Person X wohnt mit Lebenspartner in einer Mietwohnung. Die Mietwohnung umfaßt den oberen Teil eines Einfamilienhauses, der in Eigenbau ausgebaut wurde. Insgesamt besteht die Wohnung aus 3 Stockwerken (EG, 1. Stock + 2. Stock, insgesamt 60qm). Die Treppen wurden mit einfachen Brettern selber gezimmert. Bereits vor Monaten brach Person X durch eine Stufe der Treppe, die vom EG in den 1. Stock führt und brach sich dabei den kleinen Zeh. Der Schreiner, der das reparierte, machte Person X darauf aufmerksam, dass die gesamte Treppe ausgebessert gehört, da sie mit den falschen Brettern gebaut wurde und jederzeit ein weiteres Brett durchbrechen kann. Der Schreiner gab auf seine Reparatur keine Garantie aus eben diesem Grund und teilte dies in seiner Rechnung den Vermietern auch schriftlich mit. Lebenspartner von Person X sprach nach diesem Vorfall mit den Vermietern und machte sie darauf aufmerksam, dass sämtliche Treppenstufen sofort ausgewechselt werden müssen.
Es wurde nichts gemacht.
Am 24.12. brach beim Draufsteigen von Person X der Unterlegblock einer der Stufen der Treppe, die vom 1. Stock in den 2. Stock führte. Dadurch brach das Brett weg und durch das runterkrachen brach die nächste Stufe der Länge nach durch, sodaß Person X die komplette Treppe runterstürzte und mit dem Notarzt in die Klinik gefahren werden mußte. Person X erlitt schwerste Prellungen und Schürfwunden.
Der gerufene Schreiner, derselbe, der auch schon die erste gebrochene Stufe reparierte, reparierte notdürftig eine der Stufen, damit die Personen wenigstens in den 2. Stock gelangen können, da sich dort das Bett befindet. Obwohl der Lebenspartner die Vermieter sofort darüber informierte und auch anschließend nochmal darauf aufmerksam machte, dass die Stufen sofort ausgewechselt werden müssen, da jederzeit wieder eines der Bretter durchbrechen kann, ist bis heute nichts geschehen.
Fragen:
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Was kann Person X tun. Wenn Person X den Schreiner beauftragt, muss er auch die Rechnung bezahlen und das ist aus finanziellen Gründen definitiv nicht möglich. Selbst wenn man dann versucht, das Geld wiederzuholen muss es ja zunächst bezahlt werden.
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Wie sieht es mit einer Schmerzensgeldforderung aus? Hat das Aussicht auf Erfolg?
LG Karin