Treppensturz in Mietwohnung - was tun ?

Person X wohnt mit Lebenspartner in einer Mietwohnung. Die Mietwohnung umfaßt den oberen Teil eines Einfamilienhauses, der in Eigenbau ausgebaut wurde. Insgesamt besteht die Wohnung aus 3 Stockwerken (EG, 1. Stock + 2. Stock, insgesamt 60qm). Die Treppen wurden mit einfachen Brettern selber gezimmert. Bereits vor Monaten brach Person X durch eine Stufe der Treppe, die vom EG in den 1. Stock führt und brach sich dabei den kleinen Zeh. Der Schreiner, der das reparierte, machte Person X darauf aufmerksam, dass die gesamte Treppe ausgebessert gehört, da sie mit den falschen Brettern gebaut wurde und jederzeit ein weiteres Brett durchbrechen kann. Der Schreiner gab auf seine Reparatur keine Garantie aus eben diesem Grund und teilte dies in seiner Rechnung den Vermietern auch schriftlich mit. Lebenspartner von Person X sprach nach diesem Vorfall mit den Vermietern und machte sie darauf aufmerksam, dass sämtliche Treppenstufen sofort ausgewechselt werden müssen.
Es wurde nichts gemacht.
Am 24.12. brach beim Draufsteigen von Person X der Unterlegblock einer der Stufen der Treppe, die vom 1. Stock in den 2. Stock führte. Dadurch brach das Brett weg und durch das runterkrachen brach die nächste Stufe der Länge nach durch, sodaß Person X die komplette Treppe runterstürzte und mit dem Notarzt in die Klinik gefahren werden mußte. Person X erlitt schwerste Prellungen und Schürfwunden.

Der gerufene Schreiner, derselbe, der auch schon die erste gebrochene Stufe reparierte, reparierte notdürftig eine der Stufen, damit die Personen wenigstens in den 2. Stock gelangen können, da sich dort das Bett befindet. Obwohl der Lebenspartner die Vermieter sofort darüber informierte und auch anschließend nochmal darauf aufmerksam machte, dass die Stufen sofort ausgewechselt werden müssen, da jederzeit wieder eines der Bretter durchbrechen kann, ist bis heute nichts geschehen.

Fragen:

  1. Was kann Person X tun. Wenn Person X den Schreiner beauftragt, muss er auch die Rechnung bezahlen und das ist aus finanziellen Gründen definitiv nicht möglich. Selbst wenn man dann versucht, das Geld wiederzuholen muss es ja zunächst bezahlt werden.

  2. Wie sieht es mit einer Schmerzensgeldforderung aus? Hat das Aussicht auf Erfolg?

LG Karin

Keine Miete mehr zahlen.
„In Eigenregie ausgebaut“ -> Vermieter hat das gebastelt?

Wenn ja: Ein Mangel liegt vor, Mangel wurde nach dem dieser Sichtbar wurde dem Vermieter angezeigt. Damit ist der Vermieter dafür zur Rechenschaft zu ziehen: §§ 536, 536a, 536c.

Person X kann Schadensersatz verlangen, die Miete ab sofort einbehalten bis der Vermieter die Sache in Ordnung gebracht hat und auch für die Zeit in der die Treppe in den letzten Monaten defekt war die Miete kürzen. Da der Vermieter von der kaputten Treppe ja schon weiß und nichts tat ist er eventuell in Verzug - hatte Person X ihn mal drauf angesprochen? Dann kann Person X das selbst in Ordnung bringen (lassen) und die Rechnung dem Vermieter präsentieren (das der Vermieter allerdings keine vergoldete Treppe bezahlen muss sollte klar sein).

Allerdings hat das ganze eine Einschränkung, § 536b und evtl. d: Der Mangel war schon bei Übergabe vorhanden, damit wäre es nicht mehr Problem des Vermieters. Die Frage ist allerdings ob Person X damals wissen konntest das die Bretter falsch sind und somit die Treppe lebensgefährlich ist? Ich wüßte es nicht…

Bei Schmerzensgeld kenne ich mich nicht aus. Ist denke ich ein Fall für einen Anwalt.

Bei Schmerzensgeld kenne ich mich nicht aus. Ist denke ich ein
Fall für einen Anwalt.

Abgesehen vom Schmerzensgeld, würd ich dass mal meiner Krankenversicherung mitteilen, denn wenn der Vermieter hier eine Pflichtverletzung begangen hat - und das scheint mir als laien so - kann er gleich deinen Krankenhauskosten mittragen.

Aber ansonsten, am besten Anwalt.

ElC.