Treppenhausreinigung -wie viel schmutz darf sein?

hallo!

stellt euch bitte folgende theoretische situation vor:

ein mietshaus mit 6 parteien.
mieter a ist für die reinigung des treppenhauses zuständig und zahl dafür weniger miete. laut vermieter muss 1x wöchentlich gereinigt werden.
mieter b besitzt einen hund.

mieter a reinigt das treppenhaus nicht wöchentlich, nur 1-2 x monatlich.
nachdem mieter b sich mehrfach beim vermieter über die unregelmässige reinigung und das damit einhergehende stark verschmutzte treppenhaus beschwert hat (über den zeitraum eines 3/4 jahres mind. 1x monatlich)und immer wieder die mündliche zusage bekommen hat, das es sich ab sofort ändert, bekommt er einen brief des vermieters, in dem zugesichert wird, das die reinigung des treppenhauses ab jetzt wöchentlich erfolgt.
darüber hinaus verlangt der vermieter von mieter b das treppenhaus zusätzlich 1x wöchentlich zu fegen, da laut mieter a der hund eine übermässige und nicht zumutbare verschmutzung des treppenhauses verursacht.
daraufhin wird das treppenhaus von mieter a 2 x hintereinander püntktlich gereinigt, in der darauffolgenden woche wird es bereits wieder vernachlässigt.

meine frage:

wäre eine solche forderung haltbar?

was ist unzumutbare verschmutzung?

was wäre die angebracht reaktion von mieter b auf diesen brief, bzw. auf die immernoch unzufriedenstellende situation der treppenhausreinigung?

wie liesse sich belegen, das die verschmutzung des treppenhauses nicht auf den hund, sondern auf die mangelnde reinigung zurück zu führen ist? fotos?

könnte mieter b vom vermieter fordern, die aussage von mieter a durch regelmässige kontrolle des treppenhauses zu überprüfen?

danke schonmal!

lg blaue_blumen

Zunächst einmal hat der Vermieter keinen Anspruch darauf, dass ein Mieter mit einem Hund das Fegen des Treppenhauses übernimmt. Der Hund, der haart oder vielleicht mit schmutzigen Pfoten die Treppe hochläuft, gehört zum vertragsgemässen Gebrauch, stellt also keine übermässige Verschmutzung dar, die der Mieter gesondert zu zahlen hat oder selbst zu reinigen hat.

Fotos und Protokolle, die man dem Vermieter vorlegt, sind sicher hilfreich, um den Vermieter von der mangelhaften Reinigung zu überzeugen.

Ferner könnte man dem Vermieter vorschlagen, dass eine professionelle Reinigungsfirma die Treppenhausreinigung übernimmt, allerdings müssten dann die übrigen Mieter diese Kosten tragen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass die Mieter sich im wöchentlichen Abstand abwechseln. Ansonsten kann der Vermieter nur an den Mieter, der die Reinigung übernehmen sollte, appellieren, dieses wöchentlich zu tun.

hallo!

danke für die antwort.

hätte mieter b auch das recht, die treppenhausreinigung nicht weiter zu bezahlen, die zwar in den nebenkosten mitangegeben ist, aber nicht einzeln (in €) im vetrag ausgeführt?

lg blaue_blumen

hallo!

stellt euch bitte folgende theoretische situation vor:

ein mietshaus mit 6 parteien.
mieter a ist für die reinigung des treppenhauses zuständig und
zahl dafür weniger miete. laut vermieter muss 1x wöchentlich
gereinigt werden.
mieter b besitzt einen hund.

mieter a reinigt das treppenhaus nicht wöchentlich, nur 1-2 x
monatlich.
nachdem mieter b sich mehrfach beim vermieter über die
unregelmässige reinigung und das damit einhergehende stark
verschmutzte treppenhaus beschwert hat (über den zeitraum
eines 3/4 jahres mind. 1x monatlich)und immer wieder die
mündliche zusage bekommen hat, das es sich ab sofort ändert,
bekommt er einen brief des vermieters, in dem zugesichert
wird, das die reinigung des treppenhauses ab jetzt wöchentlich
erfolgt.
darüber hinaus verlangt der vermieter von mieter b das
treppenhaus zusätzlich 1x wöchentlich zu fegen, da laut mieter
a der hund eine übermässige und nicht zumutbare verschmutzung
des treppenhauses verursacht.
daraufhin wird das treppenhaus von mieter a 2 x hintereinander
püntktlich gereinigt, in der darauffolgenden woche wird es
bereits wieder vernachlässigt.

meine frage:

wäre eine solche forderung haltbar?

was ist unzumutbare verschmutzung?

was wäre die angebracht reaktion von mieter b auf diesen
brief, bzw. auf die immernoch unzufriedenstellende situation
der treppenhausreinigung?

wie liesse sich belegen, das die verschmutzung des
treppenhauses nicht auf den hund, sondern auf die mangelnde
reinigung zurück zu führen ist? fotos?

könnte mieter b vom vermieter fordern, die aussage von mieter
a durch regelmässige kontrolle des treppenhauses zu
überprüfen?

Hallo blaue_blumen,

wie ist denn das Vertragsverhältnis? Offensichtlich muß der Mieter a das Teppenhaus 1 x wöchentlich reinigen (mündlich vereinbart)und erhält dafür einen Mietnachlass. Jetzt haben sich durch neue Mieter mit Hund die Verhältnisse geändert, der Vermieter möchte den Reinigungsvertrag anpassen mit 1x wöchentlich zusätzlich Fegen. Diese Vertragsänderung muß Mieter a nicht akzeptieren bzw. er kann dann für die Mehrleistung eine zusätzliche Entlohnung oder weitere Mietminderung verlangen. Mit Foto irgend etwas beweisen zu wollen ist zwecklos, denn offensichtlich wurde eine bestimmte wöchentliche Anzahl von Reinigungsvorgängen vereinbart, unabhängig vom Verschmutzungsgrad, und diese Anzahl muß Mieter a erbringen. Wenn es nicht ausreicht, ist das Sache des Vermieters, er hat ja an den Mieter mit Hund vermietet, vielleicht mit Mietaufschlag als Schmutzzulage…

Wolfgang D.

Ja, kann er, nachdem die Reinigung offensichtlich nicht stattfindet.
Der Vermieter sollte allerdings nochmals schriftlich darauf hingewiesen werden, evtl. mit Fotos als Beweismaterial.

hallo!

der einzug von mieter b fällt zeitlich mit der vereinbarung der treppenhausreinigung zusammen, d.h. als mieter b einzog, übernahm mieter a die treppenhausreinigung.
die zusätzliche reinigung soll erfolgen, weil mieter a behauptet, das treppenhaus wäre durch den hund unzumutbar stark verschmutzt,
der hund wäre die ursache für die verschmutzung des treppenhauses, nicht die nicht erfolgte reinigung.

seit beginn der reinigungstätigkeit wird es nicht ordnungsgemäss durchgeführt (zum teil nur 1x monatlich oder weniger), alle mieter zahlen seit 2 jahren für nur teilweise erbrachte leistung.

lg blaue_blumen

Hallo Wolfgang.

Könntest du mir bitte den Sinn erklären, warum du den kompletten Text der Fragestellerin übernimmst? Außer dass du Spaß am Scrollen und Zerstötung des Leseflusses hast?

Sei so lieb und lies dir mal durch, wie man zitiert:
FAQ:1327 , http://learn.to/quote/

Ich dachte diese blöden TuFo werden durch diese neue Funktion verhindert?
Demnach muss der lange Text - sofern ich das richtig verstanden habe - minimal verändert worden sein, damit das Fullquote überhaupt stehen bleibt.

Also hat sich der „Fullquoter“ absichtlich die Arbeit gemacht, um das Vollzitat zu erzwingen?

ms