Hallo,
ich wollte mal wissen, ob ein Vermieter in seiner Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung, die im Gegensatz zu allen anderen Wohnungen eines Mietshauses einen eigenen Eingang hat (das ist auch im Mietvertrag mit „separatem Eingang“ notiert) die Treppenhausreinigung und die Beleuchtung des Einganges in den Nebenkosten aufführen darf. Beides nutze ich ja nie…
Wäre schön, wenn jemand da detailiert eine Auskunft weiß.
Liebe Grüße
nille14
Hallo,
ich wollte mal wissen, ob ein Vermieter in seiner
Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung, die im Gegensatz zu
allen anderen Wohnungen eines Mietshauses einen eigenen
Eingang hat (das ist auch im Mietvertrag mit „separatem
Eingang“ notiert) die Treppenhausreinigung und die Beleuchtung
des Einganges in den Nebenkosten aufführen darf. Beides nutze
ich ja nie…
Offensichtlich gehört das Treppenhaus nicht zur Mietsache, weil nicht im im Mietvertrag aufgefürt und eine tatsächliche Mitbenutzung auch nicht stattfindet. Der Mieter mit „separatem Eingang“ braucht sich daher an den Treppenhauskosten nicht zu beteiligen.
Wolfgang D.
Hallo nille14,
ich wollte mal wissen, ob ein Vermieter in seiner
Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung, die im Gegensatz zu
allen anderen Wohnungen eines Mietshauses einen eigenen
Eingang hat (das ist auch im Mietvertrag mit „separatem
Eingang“ notiert) die Treppenhausreinigung und die Beleuchtung
des Einganges in den Nebenkosten aufführen darf. Beides nutze
ich ja nie…
Wirklich NIE?
Nur mal so ein paar Fragen zum Nachdenken:
Hängt der Briefkasten für die Wohnung mit separatem Eingang an diesem separaten Eingang oder am „großen“ Eingang?
Wo stehen die Mülleimer?
Gehört ein Bühnenteil / Kellerraum mit zur Wohnung? Wie werden diese Räumlichkeiten erreicht?
…
Grüße von
Tinchen
Hallo,
der VM kann mehrere Wohneinheiten zusammenlegen und dieser dann auch ingesamt abrechnen. Allerdings muss er bei erheblich unterschiedlichen Größen der betroffenen Eingänge die Kosten der Beleuchtung getrennt darlegen, ebenfalls muss, wenn keine Messeinrichtungen bestehen der Wasserverbrauch auch auf die einzelnen Gebäudeeinheiten verteilt werden. Es kommt also grundsätzlich auf die örtlichen Gegebnheiten an, wie abgerechnet werden kann. In der Regel dürfte gegen die Umlage der Treppenhausreinigung dann nichts einzuwenden sein, wenn die Kosten beider Wohnungshälften sowohl im Zeitaufwand als auch in der Höhe der Entschädigung vergleichbar sind.
Gruss Günter
ich wollte mal wissen, ob ein Vermieter in seiner
Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung, die im Gegensatz zu
allen anderen Wohnungen eines Mietshauses einen eigenen
Eingang hat (das ist auch im Mietvertrag mit „separatem
Eingang“ notiert) die Treppenhausreinigung und die Beleuchtung
des Einganges in den Nebenkosten aufführen darf. Beides nutze
ich ja nie…
Wäre schön, wenn jemand da detailiert eine Auskunft weiß.
Liebe Grüße
nille14
Hi, Tinchen
…nee, das Licht des anderen Einganges nutze ich wirklich nie…Aber Du hast Recht, ich habe einen Schlüssel sowohl für den Keller, als auch für den Haupteingang, da meine Therme im Keller steht und ich da auch mal ran muss und der Keller oft von innen abgesperrt ist. Briefkasten ist neben meiner Tür und die Mülleimer stehen an meinem Eingang, werden aber von allen genutzt (lecker…) Einen eigenen Keller habe ich (leider…) nicht. Ist das denn wichtig?
Liebe Grüße
nille14
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