Treuhänder widerruft Lastschriften der letzten 6 Wochen - Beträge nachzahlen?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Verbraucherinsolvenz wurde am 22.01.2010 eröffnet und der bestellte Treuhänder hat mich bereits angeschrieben. Er widerruft die Lastschriften der letzten 6 Wochen und zwar alle, auch Miete, Krankenkasse, KFZ-Haftpflicht,Telefon etc!

Die Lastschriftadressaten werden dann zu neuen Insolvenzgläubigern und können die Beträge zur Tabelle anmelden.

Was passiert nun mit den Verträgen? Wird man mir alle kündigen? Kann ich als Insolventer mit negativer Schufa überhaupt noch neue abschliessen?

U.a. bucht er auch die Miete und meine Krankenkassenbeiträge zurück. Darf der Vermieter mich wegen der rückständigen Miete, die nicht ich sondern der Treuhänder verursacht hat, rauswerfen?

Was ist mit der Krankenkasse? In Deutschland besteht doch Krankenversicherungspflicht. Mein Arbeitgeber darf mich doch gar nicht mehr beschäftigen, wenn er die Meldung kriegt, dass ich nicht mehr versichert bin.

Da ich Studentin bin und parallel Teilzeit in einem Unternehmen arbeite (max. 20 Std./Woche) wird die Krankenversicherung eben nicht über den Arbeitgeber abwickelt, ich bin „Selbstzahlerin“.

Ist es erlaubt, dass ich bei den wichtigsten Verträgen die ausstehenden Beträge nachzahle (aus meinem pfändungsfreien Einkommen) oder ist das Gläubigerbevorzugung und gefährdet somit die Insolvenz?

Darf eine andere Person die Beträge nachzahlen?

Wie soll ich mich verhalten? Meine Situation wird durch diese Praktik künstlich verschlimmert,habe doch all diese Verträge immer zuverlässig bedient. Fühle mich in meiner Existenz bedroht.

Ich danke herzlich!!!

SweetHomeAlabama

Hallo,

der Insolvenzverwalter hat die Zahlungen aufgrund einer Vorschrift nach § 130 InsO angefochten. Danach soll der Gläubiger keinen Schutz geniessen, der Kenntnis von Deinen Zahlungsschwierigkeiten hat - z.B. weil er sein Inkassobüro täglich vorbeischickt, mit Dir befreundet ist oder Du diesen Gläubiger am liebsten magst - und noch schnell versucht, soviel zu bekommen wie möglich. Das würde diesen Gläubiger gegenüber den anderen bevorzugen. Daher gibt es für den InsoVerwalter die Anfechtung einer „kongruenten oder inkongruenten Deckung“.

Ich weiß nicht, ob Du in der Lage warst, Deine Miete und Deine Beiträge in voller Höhe aufzubringen, oder aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten bereits in Rückstand geraten bist.

Nachteile dürftest Du dadurch nicht erlangen, dass muss der InsoVerwalter beachten.

Grüße

Ja, das kann er tun.

du solltest aber mit ihm reden was die Miete und die kontofreigabe betrifft ,denn dein Konto dürfte auch blockiert sein.

Ist aber alles kein Grund zur Panik.Das Leben geht weiter auch mit InsO.Von verträgen kannst du dich verabschieden.Die muss der IV kündigen, freigeben oder in sie eintreten.Ruf ihn an und sprich mit ihm was Miete und Auto betrifft.

Hier was zum Nachlesen bei InsO.

http://schuldenfrust.de/Inso/Insofragen.htm

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/index.html

http://schuldenfrust.de/Ablauf%20insoverfahren.htm

Hallo,wenn Dein Treuhänder ein Anwalt ist,gehe ich davon aus ,er weis was er tut.
Natürlich beendet er zunächst mal alle Lastschrriften,weil es sonst die Bank tut,in dem sie keine Überweisungen per lastschrift mehr einlöst wegen mangelns Masse auf dem Konto.
Er wird sich mit den Gläubigern auseinandersetzen und einen Kompromis finden.
Du wirdst Dich zwangsläufig bei der ARGE melden müssen,die Dir dann Miete und Krankenkasse zahlen muß.
Alle anderen werden auch nach den noch verbleibenden Möglichkeiten bedient.
Sprich mit Ihm über alles und gehe dafon aus ,dass er in Deinem und nur in Deinem Sinne handelt.
Er ist Deine Vertrauensperson und ihr müsst offen miteinander umgehen.
gruß
Jörg

Hallo,
allgemeine Fragen zur Insolvenz werden hier beantwortet:http://www.schuldnerakuthilfe.com/faq.html
Desweiteren scheinen Sie einen grottenschlechten inkompetenten Insolvenzberater gehabt zu haben.

Wenn der Treuhänder ein Kotzbrocken ist kann er alle Lastschriften kündigen, die rechtliche Handhabe hat er dazu. Ich hatte dies allerdings bei uns in der Kanzlei noch bei keinem Kunden erlebt.
Nach § 115 InsO erlöschen mit Verfahrenseröffnung sämtliche Aufträge, die der Schuldner begeben hat, z.B. Daueraufträge zur Bezahlung von Zeitungsabonnements. Ebenso erlöschen nach § 117 InsO Vollmachten, die der Schuldner vor Eröffnung des Verfahrens erteilt hat. So kann also rein formal betrachtet der Vermieter die Miete nicht mehr via Einzugsermächtigung vom Konto des Schuldners abbuchen. Aufgrund dieser Komplikationen neigen einige Banken dazu, nach Eröffnung eines Insolvenzverfahren grundsätzlich jedem Schuldner das Girokonto zu kündigen. Ebenso hat der Treuhänder das Recht, das Konto des Schuldners zu beschlagnahmen und stillzulegen.

Als Insolvente Person mit negativer Schufa (eintrag bleibt noch 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung bestehen, werden Sie Probleme haben neue Verträge zu bekommen.

+++Darf der Vermieter mich wegen der rückständigen Miete,

die nicht ich sondern der Treuhänder verursacht hat,
rauswerfen?++

Ja das darf er, wenn Sie zwei oder drei Monatsmieten im Rückstand sind.

Ich würde an Ihrer Stelle ein neues Girokonto eröffnen, dieses niemanden mitteilen und dort das Geld eingehen lassen.
Desweiteren würde ich den Treuhänder darauf ansprechen die unpfändbaren Teile des Einkommens sofort frei zu machen sonst drohen Sie mit Beschwerde und Antrag auf sofortige Anordnung bei Gericht.

mfg
Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe

Hallo,

danke für die Anfrage. Leider darf ich keine (sogenannte) Rechtsberatung machen.

M.E. darf und muss er alle gezahlten Gelder zurückholen (die wenigsten machen das aber). Sie haben ja einzelne Gläubiger bevorzugt.

Ich glaube nicht, dass man Ihnen die Verträge kündigt. Neue Verträge abzuschließen wird dann schon mit negativer Schufa schwerer, aber nicht unmöglich.

Der Vermieter wird froh sein, wenn er einen Mieter hat. Im Moment büßt er eine, max. zwei Monatsmieten ein, bekommt danach aber wieder regelmäßig sein Geld (an Hartz IV denken).

Gleiches gilt für die Krankenkasse. Man fliegt da erst raus, wenn drei Monatsbeiträge offen sind.

Aber warum KK selbst bezahlen? Schon mal an einen Minijob gedacht? Oder unter 15 Wochenstunden?

KK-Pflicht? Vielleicht auf dem Papier. Ich kenne viele, die keine KK haben, weil sie dort mal rausgeflogen sind. Dann sind Sie im schlimmsten Fall Selbstzahler.

Was Sie mit Ihrem Pfändungsfreibetrag machen, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie damit Gläubiger bedienen, dann werden die sich freuen. Gilt auch für Zahlungen durch Dritte.

Viel Erfolg.

Hallo,
es gibt eine neuere BGH-Entscheidung, wonach die Rückgabe von lastschriften durch den Treuhänder nicht mehr „erlaubt“ ist.
Der Treuhänder macht sich ggf. Schadenersatzpflichtig gegenüber den neuen Gläubigern.
mfg

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich einmal hat der Insolvenzverwalter das Recht alle Lastschriften der letzten früher waren es 6 Wochen heute sind es 8 Wochen zu widersprechen und somit die bereits gezahlten Beträge wieder zurückzuholen.

Jedoch sollten Sie schnellstmöglich mit Ihrem Insolvenzverwalter einen persönlichen Termin vereinbaren in dem Sie jede einzelne Lastschrift genau mit Ihm besprechen. Nur so werden Sie gemeinsam einen Nenner finden, welche Lastschriften eine Berechtigung für die Zukunft erlangen.

Auch müssen Sie umgehend mit dem Insolvenzverwalter die Freigabe Ihres Kontos besprechen. Denn das dürfte auf schriftliche Vorlage Ihres Insolvenzverwalters gesperrt sein. Zurzeit dürfen von dem Konto keinerlei Bewegungen mehr getätigt werden. Dass heißt auch, Sie können zurzeit über keinerlei Geld verfügen.

In dem Gespräch sollte Ihnen dann der Insolvenzverwalter genau erklären, warum und wieso er diese Schritte vollzogen hat und das er bedingt durch die finanzielle Anhäufung der Rücklastschriften er die Gläubiger (Vermieter, Versorger usw.) „bevorzugt“ bedienen wird, den Ihnen steht ein recht auf private Sicherung von Wohnung und Leben zu. Das beinhaltet auch, dass Ihre Miete, Ihre Versorgung mit Wasser, Heizung, und anderen diversen Nebenkosten gesichert sind. Natürlich muss auch Ihr Lebensunterhalt gegeben sein. Das schließt ein, dass Sie natürlich innerhalb Ihres nicht pfändbaren Einkommens auch über genügen Bargeld verfügen um Nahrung kaufen zu können und wenn Sie berufstätig sind, dann muss gewährleistet sein, dass hier die nötigen Kosten gesichert sind.

Richtig ist jedoch auch, das es mittlerweile ein hochrangiges Urteil gibt, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Insolvenzverwalter für durch schein Handeln verursachte Schäden gegenüber dem Schuldner haftbar gemacht werden kann.

Sie sollten daher sich das Recht vorbehalten gegen Ihren Insolvenzverwalter bei Gericht notfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde zur schnellstmöglichen Klärung vorzubringen. Notfalls können Sie den Insolvenzverwalter bei Gericht ablehnen. Jedoch sollten Sie sich hierfür sehr schwerwiegende Gründe ergeben, dazu zählt sehr wohl, wenn Ihnen Ihr Vermieter auf die zurückgebuchten Mietzahlungen hin kündigt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Existenz – Coach

Schuldner – und Insolvenzberatung

da kann ich nur eines sagen, sprich mit deinem treuhänder, wenn du noch so viele offene fragen hast

gruß
darli

Hallo,

also erst mal kann ich nicht verstehen das alle Beträge wie Krankenkasse, Miete, Telefon etc zurück gebucht werden.
Normalerweise werden alle festgelegten Daueraufträgeund natürlich Lastschriften eingestellte, aber nicht bei Krankenversicherungen oder anderen Versicherungen.
Die Miete mußt Du jeden Monat neu überweisen oder über´s Internet buchen.

Was ich nicht ganz verstehe wieso bist Du nicht über den Arbeitgeber versichert? Klar Du bist Studentin, aber bei einer 20 Std-Woche muß er Dich doch gesetzlich versichern.

Mit welcher Summe bist Du denn in Insolvenz gegangen, das man das Geld zurück holt? Versteh mich bitte nicht falsch aber da muß noch was anderes sein…kann es noch nicht so recht nachvollziehen…

Natürlich hast Du die Möglichkeit das alles was jetzt zurück gebucht wird durch eine andere Person bezahlen zu lassen, damit Du nicht zusätzliche Probleme bekommst.

Dein Vermieter wird darüber in Kenntnis gesetzt das Du Insolvent bist, was kein gutes Licht auf Dich wirft. Er kann Dich aber nicht rauswerfen.

Würde mich freuen von Dir noch mal zu hören :wink:

Viele Grüße
Yvonn Dosse