Treppenlaufen beim Bereitschaftsdienst?

Hallo zusammen!
Ich arbeite als Assistenzärztin in einer kleineren Klinik. In der Dienstbereitschaft ist immer nur ein Arzt für das ganze Haus.
Und wurde jetzt von der Leitung untersagt, im Bereitschaftsdienst die Aufzüge zu benutzen. Den Grund haben wir bisher nicht erfahren, es war die Möglichkeit des Steckenbleibens im Gespräch.

Gibt es für diese Anweisung eine rechtliche Grundlage? Wenn ja, wo finde ich diese?

Es wäre schön, wenn ich Antworten und evtl. eigene Erfahrungen geschrieben bekämen. Vielen Dank im voraus,

Orfanos

Ich kann keine Antwort dazu geben die ausreichend ist. Ist leider nicht mein Fachgebiet. Erklären würde ich es aber auch mit der Begründung das die Gefahr besteht das ein Fahrstuhl stecken bleiben könnte.

Hallo Orfanos,
einen größeren Schwachsinn habe ich in meiner 45 Jährigen Krankenhauszeit noch nie gehört.
Niemend hat das Recht, es sei denn aus absolut akuten Technikgründen die Benutzung eines Fahrstuhles zu untersagen.
Jeder Aufzug hat nach der Aufzugsverordnung einen Notruf, von dem aus der Kabine heraus eine Hilfe herbeigerufen werden kann.( Jederzeit) Ansonsten ist kein Fahrstuhl zu betreiben, und ohne Fahrstuhl kein Krankenhaus.
Sollte der Fahrstuhl so marode sein, daß er nicht ordnungsgemäß funktioniert, darf das Krankenhaus so nicht betrieben werden und ist stillzulegen.
So deutlich ist die Gesetzeslage.
Und dies sagt: Karl Döhmer, Krankenpfleger, Diplom Ingenieur für Krankenhausbetriebstechnik und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Dies ist ein Witz für die Bildzeitung.
ich bin gerne bereit mich hier persönlich zu engagieren, bei Bedarf bitte neu anschreiben.
Ich würde diese Antwort ausdrucken und der Verwaltung vorlegen, damit sie erfährt, wie andere über solch einen bodenlosen Blödsinn denken.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Döhmer, Dipl. Ing. für Technisches Gesundheitswesen,
Gutachter für Haus und Gebäudetechnik, Krankenhausbetriebstechnik.
( Selber Technischer Leiter verschiedener großer Krankenhäuser gewesen) Jetzt in Rente.

Hallo Orfanos.
Hm…von der rechtlichen Seite gibt es da keine Vorgaben. ( BG - Vorschriften )
Ich kann mir nur vorstellen, das im Falle eines Aufzugausfalles, die Patienten im Notfall nicht von dem Bereitschaftsarzt versorgt werden können.
Es dauert immer eine gewisse Zeit, um eine Personenretung aus Aufzügen durchzuführen. Da kann schon mal eine dreiviertel Stunde ins Land ziehen. Wie ist denn dann in dieser Zeit für die Patienten gesorgt?
Auch wenn im Hause ausgebildete Aufzugswärter im Notfall vorort währen, könnte die Versorgung im Notfall unterbrochen sein. In der Zeit, wo ein Arzt nicht greifbar ist, könnte ein Menschenleben in Gefahr kommen bzw. sein.
Als Arbeitsschützer kann ich diese Maßnahme nachvollziehen. Es mag in ihren Augen sehr Anstrengend sein. Ich meine aber…sehr sinnvoll.
Ihr Arbeitgeber hat nun mal die Fürsorgepflicht gegenüber dem Patienten und ihnen.
Ich hoffe sie verstehen die Gedankengänge…manchmal muß man zweimal über Dinge nachdenken…
Ich weiss nicht wie andere darüber denken bzw. welche Antworten noch kommen.
Ich hoffe sie verstehen mich und ihren Arbeitgeber.

LG Benno
Fachkraft für Arbeitsicherheit

Hallo,
es gibt nur eine konkrete Vorschrift diesbezüglich, dass Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden dürfen.
Indirekt könnte man ein Verbot ggf. daraus ableiten, dass im Falle des Stecken bleibens des Aufzuges
a)keine hilfe herbeigerufen werden kann und damit
b) die versorgung der Patienten gefährdet wäre.

Grundsätzlich darf aber a) schon nicht sein, womit b) dann nicht mehr relevant ist.
Ein Notruf aus dem Aufzug und ein entsprechender Notdienst dafür muß laut Aufzugsverordnung stets gegeben sein.

Detailfragen zur Aufzugsverordnung nebst den zugehörigen technischen Regeln und erforderlichen der Ausstattung von Aufzügen kann der jeder TÜV (Abteilung Aufzugswesen oder Elektrotechnik)geben.
Siehe hierzu z.B. Telefonauskunft.
Viele Grüße

Karl-Heinz

Ich kann keine Antwort dazu geben die ausreichend ist. Ist
leider nicht mein Fachgebiet. Erklären würde ich es aber auch
mit der Begründung das die Gefahr besteht das ein Fahrstuhl
stecken bleiben könnte.

Hallo Axiom80,

das Steckenbleiben ist sicher schlimm, aber was passiert, wenn der Arzt entweder auf der Treppe verunfallt oder im 6. Stock keine Puste mehr hat, um eine Reanimation durchzuführen oder überhaupt erstmal gescheit untersuchen zu können?
Nach so einer Tour ist man erstmal nicht gleich wieder einsatzfähig.

Danke trotzdem für deine Antwort.

Hallo Benno,

sicher wäre das Steckenbleiben des Fahrstuhls für die Patienten erstmal sehr schlecht. Nun sind wir zum Glück kein Akuthaus, wo alle paar Minuten lebensgefährliche Notfälle an der Tagesordnung sind. Aber sei’s drum, klar geht die Patientensicherheit vor, das sehe ich auch so.
Andererseits sehe ich auch beim Treppenlaufen eine Gefahr, nämlich eine Verletzungsgefahr des Arztes, der bei z.B. einer Fraktur des Unterschenkels oder Knöchels dann auch nicht mehr einsatzfähig wäre. Außerdem ist man auch nicht mehr voll „funktionsfähig“, wenn man 6 Stockwerke zu einem Notfall hochgehetzt ist. Untersuch dann mal einen Patienten, hör ihn ab, versuch einen Puls zu tasten, wenn dein eigener Puls wie blöd in den Fingern hämmert.

Unser Arbeitgeber hat in einem anderen Fall mit der ständigen und sehr schnellen (da sehr nah) Erreichbarkeit des Notarztes argumentiert. Im Fall des Steckenbleibens des Fahrstuhles mit Dienstarzt darin würde ja der Notarzt auch dann noch schnell erreichbar sein, wenn tatsächlich in der Zeit der „Bergung“ noch ein Notfall einträte.

Wie siehen Sie das? Danke für Ihre Antwort.

Hallo Orfanos,
es ist so dass der Arbeitgeber Dienst-, bzw. Arbeitsanweisungen erstellen kann und muss. Diese leiten sich aus verschiedenen Regelwerken her. In Diesem Fall kann es vielleicht sein dass während der Bereitschaftsdienste niemand im Haus ist, der im Falle eines technischen Defektes in der Lage ist, diesen zu beheben, oder die Leute aus dem Aufzug zu holen. Die entsprechende Anweisung, Aufzüge während eines bestimmten Zeitraums nicht zu benutzen, wäre in einem solchen Fall natürlich berechtigt.Dies gilt natürlich dann für alle.Vielleicht fragt Ihr mal gezielt nach. Eine beratend wirkende Sicherheitsfachkraft ( Sicherheitsbeauftragte® muss auch in Eurer Klinik tätig sein. Ebenfalls helfen die Berufsgenossenschaften weiter.
Gruß
Bruder

Hallo Orfanus,
meines Erachtens gibt es für diese Regelung keine Rechtsgrundlage. Ausschließlich für den Brandfall darf man die Benutzung von Aufzügen untersagen, weil diese dann ausfallen können. Wenn ansonsten der Auszug stecken bleiben kann, muss er gewartet werden. Es gibt ein umfangreiches Regelwerk für Aufzüge über Wartung und Betrieb. Solltest Du dazu weitere Fragen haben, melde dich vielleicht noch mal.
Die Gefahr, auf der Treppe zu stürzen, schätze ich persönlich als höher ein, als dass der Aufzug stecken bleibt. Zumal allein durch das Steckenbleiben für Dich noch keine Gefahr besteht, wenn alles richtig organisiert ist. Sofern die Begründung darin liegt, dass nur ein Arzt verfügbar ist und dieser nicht im Aufzug stecken bleiben soll, damit die Patienten versorgt werden können, so gilt dies für einen möglichen Sturz auf der Treppe ebenso, auch danach kannst du keinem Patienten mehr helfen, weil du vielleicht selber einer bist. Für solche Fälle muss die Petientenversorgung organisatorisch geregelt werden.
Viel Erfolg!
Gruß

Kerstin

Hallo Orfanos,

kann ihre Frage leider jetzt erst beantworten.

Für diese Anweisung gibt es direkt keine gesetzliche Regelung. Indirekt beruht sie wahrscheinlich auf der Gefährdungsbeurteilung (nach Arbeitssicherheitsgesetz), die der Arbeitgeber gemacht hat. Er kam wohl dabei zum Schluß, dass das Risiko im Aufzug stecken zu bleiben hoch ist und es ihm (dem AG) wichtiger ist, dem Notfallpatienten zu helfen.

Es gibt Für und Wider für diese Regelung. Wenn Sie 5 Etagen überwinden müssen um beim Patienten zu sein und dort mit einem Puls von 180 ankommen, kann es auch gefährlich für den Patienten werden. Es kommt also drauf an…

Wichtig m.E. wäre es, wenn der AG offen kommuniziert, wie er zu diesem Ergebnis kommt - ansonsten wird er keine Akzeptanz für diese Regelung geben.
Eigentlich sollte die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt alsauch die Personalvertretung zu diesem Punkt Stellung genommen haben???

Vielleicht hilft ihnen diese Info weiter ???

Viele Grüße

C. Göbel

Hallo+
Leider kann ich nicht weiterhelfen, da nicht mein Breich.
atsch