Treppenhausreinigungs-Nebenkosten

Gestern Abend habe ich an einem interessanten Gespräch teilgenommen, auf das niemand eine Antwort wusste:
Wenn ein Mieter keinen Zugang zu einem Aufzug hat, muss er nicht zahlen lt. BGH-Urteil
Was ist aber, wenn ein Mieter nur Zugang zu einem Treppenhaus hat und nicht zu 3 Treppenhäuser.
Dürfen dann auch die Gesamtkosten auf Ihn umgelegt werden in der NK-Abrechnung?

Servus,

mal ein Vorschlag zum Rechnen:

In einem Objekt liegen an drei gleich großen Treppenhäusern jeweils acht Wohnungen, also insgesamt vierundzwanzig Wohnungen.

Was ist jetzt genau der Unterschied zwischen der Umlage der Treppenhausreinigung für drei Treppenhäuser auf vierundzwanzig Wohnungen und der Umlage der Treppenhausreinigung für ein Treppenhaus auf acht Wohnungen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Du hast dich verrechnet. Am 3.Treppenhaus liegen 24 Wohnungen. Zusammen hast du also 40 WE. Worin besteht also der Unterschied für denjenigen, der an einem niedrigen Treppenhaus liegt.
Einfach nur 3 gleiche Treppenräume anzusetzen wird der Frage nicht gerecht.

vnA

Servus,

Du interpretierst.

Im Sachverhalt steht nur, der Mieter habe Zugang zu einem von drei Treppenhäusern. Was ich beschrieben habe, ist die in so einem Fall häufigste Situation. Wenn die UP etwas anderes meint, kann sie das ausführen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Gleich wie, ob ich interpretiere oder du vereinfachst. Eins ist klar: Wir bleiben beide die Sachantwort schuldig.

vnA

Es ist wohl folgendermaßen.
1 Treppenhaus hat 7 Einheiten,
1 Treppenhaus hat 4 Einheiten,
1 Treppenhaus hat 5 Einheiten.

1 Treppenhaus ist rein privat genutzt.
1 Treppenhaus ist rein gewerblich genutzt.
1 Treppenhaus ist gemischt genutzt.

Ich kann die Empörung gut verstehen, wenn jemand es nicht einsieht für Reinigungskosten aufzukommen, die einen gar nicht betreffen. Zumal die gewerblichen Treppenhäuser bis zu 3x die Woche geputzt werden, der private Aufgang wohl nur 1x die Woche.

Aber wie gesagt, in der Diskussion sind wir auf keine Lösung gekommen, ob man den Vermieter (mit rechtlicher Hintergrund) dazu bewegen kann fair abzurechnen.

Hi, der VM darf nicht einfach die gewerblichen Nebenkosten mit denen der privaten Mieter vermischen.
http://www.ascado.de/service/f_management/betriebk_n…
Gleich der 1. Absatz.
MfG ramses90

Danke Ramses, werde es meinen Bekannten sagen und mal gucken was passiert!