Tach zusammen,
muss ein Vermieter, der wie im Mietvertrag ausdrücklich die Reinigung des Treppenhauses übernimmt, am Ende des Jahres die tatsächlich erbrachte Erbringung der Leistung nachweisen?
zB mit einer Übersicht wann und wie oft das Treppenhaus gereinigt worden ist?
Gibt ein Vermieter zB die Reinigung an ein Familienmitglied ab, muss diese „reinigende“ Person eine Rechnung vorlegen?
Gilt dies sonst als Schwarzarbeit, wenn die Reinigung bezahlt wird, wie in einer Mietnebenkostenabrechnung aufgeführt?
Grüße
und guten RUTSCH!!
Melchior