Darf die WBG die Treppe von einer Firma reinigen lassen
obwohl ich sie selbst machen will?Ist doch Zwang,oder?
Im Mietvertrag steht das ich die Hausreinigung zu machen habe.Vertreterversammlung hat es beschlossen.
Ärgere mich über solche Willkür!
es kommt darauf an, unter welchen umständen die vermieter die lfd. reinigung dritten übertragen. wilkür kann es nicht sein, es liegt wohl daran, dass sich manche mieter an ihre pflichten nicht halten.
Darf die WBG die Treppe von einer Firma reinigen lassen
obwohl ich sie selbst machen will?Ist doch Zwang,oder?
Im Mietvertrag steht das ich die Hausreinigung zu machen
habe.Vertreterversammlung hat es beschlossen.
Ärgere mich über solche Willkür!
Hallo Peter,danke für Deine Antwort.
In meinem alten Mietvertrag steht noch das ich
für die Reinigung zuständig bin aber ie WBG
will die Hausordnung ändern und die Vertreter haben
natürlich zugestimmt.Fragt sich nur ob das auch
gegen meinen Eispruch möglich ist denn es geht ja
auch um mein Geld.Die Firma soll alle14 Tage kommen
aber was ist an den anderen Tagen? Na mal sehen,
jedenfalls danke.
Hallo, kann leider nicht helfen.
Darf die WBG die Treppe von einer Firma reinigen lassen
obwohl ich sie selbst machen will?Ist doch Zwang,oder?
Im Mietvertrag steht das ich die Hausreinigung zu machen
habe.Vertreterversammlung hat es beschlossen.
Ärgere mich über solche Willkür!
Hallo Fred,trotzdem danke für Deine Antwort
hat mich gefreut.
Nein Verträge müssen gehalten werden so denn du bereit bis deinen Vertrag zu halten . Für die Parteien im Haus die das nicht machen wollen darf er die Firma einsetzen, aber dich nicht damit bestrafen.
Gruß Peter
Darf die WBG die Treppe von einer Firma reinigen lassen
obwohl ich sie selbst machen will?Ist doch Zwang,oder?
Im Mietvertrag steht das ich die Hausreinigung zu machen
habe.Vertreterversammlung hat es beschlossen.
Ärgere mich über solche Willkür!
Hallo gisa 35,
entschuldige bitte, dass ich mich jetzt erst melde. Deine Anfrage ist in meinem Postfach nicht angekommen.
Treppenhausreinigung und Gartenpflege ist im Mietvertrag geregelt. Mindestens wird es einen Hinweis im MV auf die Hausordnung bestehen, die Bestandteil des MV ist. Die Hausordnung regelt es.
Sollte nur einer der Mietparteien sich nicht an die Regeln halten, ist der Vermieter berechtigt, die Arbeiten an Firmen zu übergeben.
Leider kommt es häufiger vor, dass Einzelne Personen in Gemeinschaften sich nicht an Regeln halten.
Also, nicht beim Vermieter beschweren, sondern bei der Mietpartei, die sich nur unzureichend oder garnicht beteiligt hat.
Sollte es jedoch nicht an dem sein, könnten alle Bewohner dies dem VM gegenüber äußern. Aber es müssen alle Bewohner sein.
Hoffe, dass ich Dir hiermit weiterhelfen konnte.
Gruß Toffifee