Hallo zusammen!
Ich arbeite als Assistenzärztin in einer kleineren Klinik. In der Dienstbereitschaft ist immer nur ein Arzt für das ganze Haus.
Und wurde jetzt von der Leitung untersagt, im Bereitschaftsdienst die Aufzüge zu benutzen. Den Grund haben wir bisher nicht erfahren, es war die Möglichkeit des Steckenbleibens im Gespräch.
Gibt es für diese Anweisung eine rechtliche Grundlage? Wenn ja, wo finde ich diese?
Es wäre schön, wenn ich Antworten und evtl. eigene Erfahrungen geschrieben bekämen. Vielen Dank im voraus,
Orfanos