Treppenhausreinigung

Wie muss ein Vermieter vorgehen, wenn er wegen fehlender
Regelmässigkeit und Qualität der Treppenhausreinigung durch die
Mieter ( Pflicht ist im Mietervertrag festgelegt ) eine Putzfirma
beauftragen möchte und die Kosten als Nebenkosten erstattet haben
möchte ?

Hi Pia,

Möglichkeit 1 - und auch notwendigerweise Muss -

Der Vermieter muss zuerst d i e M i e t e r abmahnen, die die Treppenhausreinigung nicht durchführen. Ihnen - und nur ihnen - muss er dann ankündigen, dass er in Zukunft die Treppenhausreinigung in Auftrag gibt und die entstehenden Kosten in Rechnung stellt. Von den Mietern, die ihre Arbeit regelmässig und richtig ausführen, kann er keine Kosten verlangen, er kann auch nicht auf deren Kosten einen Fremdfirma beauftragen.

Möglichkeit 2

Der Vermieter bespricht den Sacherhalt mit allen Mietern und es wird eine Mietvertragsänderung vereinbart, in der geregelt wird, dass Treppenhausreinigung und z.B. Schneebeseitigung und/oder
im Sommer (je nach Bundesland) auch die Strasse durch eine Fremdfirma gereinigt wird. Hierfür ist dann im Mietvertrag zu vereinbaren, dass die hierfür entstehenden Kosten von den Mietern getragen werden. Gleichzeitig muss natürlich dann der Passus im Mietvertrag gestrichen werden, dass die Mieter selbst das Treppenhaus reinigen.

Achtung - zu regeln wäre dann aber möglicherweise auch noch die Bereitstellung der Müllgefässe, deren Reinigung, deren Zurückstellung an den ursprünglichen Ort, Gartenpflege, die Pflege und/oder Reinigung von gemeinschaftlich genutzten Räumen. Und beachten, dass ein gewerbliches Unternehmen mit MwSt zu berücksichtigen ist, bei Einsatz einer Hausmeisters ist zu beachten, dass dieser sozialversicherungspflichtige Beiträge zu zahlen hat, in manchen Fällen zusätzlich auch Lohnsteuer usw… Und - im Urlaub muss natürlich genauso gergelt sein, wie die Urlausbvertretung läuft. Im Winter muss geregelt sein, dass zu den Zeiten, zu den nach den örtlichen Satzungen die Wege von Schnee und Eis befreit sein müssen, auch funktionieren. Sonst gibt es ganz schnell Minderungen dieser Kosten bis zu 33 % der Jahreskosten. Noch Probleme ? Wohl, aber wohl mehr mit der Umsetzung dieses Frage. Leider ist das Thema komplizierter als man ahnt, wenn man umsteigen will und nur ein Mieter nicht mitmacht. Wünsche Glück, dass alle mitmachen.

Gruss Günter

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