Treppenhausreinigung, wer ist wo zuständig?

In einem Geschäftshaus mit 3 Mietparteien, eine im Erdgeschoß, zwei im Obergeschoß, bestand bisher die Regelung, dass 2x wöch. gereinigt wird. Die untere Mietpartei kümmerte sich um den Eingangsbereich und Eingangstür, die oberen um die entsprechenden Treppen und Flächen im oberen Bereich. Nun möchten die Mieter des Obergeschoß, dass der Eingangsbereich häufiger gereinigt wird und schlagen vor, dieses an zwei weiteren Tagen in der Woche zu machen, dafür soll die unten wohnende Mietpartei das Treppenhaus oben und deren Flächen mitputzen. Der Eingangsbereich wird lediglich zu einem Drittel von der unteren Partei benutzt. Die Hausverwaltung ist in diesem Fall leider nicht sehr gesprächsbereit und hat den Vorschlag der oben wohnenden Mieter schriftlich an alle verteilt. Gibt es ein Urteil in einem ähnlichen Fall ?

bestand bisher die Regelung, dass 2x …

wodurch bestand sie denn?

auch ohne Gruß

Im Mietvertrag steht diesbezüglich nichts. Es hatte sich einfach so ergeben und wurde seit mehr als 3 Jahren so gehandhabt.

lg
jojo

übrigens schreiben hier viele ohne gruß, kurz und schmerzlos und ich dachte, das wäre so üblich.

Hi, wünschen kann man sich im Leben viel, das Wenigste davon wird in Erfüllung gehen und so wird´s auch mit den Wünschen der Mieter aus dem Obergeschoss sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln
Gleich im 1. Satz steht was zwischen den Parteien bisher bezüglich Treppenhausreinigung ablief.
Und wenn sich die Mieter des EG nicht auf die Wünsche der Mieter aus dem OG einlassen, wird´s dabei auch bleiben.
Zumal der neue Vorschlag der OG Mieter die EG Mieter im Gegensatz zum bisherigen Verfahren klar benachteiligen würde.
MfG ramses90