Bitte folgendes:
nehmen wir mal an, in einem Mehrparteienhaus würde die Treppenhausreinigung extrem schlecht gemacht. Die Reinigungsfirma reinigt nicht richtig, der Schmutz wird nur „feucht verteilt“. Reklamationen bei der Hausverwaltung - so unser fiktives Beispiel - bringen nichts. Was tun ?
Nehmen wir mal weiterhin an, der Fragesteller wäre Eigentümer einer Wohnung, was könnte er machen ?
Könnte man hergehen und die Monatskosten für die „Reinigung“ jetzt einfach mal zurückhalten und nicht zahlen ?
Er könnte doch den standpunkt vertreten, daß er nur für ordentlich erbrachte Leistung zahlt !
Oder ??
Danke für Antworten auf diesen fiktiven Fall !!!
Hallo,
das Thema gehört in die WEG. Dort muss man der Hausverwaltung „Dampf“ machen.
Als Eigentümer ist die Lage wesentlich kritischer wie bei einem Mieetr. Ein Mieter kann die Leistung beschränken, ein VM muss in der WEG Abhilfe schaffen.
Gruss Günter
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„ein VM muss in der WEG Abhilfe schaffen.“ = geht nicht, zu zerstritten.
sieht also nicht gut aus !
Oder weiß jemand konkret, ob man das geld theoretisch zurückhalten könnte ?
Nein, als Eigentümer nicht. Dann muss der Eigentümer gegen die WEG klagen.
Gruss Günter
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