Treppenlift als a.o.Belastung; wie Anerkennung

Guten Tag,
auf Grund von Hüftoperationen habe ich im Hause einen Treppenlift installiert. Kosten ca. 14.000 €. Das Finanzamt will dies nicht als außergewöhnl. Belastung steuerlich anerkennen. Verlangt werden entsprechende Merkmale im Schwerbehindertenausweis und die Notwendigkeit der Anschaffung durch ein vor dem Kauf erstelltes Gutachten. (Finanzgericht Nürnberg vom 4.12.2003 (VI 361/2002-EFG 2004, 734) Wer kann mir helfen?

Es gibt Beratungsstellen für Behinderte (weiß nicht, ob ich den Namen hier nennen darf). Fragen Sie bei denen nach. Könnte sehr wohl sein, dass rückwirkend eine Anerkennung tatsächlich nicht möglich ist. Es gilt eben das Prinzip: vorher beantragen oder fragen. Vielleicht klappt es ja unter dem Aspekt,dass Sie ohne den Treppenlift nicht mehr dort wohnen bzw. die Wohnung verlassen könnten.
Alles Gute!

Grundsatz: Für eine Steuererklärung müüsen Sie nicht unbedingt einen „Beleg“ in Form eines entsprechenden Vermerks im Schwerbehindertenauswei haben. Sie müssen die Notwendigkeit dieser Ausgabe (aus gesundheitlichen Gründen) glaubhaft machen. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gutachten von einem Arzt (im Zweifelsfall einem Amtsarzt) aureichen könnte.

Viel Spaß mit dem Finanzamt (habe ich auch immer wieder).