Mein Treuhänder in meiner Privatinsolvenz hat schwerwiegende Fehler gemacht, die die Stundung meiner Gerichtskosten zu Folge hatten - was ist zu tun?
Kurz zur Sache: Ich erhalte Leistungen nach SGB II und bin über 50 Jahre alt. Ehrenamtlich arbeite ich in einer Schuldnerhilfe und bin in den Vorstand gewählt worden. Dies ist meine Privatsache und geht dem Träuhander nichts an, da ich ehrenamtlich arbeite.
Der Treuhänder hat nun erfahren das ich für den Verein über das Vereinskonto - ich habe Kontovollmacht - in einer Lebensmittelkette - etwas erworben habe - er weiss nicht was das war - und es geht ihn ja auch nichts an -
Jetzt wurde folgendes konstruiert: Da ein Verein ja keine Lebensmittel braucht, werde ich wohl zur nicht in Geld, sondern in Naturalien bezahlt , dies hätte ich angeben sollen. Der Rechtspfleger hat sich den Vermutungen angenommen und auch meine Weigerung Vereinsinternas bekanntzugeben als Beweis gewertet " sicher haben sie was zu verbergen"…mir wurde deshalb die Stundung der Gerichtskosten widerrufen. Meine Einlassung, das eine Vereinszugehörigkeit reine Privatsache ist und das Auskunfsbegehren gegen mein Persönlichlichkeitsrecht und gegen den Datenschutz verstösst, wurde ignoriert. Ein Verein ist eine eigene juristische Person, die nichts mit meiner privaten Insolvenz zu tun hat. Welche Güter der Verein wann und wo erwirbt ist im Verfahren komplett uninteressant.
Was ist zu zun? ich suche noch eine anwaltliche Vertretung in dieser Sache - ich bekomme kein rechtliches Gehör…!
Hallo Nautilusxxy,
ich kenne mich im Vereinsrecht nicht so gut aus. Aber soweit ich weiß ist das so nicht ganz richtig. Es verstößt keinesfalls gegen das Persönlichkeitsrecht. Wenn einem Betrug vorgeworfen wird, dann kann das durchaus untersucht werden und wenn dem so ist, dann eben auch entsprechend geahndet.
Ich würde mich an Ihrer stelle erstmal beraten lassen bevor ich mich noch mehr in Anwalts- und Gerichtskosten stürze.
Alles Gute
Viele Grüße Lore
Eigentlich hast du ja recht, warum selbst der Rechtspfleger das was konstruiert vermag ich von hier aus nicht zu bewerten.
stell deine Frage mal hier
http://pleite-was-nun.info
Hallo,
hm… … nicht einfach.
Lies dir einmal den § 295 InsO in Ruhe durch und google vielleicht einmal dazu die Rechtsprechung. Man ist im Rahmen seiner Obliegenheiten vollumpfänglich verpflichtet Auskunft zu erteilen. Reine „Privatsache“ als Schuldner im Insolvenzverfahren ist halt so eine Sache … :-{ Um Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich die Auskunft erteilen, nicht dass hinterher auch noch die Restschuldbefreiung gefährdet ist.
LG
Hallo Nautilusxxy,
zunächst würde ich gerne wissen, welche Leistungen nach dem SGB II gezahlt werden und ob durch diese Leistungen Deine individuelle Pfändungsfreigrenze überschritten wird.
Danach fogt Antwort!
Gruss
Knauffi
Hallo Echt helfen kann ich Ihnen leider nicht. Ich würde eine Beschwerde beim zuständigen Amtsgericht mit genauer Schilderung des Falles einlegen. Damit verärgert man allerdings den Insolvenzverwalter. Und je nach Typ wird er seine Macht gegen Sie ausnutzen. Andererseits sollt man sich wehren da die Restschuldbefreiung auf dem Spiel steht wenn Sie die Sache so einfach akzeptieren. (Meine rein persönliche Meinung. Druck machen Es steht sowieso alles auf dem Spiel Vielleicht den Verein motivieren sich einzuschalten. Einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt beantragen,. (Amtsgericht) )
Gruß
Hallo,
auch ich kann ihnen hierbei nicht weiterhelfen. Verstehe aber auch nicht, warum sie gegenüber dem Gericht solch ein Geheimnis daraus machen. Warum sagen sie denen das nicht und die Sache ist erledigt??
Wer nichts zu verbergen hat, kann dann auch mit offenen Karten spielen. Überings nur mal so am Rand, sie wollen eine Stundung vom Gericht und die bestimmen dann auch die Spielregeln und nicht Sie.
Hallo,
es tut mir echt leid, aber hier weiß ich auch keinen direkten Rat. Gehe zu einem Rechtsanwalt, der Schuldner in der Privatinsolvent vertritt. Wenn Du Sozialhilfe oder ähnliches (Hartz IV …) erhälst, gehe zu deinem zuständigen Gericht, beantrage Rechtsbeihilfe oder einen Berechtigungsschein, dass Du zu einem Rechtsanwalt deiner Wahl gehen kannst. Bei geringem Einkommen steht dir das zu. Du kannst ja keine Anwalt aus eigener Tasche bezahlen.
Wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg !
Gruß von der Frau des Busfahrers
leider kann ich da nicht weiterhelfen
Sofern Sie aus der ehrenamtlichen Tätigkeit geldwerte Vorteile beziehen, hat der Insolvenzverwalter die Pflicht, dieses als Einkommen mit anzurechnen.
Allerdings ist nur die Vermutung, das die Einkäufe Ihnen zugute gekommen sind, sehr dürftig.
Unbedingt rechtlichen Beistand holen; vielleicht hilft ja da der Verein.
Es scheint, das der Verein nicht nur FREunde hat und Sie den Kopf hinhlaten sollen
Hallo!
Vermutlich bin ich schon zu spät mit meiner Antwort, ich will sie trotzdem noch geben!
Also zunächst würde mich ja interessieren wie weit deine Insolvenz fortgeschritten ist. Denn wenn du schon in der Wohlverhaltensphase bist, kann man eine Stundung nur schwer wieder zurück nehmen.
Des Weiteren würde ich an deiner Stelle nachweisen, dass es nicht für dich bestimmt war und dann ist doch eigentlich alles klar. Der Datenschutz ist da natürlich zu beachten und ich denke der müsste dadurch nicht gefährdet werden.
Ansonsten nehmen die natürlich immer das an, was negativ für dich ist! Und dann kann eine Stundung abgelehnt werden und in der Wohlverhaltensperiode sogar durch ANtrag deines Verwalters vorzeitig beendet und als gescheitert erklärt werden!
ich würde einen rechtsanwalt aufsuchen und dort beraten lassen