwagen; Ruhezeiten , Schneefegen, Treppenreinigung.

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Hallo,

vielen Dank für die Suche und das Kopieren.
Wie so häufig kommts auf die näheren Umstände an. Evtl meldet sich die OP nochmal.

Viele Grüsse
d.

Es besteht ja kein Vertrag darüber und in deinem Mietvertrag
ist es sicherlich auch nicht enthalten,

Doch, das kann sehr gut sein. Denn in dem Mietvertrag wird geregelt sein, dass die Nebenkosten umgelegt werden. Hierunter fallen im Allgemeinen auch die Kosten einer solchen Reinigung (das müsste man aber anhand des tatsächlichen Vertrages ansehen).

Wenn diese also anfallen, wie offensichtlich jetzt, dann können sie auch umgelegt werden.

da würde ich mal
frisch und frei behaupten, dass du das mal einfach nicht
zahlst und falls sie dir das auf die Rechnung packen,
überweist du entsprechend weniger.

Was dann mit einer recht hohen Wahrscheinlichkeit erst eine Mahnung und dann eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung eines Rechtsanwalts, ggf. noch Gerichtskosten nach sich zieht.

Kein so toller Tip!

Gruß
Dea

Hallo,

ich glaube dieser Satz des Postschreibers wurde evtl. von allen Antwortern überlesen:

in der hausornung steht nur die mieter müssen putzen außer der :vermieter hat was anderes gesagt.

Wenn der Vermieter nun ne andere Einstellung dazu hat und nun was anderes sagt (durch Firma erledigen lassen) und zusätzlich evtl. noch in allen Mietverträgen vereinbart ist, daß der Vermieter berechtigt ist, nachträglich anfallende weitere Nebenkosten als die bereits vereinbarten abzurechnen, dann ist das völlig okay.

Wie wär´s aber damit, „alle Mietparteien“ unterschreiben ein gemeinsames Schreiben an den Vermieter, daß sie erstmal wissen wollen, warum so gehandelt wird und daß sie gegen dieses Vorgehen protestieren und weiterhin selbst putzen wollen.

Gruß von Sid

Hallo,

ja, genau diesen Teil finde ich auch wichtig „…außer der Vermieter hat was anderes gesagt“. Wobei natürlich dabei die Frage weiter besteht, ob halt die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist.

Aber ich habe eine Frage hierzu:

Wenn der Vermieter nun ne andere Einstellung dazu hat und nun was anderes sagt (durch Firma erledigen lassen) und zusätzlich evtl. noch in allen Mietverträgen vereinbart ist, daß der Vermieter berechtigt ist, nachträglich anfallende weitere Nebenkosten als die bereits vereinbarten abzurechnen, dann ist das völlig okay.

Wenn das in einem Mietvertrag steht (…nachträglich weitere Nebenkosten…) bedeutet das, dass der VM einfach so irgendwelche Nebenkosten umlegen kann?
also normalerweise ist es ja so, dass die Nebenkosten im Vertrag benannt sein müssen, die umgelegt werden.
Das wäre ja eine Art Freifahrtschein?
Oder müsste der VM dann auch den Vertrag ändern und die genauen Kosten, die später mal abgerechnet werden, benennen?

Danke schon mal für Info,
Shannon

Wenn das in einem Mietvertrag steht (…nachträglich weitere
Nebenkosten…) bedeutet das, dass der VM einfach so
irgendwelche Nebenkosten umlegen kann?

Nein, die, die im Vertrag oder - bei Verweis hierauf - in der Betriebskostenverordnung stehen.

also normalerweise ist es ja so, dass die Nebenkosten im
Vertrag benannt sein müssen, die umgelegt werden.

Richtig.

Das wäre ja eine Art Freifahrtschein?

Eben, deshalb stellt sich die Frage, ob die Kosten der Reinigung im Vertrag als umlagefähig bezeichnet sind (idR. Hausmeisterkosten). Wenn das so ist, können sie auch umgelegt werden. Auch, wenn dies bisher nicht geschah.

Gruß
Dea

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Dankeschön :smile:

Ich möchte nur noch einmal nachhaken, ob ich das richtig verstanden habe, weil es in Zukunft einen rein fiktiven Fall geben könnte :wink:

und zusätzlich evtl. noch in allen Mietverträgen vereinbart ist, daß der Vermieter berechtigt ist, nachträglich anfallende weitere Nebenkosten als die bereits vereinbarten abzurechnen, dann ist das völlig okay.:

Das stand ja im Posting, auf das ich mich bezog.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, reicht es nicht aus, wenn dieser Satz allein im Vertrag steht (also nehmen wir mal an, Hausmeistertätigkeiten sind nicht explizit aufgeführt). Dazu müsste der Vertrag geändert werden.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn im Vertrag diesbezüglich Posten aufgeführt sind, sie aber bis dato nicht umgelegt wurden (weil halt z.B. Mieter selbst geputzt haben).

Hab ich das richtig verstanden? Zu meiner Verteidigung möchte ich anbringen, dass ich kurz vor 'ner Grippe stehe *gg*

Gruß
Shannon

Wenn ich dich richtig verstanden habe, reicht es nicht aus,
wenn dieser Satz allein im Vertrag steht (also nehmen wir mal
an, Hausmeistertätigkeiten sind nicht explizit aufgeführt).
Dazu müsste der Vertrag geändert werden.

Nein. Wenn das drin steht, wird es ausreichen. Denn die Arbeiten fallen generell unter Hausmeisterkosten. Wenn diese also zukünftig anfallen, weil das bisher die Mieter machten und nun ein Hausmeister, können sie umgelegt werden.

Man muss nicht zusätzlich aufführen, welche Posten, die grundsätzlich umgelegt werden können, bisher nicht umgelegt wurden, weil sie von den Mietern erledigt wurden.

Gruß
Dea

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