Treppenhausreinigung ohne Apspruch

Hallo!
Angenommen Mieter A und B haben eine Wohnung gemietet. Es wurde mit der Verwaltung, die den Eigentümer vertritt, abgesprochen, dass das Treppenhaus selbst zu reinigen ist. Nun stellen die Mieter nach 3 Monaten fest, dass das Treppenhaus aber doch durch eine Firma gereinigt wird. Wie verhalten sich Mieter A und B nun? Schließlich haben sie sich 3 Monate parallel zum Reinigungstrupp auch um das Treppenhaus gekümmert. Was ist, wenn die Verwaltung angibt, dass die Mieter A und B sehr wohl darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Allerdings ist dies nicht passiert, auch nicht wieviel die Reinigung monatlich Kosten soll, was anscheinend dann in die Nebenkosten fließen würde. Im Mietvertrag ist dazu auch nichts festgehalten worden.

Nächste Sache: Das Objekt ist ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen. Allerdings sind nur 3 der Wohnung vermieten. Eine an Mieter A und B, eine an Mieter C und eine stellt eine Praxis D dar, die aber nur 3 mal die Woche und wenig besucht wird. Also 2 „Wohnungsparteien“ und eine Praxis. Ist es in diesem Fall nicht sowieso unwirtschaftlich extra eine Reinigungsfirma zu beauftragen, die dort wöchentlich wischt? Wenn ja, kann man sich dagegen wehren und darauf bestehen, dass selbst gewischt wird? 1. Wenn nur Mieter A und B alleine darauf bestehen oder 2. gar wenn alle Parteien selbst reinigen möchten?

Mieter A und B wissen nicht, ob Mieter C und D von dem Reinigungstrupp wissen.

…mindestens richtig schreiben.
Danke für Antworten!

Hallo Isabell,

wäre ich Mieter nach Deinem Szenario, würde ich in meinem Mietvertrag nachsehen und feststellen, aha, die Treppenreinigung ist nicht Bestandteil der Betriebskosten, also würde ich auch nicht zahlen.

Ich würde davon ausgehen, dass alle Mieter einem Begehren auf Zugang einer Betriebskostenart, wie z. B. der Treppenhausreinigung, zustimmen müssen, so diese nicht mietvertrglich vereinbart ist.

Würden alle Mieter zustimmen, würde ich meine Zustimmung auch davon abhängig machen, mit welchen Kosten ist dabei zu rechnen hätte, was und in welcher Zeitfolge gereinigt werden soll.

Herzliche Grüsse

wäre ich Mieter nach Deinem Szenario, würde ich in meinem
Mietvertrag nachsehen und feststellen, aha, die
Treppenreinigung ist nicht Bestandteil der Betriebskosten,
also würde ich auch nicht zahlen.

Und was ist, wenn es sich um einen Standartvertrag handelt, in dem nicht die tatsächlichen Punkte der BK aufgeführt sind, sondern im Allgemeinen nach dem Motto: in den Nebenkosten sind enthalten 1. Treppenreinigung, falls vorhanden 2. Thermenwartung, falls vorhanden 3. etc?

Somit hätte der VM doch eigentlich rein rechtlich Spielraum für alles, oder?!

Und was ist, wenn es sich um einen Standartvertrag handelt, in
dem nicht die tatsächlichen Punkte der BK aufgeführt sind,
sondern im Allgemeinen nach dem Motto: in den Nebenkosten sind
enthalten 1. Treppenreinigung, falls vorhanden 2.
Thermenwartung, falls vorhanden 3. etc?

Somit hätte der VM doch eigentlich rein rechtlich Spielraum
für alles, oder?!

Der VM müsste schon belegen, dass die Treppenhausreinigung immer schon umgelegt worden ist. Dies könnten die Mieter an Hand der vorhandenen letzten Abrechnungen der Betriebskosten wiederlegen.

Der VM müsste schon belegen, dass die Treppenhausreinigung
immer schon umgelegt worden ist. Dies könnten die Mieter an
Hand der vorhandenen letzten Abrechnungen der Betriebskosten
wiederlegen.

Gut, was ist wenn der VM anhand älterer Abrechnungen dies belegen könnte bzw andere Mieter des Hauses davon wissen. Letztenendes wurde Mieter A und B erklärt, dass selbst zu wischen ist, also liegt doch der Fehler beim VM. Und weiter was ist, wenn jetzt geklärt ist, dass monatlich gezahlt werden muss (also den Nebenkosten zugerechnet wird), so ist es doch für die Mieter A und B unwirtschaftlich, wegen der geringen Benutzung des Treppenhauses. Gibt dieser Faktor den Mietern nicht Recht, wenn sie sich gegen eine Reingung durch die Firma wehren wollen?

Also, wenn die Mieter dem Vermieter mitteilen, dass sie die nicht unerhablichen Kosten der Hausreinigung sparen und diese selbst ausführen wollen - könnte dies nur vom VM aus primären Gründen abgelehnt werden (z.B. der Vermieter hat einen Langfristigen Vertrag mit der Reinigungsfirma).

Auf jeden Fall würde ich mich mit den anderen Mietern kurzschliessen und dem Vermieter mitteilen, dass die Treppenhausreinigung von/bis ohne Probleme durch die Mieter erfolgte und eine Auftragsreinigung abgelehnt wird.

Der Vermieter müsste ja nun schon begründen, warum er die Reinigung nun, ggf. wieder, durch Auftrag erledigen lässt.

Der Vermieter müsste ja nun schon begründen, warum er die
Reinigung nun, ggf. wieder, durch Auftrag erledigen lässt.

Gut zu wissen. trotzdem steht noch die Frage aus wie mit den letzten 3 Monaten verfahren wird. Müssen die Mieter die Zeit trotzdem zahlen, obwohl sie die Arbeit parallel erledigt haben? Schließlich wurde eindeutig abgesprochen, dass selbst gewischt wird. So sollten die 3 Monate, so jedenfalls gerecht, dem VM zu Lasten gehen.

Müssen die Mieter die Zeit
trotzdem zahlen, obwohl sie die Arbeit parallel erledigt
haben? Schließlich wurde eindeutig abgesprochen, dass selbst
gewischt wird. So sollten die 3 Monate, so jedenfalls gerecht,
dem VM zu Lasten gehen.

Ich würde ersteinmal nicht zahlen, besser natürlich, wenn alle nicht zahlen.

Hi

Gut zu wissen. trotzdem steht noch die Frage aus wie mit den
letzten 3 Monaten verfahren wird. Müssen die Mieter die Zeit
trotzdem zahlen, obwohl sie die Arbeit parallel erledigt
haben?

Was ich nicht ganz verstehe ist, warum die Mieter erst nach 3 Monaten gemerkt haben, daß da eine Firma das Treppenhaus reinigt bzw. wie sind die Mieter nach der langen Zeit der Firma „auf die Schliche gekommen“?

Gruß
Edith

Obwohl die Diskussion schon weit gediehen ist, will ich auch nochmal meinen „Senf“ = meinen Deutungsversuch dazugeben.

Ich versuchs’ mal rein rechtlich anzupacken:
Es gibt einen Mietvertrag, worin Umlage von Kosten der Hausreinigung (soweit tatsächlich entstandenen) vereinbart ist.
Es gbit eine mündliche Absprache „Partei A+B reinigt zwecks Kostenersparnis selbst“.
ABER: wer zu seinen Gunsten das Bestehen einer Vereinbarung behauptet, der muss sie im Streitfall (vor Gericht) auch beweisen.
Bei einer mündlichen Absprache wird das i.d.R. in die Hose gehen - soweit nicht z.B. andere Mietparteien oder weitere Sachumstände das bezeugen/beweisen.
Wenn als einzig beweisbare Vereinbarung der Mietvertrag bleibt, dann würde ich mich als Mieter A+B nicht allzuweit aus dem Fenster lehnen …

Der angeführte Wirtschaftlichkeitsfaktor zieht hier m.E. nicht. Zwar mag es A+B nicht erfreuen, dass Kosten entstehen und zu bezahlen sind. Die „Unwirtschaftlichkeit“ ist aber nach objektiven Massstäben zu messen; d.h. es wird eine Leistung (Treppenhausreinigung) erbracht, dafür entstehen üblicherweise Kosten. Neutral „unwirtschaftlich“ wäre es z.B., wenn für diese Leistung höhere Kosten als normal üblich anfallen.

Vielleicht dazu auch mal die Betriebskostenverordnung.
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__1.html
Grundgedanke des Gesetzgebers ist es:

  • der Vermieter ist verantwortlich für die Erbringung (Ausführung/Fremdbeauftragung) der jeweiligen Leistungen/Arbeiten
  • auf den Mieter können die dadurch anfallenden Kosten übertragen werden (und dies geschieht üblicherweise auch).
    Dass ein Mieter die Leistungen/Arbeiten zwecks Kostenersparnis selbst erbringt, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Daher besteht auch kein Anspruch des Mieters auf Selbstausführung, wenn dies nicht ausdrücklich (und beweisbar!) vereinbart worden ist.

… kann man sich dagegen wehren und darauf bestehen, dass selbst gewischt wird? 1. Wenn nur Mieter A und B alleine darauf bestehen oder 2. gar wenn alle Parteien selbst reinigen möchten?

Insoweit eher NEIN (rein rechtlich) - es kommt halt auf die (beweisbare) Vereinbarung an.

Mieter A und B wissen nicht, ob Mieter C und D von dem Reinigungstrupp wissen.

Rein praktisch: na dann mal bei C+D nachfragen, was die Vereinbarung aussieht und wie es bisher gehandhabt wurde. Denn einfach umstellen kann der Vermieter bei C+D nicht.

Wenn A+B (rein rechtlich) zur Zahlung verpflichtet sind, besteht ein einklagbarer und durchsetzbarer Anspruch > „Nichtbezahlen“ wäre dann der absolut falscheste Weg, der auch zusätzliche Kosten (Anwalt/Gericht) nach sich ziehen könnte … und eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter i.d.R. unmöglich macht.
Vielleicht eher nach dem Gespräch mit C+D (und wenn alle Mietparteien sich einig sind) einmal „im Guten“ mit dem Vermieter reden …

Was ich nicht ganz verstehe ist, warum die Mieter erst nach 3
Monaten gemerkt haben, daß da eine Firma das Treppenhaus
reinigt bzw. wie sind die Mieter nach der langen Zeit der
Firma „auf die Schliche gekommen“?

Gruß
Edith

Früher als sonst nach Hause kommen und plötzlich steht da jemand der wischt, der aber nicht der Nachbar ist. Wahrscheinlich waren die Mieter in dem Moment einfach ein bisschen zu perplex, um den Mann direkt anzusprechen und nachzuhaken. Sonst wäre es wahrscheinlich immer so weiter gegangen…