Hallo liebe Leutz,
ein Mieter braucht eure Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Ein Mieter wohnt seit ca. 14 Jahren im 2.OG eines 4-Parteien-Hauses, die sich wie folgt aufteilen:
EG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene)
1.OG = 1 große Wohnung (2 Erwachsene, 1 Kind)
2.OG = 2 kleine Wohnungen (jeweils 1 Erwachsener)
Die Treppenhausreinigung wurde bisher folgendermaßen geregelt:
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Keller, EG und 1.OG: Reinung durch eine Reinigungsfirma. Kosten wurden von den Parteien im EG und 1.OG getragen.
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2.OG: Reinigung wurde von den Mietern durchgeführt
Diese Regelung hat bisher einwandfrei funktioniert.
Jetzt ist eine der Wohnungen im 2.OG frei geworden und soll neu vermietet werden. Im Zuge dessen haben die Vermieter einseitig beschlossen , die Treppenhausreinigung nun auch im 2.OG von der Reinigungsfirma vornehmen zu lassen. Der langjährige Mieter wurde hierzu nicht gefragt.
Kosten: 160,00 EUR pro Monat gesamt, die durch die vier Parteien geteilt werden sollen. Das sind 40,00 EUR pro Partei/Monat!!!
Das ist dem verbleibenden Mieter im 2.OG zu viel. Das kann er sich nicht leisten, und er möchte gerne weiterhin selber putzen.
Im Mietvertrag (Mustermietvertrag Haus + Grund, Stand März 1997) des langjährigen Mieters steht hierzu geschrieben:
§ 5 Haus-/Treppenhausreinigung: „Wird vom Mieter durchgeführt bzw. anteilig nach WE“
§ 15 Hausordnung: „Die anliegende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages“
In der Hausordnung steht:
III) Reinigung: „[…], die Bewohner der anderen Stockwerke haben für die Reinigung des vor ihrer Wohnung liegenden Vorplatzes und der nach dem nächsten unteren Stockwerk führenden Treppe zu sorgen.“
Hier nun die Fragen des Mieters:
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Nach Meinnung des Mieters ist diese Klausel im Mietvertrag nicht eindeutig. Ist sie damit unwirksam?
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Kann der Mieter darauf bestehen, dass er weiterhin selber das Treppenhaus reinigt?
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Der Mieter hat keinen Kellerraum und betritt den Keller nie. Muss er trotzdem für die Reinigung des Kellers aufkommen? (falls der Vermieter zu Recht einen Reinigungsdienst beauftragt, und die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können)
Gruß vom Mieter