Treppenhausrenovierung umlegbar?

In dem 6-Familienhaus, in dem in eine Wohnung gemietet habe, wurde das Treppenhaus wie auch das Treppengeländer neu gestrichen. Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?

In dem 6-Familienhaus, in dem in eine Wohnung gemietet habe,
wurde das Treppenhaus wie auch das Treppengeländer neu
gestrichen. Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?

Hallo, guten Tag
Nein es ist keine Verbesserung für die Mieter, sondern eine Instandhaltung. Die Instandhaltung ist Sache des Vermieters.Anders ist es bei Eigentumwohnungen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Was ich vergessen hatte zu erwähnen, ist, dass das Geländer Macken hatte. Liegt der Fall dann gleich?

Sie schreiben, bei Eigentumswohnungen ist es anders. Was denn genau? Und könnte ich als Eigentümer einer Wohnung die Kosten meinen Mieter umlegen?

MfG

Hallo
Bei Eigentums Wohnungen ist es so:Wenn Sie Besitzer sind,wird nach qm abgerechnet und müssen sich an den Kosten beteiligen. Gruß a.g.

Hallo
Bei Eigentums Wohnungen ist es so:Wenn Sie Besitzer sind,wird
nach qm abgerechnet und müssen sich an den Kosten beteiligen.
Gruß a.g.

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage.

Was ich vergessen hatte zu erwähnen: das Geländer hatte starke Macken. Liegt der Fall dann gleich?

MfG

Hallo
Bei Eigentums Wohnungen ist es so:Wenn Sie Besitzer sind,wird
nach qm abgerechnet und müssen sich an den Kosten beteiligen.
Gruß a.g.

Danke. Dann kann ich als Vermieter wohl auch nicht die Kosten an meine Mieter weitergeben (hat mein Vermieter nämlich gemacht) ?
MfG